„Jagdglück“ für den Landkreis Vulkaneifel

Mut der Kreisverwaltung wird belohnt

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Uli Diederichs

Koblenz/Daun. Hatte das Verwaltungsgericht (VG) Trier einen Mindestabschussplan der Kreisverwaltung für Rotwild im Herbst letzten Jahres noch gekippt, hat jetzt das höchste rheinland-pfälzische Verwaltungsgericht in Koblenz (OVG) das Trierer Urteil aufgehoben. Die Eifel-Zeitung (EAZ) sprach hierüber mit dem zuständigen Juristen der Kreisverwaltung, Uli Diederichs.EAZ: Herr Diederichs, freut Sie das Koblenzer Urteil?
Diederichs: Sehr sogar! Besonders, weil die Jagdrechtsexperten, selbst welche des Landes, mir geraten hatten, nicht in die Berufung zu gehen.

EAZ: Wie war deren Begründung dafür?
Diederichs: Sie sahen handwerkliche Fehler im Gesetz, weil es einen Automatismus beinhaltet, demzufolge der Abschuss erhöht werden muss, wenn das Abschussziel des Vorjahres nicht erreicht worden war.

EAZ: Herr Diederichs, weshalb haben Sie denn dann – sozusagen – für das Land die Kohlen aus dem Feuer geholt?
Diederichs: Die Kreisverwaltung ist an das Gesetz gebunden. Unsere Jagdbehörde hat von Rechtswegen nicht die Kompetenz, den Gesetzgeber dadurch faktisch zu korrigieren, dass sie das Gesetz umgeht. „Ersatzgesetzgeber“ können und wollen wir nicht sein. Zudem wollte ich nachweisen, dass unsere Mitarbeiter ihr Handwerk verstehen und ihre Sache richtig gemacht haben.

EAZ: Das erstinstanzliche Urteil aus Trier hat eine ziemlich klare Sprache gesprochen: Die Kreisverwaltung hätte mehr ermitteln und ihr Ermessen stärker ausüben müssen. Trotzdem haben Sie die Berufung riskiert?
Diederichs: Ich kenne das Verwaltungsgericht aus meiner fast 30-jährigen Gerichtspraxis. Dadurch kann ich am Verlauf der mündlichen Verhandlung oftmals schon abschätzen, „wo die Reise hingeht“. Im konkreten Prozess ahnte ich, dass der Landkreis in Trier verlieren wird. Deshalb hatte ich die Zulassung der Berufung direkt schon im Termin beantragt.

EAZ: Welche rechtlichen Konsequenzen hat das Berufungsurteil des Oberverwaltungsgerichts zukünftig für die Verwaltungspraxis?
Diederichs: Die Unteren Jagdbehörden im Land können weiterhin mit einer eindeutigen Handlungsanweisung im Gesetz arbeiten. Und dem rheinland-pfälzischen Gesetzgeber wurde attestiert, dass sein Jagdgesetz (bundes-)rechtskonform ist.

EAZ: Die Eifel-Zeitung beglückwünscht die Kreisverwaltung und Sie zu diesem Erfolg und bedankt sich für das Gespräch.
Diederichs: Den Dank werde ich weitergeben an Kreisjagdmeister, Uli Umbach und einen Kollegen von der Unteren Jagdbehörde, Josel Pütz. Die beiden haben mich in den sehr jagdspezifischen Fragen hervorragend unterstützt.

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