Bürgschaften und Garantien mit einem Volumen von 27,7 Millionen Euro vergeben

Mainz. Im Jahr 2013 waren Finanzierungshilfen durch Bürgschaftsbanken bei Gründern deutschlandweit stark gefragt. Auch in Rheinland-Pfalz war diese Nachfrage spürbar: Im letzten Jahr vergab die Bürgschaftsbank Rheinland-Pfalz GmbH insgesamt 122 Bürgschaften und Garantien mit einem Volumen von 27,7 Millionen Euro für die Finanzierung von betriebswirtschaftlich tragfähigen und sinnvollen Vorhaben. Das bedeutet einen Anstieg um 2,7 Prozent gegenüber dem Vorjahr. „Die mittelständischen Unternehmen konnten so Kredite von 40,2 Millionen Euro aufnehmen. Dadurch haben wir die rheinland-pfälzische Wirtschaft finanziell unterstützt und den Mittelstand unseres Landes gefördert“, so Geschäftsführer Wolfgang Müller.Mit diesen Fördermaßnahmen der Bürgschaftsbank und der Mittelständischen Beteiligungsgesellschaft Rheinland-Pfalz GmbH (MBG) waren unmittelbar die Schaffung und der Erhalt von rund 2.400 Arbeitsplätzen in Rheinland-Pfalz verbunden. Neben einem starken Zuwachs bei den Gewährleistungen im Zusammenhang mit Existenzgründungen lag ein Schwerpunkt der Geschäftsaktivitäten im vergangenen Jahr bei Unternehmensnachfolgeregelungen. Auch in diesem Segment arbeitet die Bürgschaftsbank eng mit der MBG zusammen. Die Bürgschaftsbank Rheinland-Pfalz unterstützt bestehende mittelständische Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, Handwerksbetriebe und Angehörige freier Berufe ebenso wie Existenzgründerinnen und -gründer.

Auch im Zusammenhang mit der Finanzierung von Unternehmensübernahmen und Nachfolgeregelungen, bei denen für die Absicherung von Bankkrediten zusätzliche Sicherheiten benötigt werden, ist die Bürgschaftsbank häufig gefragt. Dabei liegt die Obergrenze für Bürgschaften bei 1,25 Millionen Euro, im Durchschnitt kommen die Antragsteller bzw. die Kreditinstitute mit deutlich niedrigeren Bürgschaftsvolumina aus. Grundsätzlich können alle Kreditarten verbürgt werden, die von Kreditinstituten zur Finanzierung gewerblicher Vorhaben angeboten werden. Förderfähig sind Investitionen ins Anlagevermögen, Betriebserweiterungen, Sicherung der Unternehmensliquidität, Warenlagerfinanzierungen und Anteilskäufe. Die Bürgschaftsquote kann bei Investitionskrediten bis zu 80 Prozent, bei Betriebsmittel- und Avalkrediten bis zu 60 Prozent der Kreditsumme betragen.

„Einen besonderen Service bietet die Bürgschaftsbank durch individuelle Beratung bei der Finanzierung und Finanzierungsplanung“, hebt Geschäftsführer Rudolf Klan hervor. Bei den monatlich stattfindenden Beratertagen können sich interessierte Unternehmer sowie Kreditinstitute und freie Berater direkt über die Fördermöglichkeiten informieren. Beratung erhalten interessierte Unternehmen/Existenzgründer auch bei den Betriebsberatern der Handwerkskammern und den Industrie- und Handelskammern in unserem Land, die mit der Bürgschaftsbank und der MBG eng vernetzt sind.

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