Aktueller Sachstand im Hinblick auf eine freiwillige Fusion der Verbandsgemeinden Hillesheim und Obere Kyll

Schon lange bemühen sich die Verbandsgemeinden Hillesheim und Obere Kyll im Sinne der Kommunal- und Verwaltungsreform um eine Fusion. Ende letzten Jahres kristallisierte sich die unterschiedliche Finanzlage der einzelnen Verbandsgemeinden als das größte Problem für eine freiwillige Fusion heraus. Die Verbandsgemeinde Obere Kyll ist mit Ihren Liquiditätskrediten von aktuell mehr als 11 Millionen Euro die finanziell schwächste Verbandsgemeinde im Vergleich zu den möglichen Fusionspartnern Verbandsgemeinde Gerolstein oder Verbandsgemeinde Hillesheim.

Darüber hinaus weist die Verbandsgemeinde Obere Kyll ein laufendes Defizit von rd. 1,3 Millionen jährlich aus.

Ein Grundsatz der bevorstehenden Kommunal- und Verwaltungsreform ist die Herstellung, bzw. Beibehaltung einer ausreichenden Leistungsfähigkeit, Wettbewerbsfähigkeit und Verwaltungskraft von Verbandsgemeinden.
Ziel ist somit, die kommunalen Strukturen der Verbandsgemeinden so zu verbessern, dass Verbandsgemeinden langfristig leistungsfähig und wettbewerbsfähig bleiben. Diese Ziele können nur durch die Erreichung eines ausgeglichenen Haushalts und Tilgung der aufgelaufenen Liquiditätskredite erreicht werden.

Für die Verbandsgemeinden Obere Kyll und Hillesheim bedeutet dies, dass durch eine freiwillige Fusion ein Einsparvolumen von weit mehr als 2 Mio. Euro realisiert werden muss, um einen konsolidierten Haushalt zu erreichen und die alten Liquiditätskredite tilgen zu können.

Um zu untersuchen, mit welchen Verbandsgemeinden dies möglich ist, wurde vom Land Rheinland-Pfalz ein Gutachten in Auftrag gegeben. Hierbei stellte sich heraus, dass eine Dreier-Fusion mit den Verbandsgemeinden Gerolstein und Hillesheim die langfristig beste Lösung sei.

Im letzten Jahr und Anfang dieses Jahres wurden Gespräche und Verhandlungen geführt, um die im Gutachten vorgeschlagene beste Lösung umzusetzen. Wegen des hohen Schuldenstandes der Oberen Kyll stieg die Verbandsgemeinde Gerolstein im Februar 2012 aus den Fusionsverhandlungen aus.

Daraufhin wurden die Verhandlungen zwischen den Verbandsgemeinden Hillesheim und Obere Kyll weiter geführt. Auch hier stellten sich der hohe Fehlbedarf und die hohen Liquiditätskredite der Oberen Kyll als schwer zu lösendes Problem dar.

In der Ratssitzung am 22. März diesen Jahres beschloss der Rat der Verbandsgemeinde Hillesheim daher, die Fusion mit der Verbandsgemeinde Obere Kyll nur unter mehreren Rahmenbedingungen durchzuführen. So forderte der VG-Rat unter anderem, dass der Verbandsgemeindeumlagesatz für die Ortsgemeinden der Verbandsgemeinde Hillesheim den bisherigen Hebesatz von 42,5 Prozent nicht übersteigen darf. Darüber hinaus Einsparungen bei freiwilligen Leistungen, eine Schulentwicklungsplanung etc. sowie die Tilgung der aufgelaufenen Kassenkredite durch die jeweils verbandsangehörigen Ortsgemeinden über eine höhere Verbandsgemeindeumlage.

In der Karwoche haben Vertreter der Fraktionen beider Verbandsgemeinden besprochen, wie die geforderten Bedingungen der Verbandsgemeinde Hillesheim umgesetzt werden können. In der gleichen Woche fand eine Lenkungsgruppensitzung mit den jeweiligen politischen Vertretern beider Verbandsgemeinden statt.

Bei den von der Verbandsgemeinde Hillesheim geforderten Einsparmöglichkeiten zur Deckung der Finanzlücke der „künftigen“ Verbandsgemeinde sowie allen anderen Rahmenbedingungen konnte ein Konsens erarbeitet werden. Schwierig gestaltete sich jedoch die Forderung hinsichtlich der Tilgung der aufgelaufenen Liquiditätskredite durch die jeweils verbandsangehörigen Ortsgemeinden.

Die politischen Vertreter der Verbandsgemeinde Obere Kyll sind der Auffassung, dass dies dem geforderten Grundsatz der Kommunal- und Verwaltungsreform entgegenläuft, da gerade die Ortsgemeinden durch eine Verringerung der Verbandsgemeindeumlage von der Leistungsfähigkeit und Wettbewerbsfähigkeit einer neuen Verbandsgemeinde profitieren sollten. Bei einer solchen Forderung könne dies jedoch in den nächsten Jahrzehnten nicht erreicht werden. Daher sieht man die notwendige Zustimmung der Ortsgemeinden zum Fusionsvertrag, der diese Forderung enthält, als unmöglich an.

In zwei Eingaben an den Verbandsgemeinderat appellieren 9 von 11 Ortsgemeinden der Verbandsgemeinde Hillesheim inständig, eine Fusion mit der Verbandsgemeinde Obere Kyll nicht zu beschließen. Sie befürchten über höhere Umlagebelastungen auch den finanziellen Kollaps der Ortsgemeinden. Die Ziele der Landesregierung – Steigerung der kommunalen Leistungsfähigkeit, Wettbewerbsfähigkeit etc. –  ließen sich wegen der enormen Schuldenlast nicht erreichen, so die Argumentation der Ortsgemeinden. Nach den vorliegenden tatsächlichen und prognostizierten Finanzzahlen und der avisierten finanziellen Unterstützung des Landes würde auch die neue Verbandsgemeinde diesem Ziel nicht gerecht.

Die politischen Vertreter beider Seiten sahen es daher für eine freiwillige Fusion der Verbandsgemeinden Hillesheim und Obere Kyll als erforderlich an, eine höhere Schuldentilgung durch das Land Rheinland-Pfalz zu erhalten.
In einem an das Land Rheinland-Pfalz gerichteten Schreiben fordern die VG Obere Kyll und auch die VG Hillesheim genau dies.

Sollte das Land Rheinland-Pfalz keine höhere Schuldentilgung veranlassen können, wird es wohl zu keiner freiwilligen Fusion zwischen der Verbandsgemeinde Hillesheim und Obere Kyll kommen.

Beide Verbandsgemeinden erhoffen sich eine kurzfristige Information des Ministerpräsidenten und des Innenministers, um dann endgültig über eine freiwillige Fusion entscheiden zu können.

Hillesheim und Jünkerath,
14. April 2012
Heike Bohn,
Bürgermeisterin
Verbandsgemeinde Hillesheim

Diane Schmitz,
Bürgermeisterin
Verbandsgemeinde Obere Kyll

Zusatz für die Verbandsgemeinde Obere Kyll:

In dem vom Land beauftragten Gutachten der Uni Trier wurde festgestellt, dass eine Dreier-Fusion mit den Verbandsgemeinden Gerolstein und Hillesheim die langfristig beste Lösung sei. Eine Fusion mit der Nachbarverbandsgemeinde Prüm wurde nicht begutachtet, da nach dem derzeitigen Landesgesetz zur Kommunal- und Verwaltungsreform eine Fusion mit Verbandsgemeinden anderer Kreise ausgeschlossen ist.

Für den Fall der Zwangsfusionen durch das Land Rheinland-Pfalz hat die Verbandsgemeinde Obere Kyll das Land gebeten, der Oberen Kyll einen finanzstarken Partner, entweder die Verbandsgemeinde Gerolstein im Rahmen einer 3er Fusion mit der Verbandsgemeinde Hillesheim oder aber die Verbandsgemeinde Prüm, zur Seite zu stellen. Denn ohne Hilfe des Landes Rheinland-Pfalz, welche bei einer Zwangsfusion ja nicht mehr zum Tragen kommen soll, kann eine Fusion nur durch einen Zusammenschluss mit einer finanzstarken Verbandsgemeinde die Ziele des Kommunal- und Verwaltungsreformgesetzes hinsichtlich der Leistungsfähigkeit und Wettbewerbsfähigkeit erfüllen. Insofern verweist die Verbandsgemeinde Obere Kyll in ihrem Schreiben auf die entsprechenden detaillierten Ausführungen in dem Gutachten der Uni Trier, die ein solches Fusionsszenario im Hinblick auf die Fusion mit Hillesheim und Gerolstein ebenfalls befürworten. 

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