In Sachen Kommunalrefom haben wir mit Bürgermeister Werner Klöckner (VG Daun) gesprochen. Wird es in einigen Jahren eigentlich noch Kreise, Verbandsgemeinden und Ortsgemeinden in ihrer heutigen Form geben? Was muss getan werden, damit Verwaltungen überhaupt noch ökonomisch vernünftig und effektiv arbeiten können?
Klöckner: Zu Ihrer ersten Frage: Verfassungsrechtlich sind Gemeinden und Gemeindeverbände institutionell garantiert. Man kann weder das eine noch das andere abschaffen. In Rheinland-Pfalz sind Gemeinden in diesem Sinne die Ortsgemeinden und die Verbandsgemeinden, Verbandsgemeinden sind aber auch gleichzeitig Gemeindeverband. Nur Gemeindeverband sind die Landkreise. Bei der Aufgabenverteilung innerhalb dieser Gebietskörperschaftsgruppen sind verfassungsrechtlich vorgegeben Aufgabenzuweisungsregelungen zu beachten. Dabei sind Gemeinden für alle Angelegenheiten der örtlichen Gemeinschaftz uständig. Landkreisen können nur solche Selbstverwaltungsaufgaben zugewiesen werden, die auch nur auf dieser Ebene wahrgenommen werden können. Die Aufgabenverteilung zwischen Ortsgemeinden und Verbandsgemeinden ist eindeutig verfassungsrechtilch gefestigt.
Bei der Kommunal- und Verwaltungsreform Mitte der 60iger Jahre wurde in Rheinland-Pfalz Weiterlesen