Pkw-Neuzulassungen brachen im ersten Halbjahr ein

Im ersten Halbjahr 2020 wurden in Rheinland-Pfalz 46.589 Personenkraftwagen neu zugelassen. Wie das Statistische Landesamt in Bad Ems mitteilt, waren dies mehr als ein Drittel weniger Fahrzeuge als im ersten Halbjahr 2019. Deutschlandweit war ein Rückgang in gleicher Höhe zu verzeichnen. Die Entwicklung dürfte maßgeblich durch die Corona-Pandemie beeinflusst sein. Weiterlesen

Großkontrolle in Trier: Polizei kontrolliert in der Tuner- & Poserszene

Kontrolle, Polizeifoto

Trier. Mit einer großangelegten Kontrolle beginnt für die Polizeiinspektion Trier die Umsetzung eines neuen Einsatzkonzeptes, um Autoposer und -tuner in die Schranken zu verweisen. Tuner sind Fahrzeugbesitzer, die ihre PKW oder Motorräder unter technischen, meist leistungssteigernden und optischen Aspekten aufmotzen. Bei Posern handelt es sich um Fahrer, die sich und ihre Kraftfahrzeuge durch übertriebenes Beschleunigen, überschnelle Fahrten, Burnouts, Driften, Aufheulen des Motors oder unnötiges Hin- und Herfahren zur Schau stellen. Während das Tunen im gesetzlichen Rahmen durchaus zulässig ist, verbietet die Straßenverkehrsordnung die beschriebenen Posings. Am Freitagabend, 17. Juli 2020, führten Beamt*innen der Polizeiinspektion Trier, der Bereitschaftspolizei, der Zentralen Verkehrsdienste der Polizeidirektion Wittlich und dem Ordnungsamt der Stadt Trier an mehreren Örtlichkeiten im Stadtgebiet Trier zielgerichtete Kontrollen durch. Weiterlesen

Viele Mautfallen auf italienischen Autobahnen ADAC: Bei Fehlverhalten drohen hohe Inkassokosten

Zufahrt an italienische Mautstation. (Foto: obs/ADAC/Rasmus Kaessmann)

Viele Italienurlauber können darüber ein Lied singen: Das Mautsystem auf den italienischen Autobahnen ist teilweise derart unübersichtlich und kompliziert, dass Autofahrer nicht selten in unerwartete Schwierigkeiten geraten. So passiert es Reisenden immer wieder, dass sie bei der Autobahneinfahrt oder an der Zahlstation die falsche Spur wählen oder Probleme beim bargeldlosen Bezahlen haben. Die Folgen können teuer werden. Erschwerend kommt hinzu, dass unterschiedliche Autobahnbetreibergesellschaften für einzelne Streckenabschnitte zuständig sind. Der ADAC zeigt, worauf Autourlauber achten sollten. Weiterlesen

Geht es bald voran mit dem A1 Lückenschluss!

Künftige Niederlassung West managt Autobahnnetz von Rheinland-Pfalz, Saarland und Südhessen. 150 Jobs sind noch zu vergeben.

Montabaur – Zum 1. Januar 2021 nimmt die Niederlassung West der bundeseigenen Autobahn GmbH als eine von deutschlandweit zehn Niederlassungen ihre Arbeit auf.

Am Hauptsitz in Montabaur/Westerwald werden künftig die wesentlichen Entscheidungen hinsichtlich Planung und Bau sowie Erhaltung und Betrieb für alle rheinland-pfälzischen, saarländischen und südhessischen Autobahnen getroffen. Grundlage hierfür ist die im Jahr 2017 beschlossene Reform der Bundesfernstraßenverwaltung. Damit liegt die operative Verantwortung für die Autobahninfrastruktur nicht mehr in den Straßenbauverwaltungen der Länder. Dass dortige Personal, vom Ingenieur bis zum Straßenwärter, das sich bislang um das Autobahnnetz gekümmert hat, wird zum Jahresbeginn zur neuen Autobahngesellschaft wechseln oder vom Land gestellt.

In 170 Tagen wird die Niederlassung West mit Hauptsitz in Montabaur für das Autobahnnetz in Rheinland-Pfalz, Südhessen und Saarland verantwortlich sein. Gemeinsam mit dem Aufbauteam haben Ulrich Neuroth, künftiger Direktor der Niederlassung West und Mandy Burlaga, verantwortlich für die Unternehmenskommunikation, noch viel zu tun.

Die operative Umsetzung für die Region West übernehmen fünf Außenstellen und 22 zugehörige Autobahnmeistereien. Neben einer integrierten Außenstelle innerhalb der Niederlassung in Montabaur kommen bis zum Jahresende drei hessische Außenstellen in Frankfurt/Gelnhausen, Wiesbaden und Darmstadt und eine saarländische Außenstelle in Neunkirchen hinzu. Eine sechste soll in den Folgejahren in Bad Kreuznach entstehen. Über 1.400 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sollen für die neue Niederlassung West tätig werden. Ulrich Neuroth hat zwei Jobs. Der 61-jährige ist heute Leitender Baudirektor im Autobahnamt Montabaur, zugehörig zum Landesbetrieb Mobilität Rheinland-Pfalz. Und als zukünftiger Chef der Niederlassung stemmt er zugleich eine Herkulesaufgabe: Er baut mit einem fast 30-köpfigen Team die künftigen Standorte auf. Die Umstrukturierung erfolgt in konstruktiver Zusammenarbeit mit Hessen Mobil als auch mit dem Landesbetrieb für Straßenbau im Saarland und dem Landesbetrieb Mobilität Rheinland-Pfalz – und dies unter laufendem Betrieb in den drei Bundesländern.

Mit einer Länge von rund 1.600 Streckenkilometern hat die künftige Niederlassung West in den Folgejahren bundesweit derzeit das größte Autobahnbestandsnetz zu betreuen. Damit verbunden ist beispielsweise die Unterhaltung einer Brückenfläche von fast drei Millionen Quadratmetern, die sich auf über 2.000 Brücken verteilen. Weiterhin sind fast 400 Lärmschutzwände, die zusammen addiert eine Länge von rund 190 Kilometern ergeben, zu betreuen. Die aktuell größte Baustelle bis zum Tag 1 der neuen Niederlassung: es fehlen noch mindestens 150 Fachkräfte. “Unser Recruiting sucht aktuell händeringend qualifiziertes Personal, vom Planer bis zum Vermesser, vom Bauwerkprüfer bis zum Landespfleger. Auch im kaufmännischen Bereich gibt es freie Arbeitsplätze, die wir kurzfristig an allen fünf Standorten besetzen möchten”, hebt Neuroth hervor. “Wir schreiben derzeit über 150 Stellen, die wir als neuer Arbeitgeber schaffen, über das Karriereportal der Autobahn GmbH aus.”

Hintergrund:

Die 2018 gegründete Autobahn GmbH des Bundes wird am 1. Januar 2021 die Verantwortung für Planung, Bau, Betrieb, Erhaltung, Finanzierung und vermögensmäßige Verwaltung der Autobahnen und Fernstraßen in Deutschland übernehmen. Ab diesem Datum werden die Bundesautobahnen nicht mehr in Auftragsverwaltung durch die Länder, sondern in Bundesverwaltung geführt. Mit 13.000 Kilometern Autobahn und zukünftig bis zu 15.000 Mitarbeitern wird die Gesellschaft eine der größten Infrastrukturbetreiberinnen in Deutschland sein.

Hoheitliche Aufgaben, die weder dem Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur obliegen, noch der Autobahn GmbH des Bundes zugewiesen werden können, sollen künftig überwiegend durch das Fernstraßen-Bundesamt (FBA) ausgeübt werden.

 

Audi stellt neuen Q5 vor

Audi Q5 40 TDI: Kraftstoffverbrauch kombiniert in l/100 km: 5,4 – 5,3 CO2-Emissionen kombiniert in g/km: 143 – 139 Angaben zu den Kraftstoffverbräuchen und CO₂-Emissionen sowie Effizienzklassen bei Spannbreiten in Abhängigkeit vom verwendeten Reifen-/Rädersatz.

Seit Jahren schon gehört der Audi Q5 in seinem Segment der Premium-Mittelklasse zu den meistverkauften SUV auf den europäischen Märkten. Jetzt hat Audi ihn noch besser und attraktiver gemacht. Der optimierte Q5 vereint sportlichen Charakter mit hoher Alltagstauglichkeit und bietet ein umfangreiches Infotainment- und Assistenzangebot. Das nachgeschärfte Exterieurdesign des Erfolgsmodells betont die Q-Identität und bietet als Weltneuheit die Heckleuchten in digitaler OLED-Technologie. Weiterlesen

Die Internationale Automobil-Ausstellung findet 2021 erstmals in München statt

Die Latte liegt hoch – Hat der Freistaat zu früh frohlockt?

2021 und 2023 wird die Internationale Automobil-Ausstellung (IAA) in München stattfinden, zum ersten Mal in ihrer 123-jährigen Geschichte. Der Freistaat Bayern und seine Hauptstadt haben sich vorgenommen, der Welt zu zeigen, wie die Mobilität der Zukunft aussieht, obwohl die Stadt heute vor allem unter Staus und dicker Luft leidet. Laut frohlockt haben Bayerns Ministerpräsident Markus Söder (CSU), Münchens Oberbürgermeister Dieter Reiter (SPD) und Clemens Baumgärtner (CSU), Referent für Arbeit und Wirtschaft der Landeshauptstadt. Weiterlesen

Klimaschutz: Landkreis Mayen-Koblenz bringt Elektromobilitätskonzept auf den Weg

KREIS MYK. Der Landkreis Mayen-Koblenz schreitet weiter voran, um zum Vorreiter klimafreundlicher Mobilität zu werden. Die Kreisverwaltung hat hierzu im April den Startschuss für die Erstellung eines Elektromobilitätskonzeptes für den Landkreis gegeben. Ziel ist es, noch mehr elektrobetriebene Fahrzeuge in den allgemeinen Verkehr zu bringen, um Schadstoff- und Lärmemissionen weiter zu verringern.

Bis zum Frühjahr 2021 sollen konkrete Maßnahmen für mehr E-Mobilität in verschiedensten Lebensbereichen entwickelt werden. So sollen beginnend bei der Kreisverwaltung Berufspendler besser unterstützt werden, von konventionellen Verbrennungsmotoren auf Fahrzeuge mit elektrischem Antrieb umzusteigen. Rund 40.000 Landkreisbewohner pendeln täglich in umliegende Kreise. Ferner geht es darum, Branchen zu finden, die sich besonders für Umstellung ihres Fuhrparks eignen. Aber auch im Tourismus ist es das Ziel, Gäste und Besucher zu motivieren, sich möglichst umweltschonend in der Region zu bewegen. Etwa 800.000 Übernachtungen verzeichnet der Landkreis jährlich. Weiterlesen

Schadensersatzklage im sogenannten “Dieselfall” gegen die VW AG überwiegend erfolgreich

Der unter anderem für das Recht der unerlaubten Handlungen zuständige VI. Zivilsenat hat am 25.05.2020 entschieden, dass dem Käufer eines mit einer unzulässigen Abschalteinrichtung versehenen Fahrzeugs Schadensersatzansprüche gegen VW zustehen. Er kann Erstattung des für das Fahrzeug gezahlten Kaufpreises verlangen, muss sich aber den gezogenen Nutzungsvorteil anrechnen lassen und VW das Fahrzeug zur Verfügung stellen.

Sachverhalt:

Der Kläger erwarb am 10. Januar 2014 zu einem Preis von 31.490,- € brutto von einem Autohändler einen Gebrauchtwagen VW Sharan 2.0 TDl match, der mit einem 2,0-Liter Dieselmotor des Typs EA189, Schadstoffnorm Euro 5 ausgestattet ist. Die Beklagte ist die Herstellerin des Wagens. Der Kilometerstand bei Erwerb betrug 20.000 km. Für den Fahrzeugtyp wurde die Typgenehmigung nach der Verordnung (EG) Nr. 715/2007 mit der Schadstoffklasse Euro 5 erteilt.

Die im Zusammenhang mit dem Motor verwendete Software erkennt, ob das Fahrzeug auf einem Prüfstand dem Neuen Europäischen Fahrzyklus (NEFZ) unterzogen wird und schaltet in diesem Fall in den Abgasrückführungsmodus 1, einen Stickoxid (NOx)-optimierten Modus. In diesem Modus findet eine Abgasrückführung mit niedrigem Stickoxidausstoß statt. Im normalen Fahrbetrieb außerhalb des Prüfstands schaltet der Motor dagegen in den Abgasrückführungsmodus 0, bei dem die Abgasrückführungsrate geringer und der Stickoxidausstoß höher ist. Für die Erteilung der Typgenehmigung der Emissionsklasse Euro 5 maßgeblich war der Stickoxidausstoß auf dem Prüfstand. Die Stickoxidgrenzwerte der Euro 5-Norm wurden nur im Abgasrückführungsmodus 1 eingehalten.

Im September 2015 räumte die Beklagte öffentlich die Verwendung einer entsprechenden Software ein. Unter dem 15. Oktober 2015 erging gegen sie ein bestandskräftiger Bescheid des Kraftfahrt-Bundesamts (KBA) mit nachträglichen Nebenbestimmungen zur Typgenehmigung, der auch das Fahrzeug des Klägers betrifft. Das KBA ging vom Vorliegen einer unzulässigen Abschalteinrichtung aus und gab der Beklagten auf, diese zu beseitigen und die Einhaltung der maßgeblichen Grenzwerte anderweitig zu gewährleisten. Die Beklagte gab mit Pressemitteilung vom 25. November 2015 bekannt, Software-Updates durchzuführen, mit denen diese Software aus allen Fahrzeugen mit Motoren des Typs EA189 mit 2,0-Liter-Hubraum entfernt werden sollte. Nach der Installation sollen die betroffenen Fahrzeuge nur noch in einem adaptierten Modus 1 betrieben werden. Der Kläger hat das Software-Update im Februar 2017 durchführen lassen.

Mit seiner Klage verlangt der Kläger im Wesentlichen die Zahlung des für das Fahrzeug gezahlten Kaufpreises in Höhe von 31.490 € nebst Zinsen Zug um Zug gegen Übergabe und Übereignung des Fahrzeugs.

Bisheriger Prozessverlauf:

Das Landgericht hat die Klage abgewiesen. Auf die Berufung des Klägers hat das Oberlandesgericht unter Zulassung der Revision die Entscheidung des Landgerichts abgeändert und die Beklagte nebst Nebenpunkten in der Hauptsache verurteilt, an den Kläger 25.616,10 € nebst Zinsen Zug um Zug gegen Übergabe und Übereignung des Fahrzeugs zu zahlen. Wegen des weitergehenden Zahlungsanspruchs hat es die Klage abgewiesen.

Entscheidung des Senats:

Die zugelassene Revision der Beklagten, mit der sie die Klageabweisung erstrebt hat, blieb ganz überwiegend ohne Erfolg; sie war nur in Bezug auf Nebenpunkte geringfügig erfolgreich. Die Revision des Klägers, mit der er die vollständige Erstattung des Kaufpreises ohne Anrechnung einer Nutzungsentschädigung erreichen wollte, hatte keinen Erfolg.

Zu Recht hat das Berufungsgericht angenommen, dass die Beklagte dem Kläger aus vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung gemäß §§ 826, 31 BGB haftet. Das Verhalten der Beklagten im Verhältnis zum Kläger ist objektiv als sittenwidrig zu qualifizieren. Die Beklagte hat auf der Grundlage einer für ihren Konzern getroffenen grundlegenden strategischen Entscheidung bei der Motorenentwicklung im eigenen Kosten- und damit auch Gewinninteresse durch bewusste und gewollte Täuschung des KBA systematisch, langjährig und in Bezug auf den Dieselmotor der Baureihe EA189 in siebenstelligen Stückzahlen in Deutschland Fahrzeuge in Verkehr gebracht, deren Motorsteuerungssoftware bewusst und gewollt so programmiert war, dass die gesetzlichen Abgasgrenzwerte mittels einer unzulässigen Abschalteinrichtung nur auf dem Prüfstand eingehalten wurden. Damit ging einerseits eine erhöhte Belastung der Umwelt mit Stickoxiden und andererseits die Gefahr einher, dass bei einer Aufdeckung dieses Sachverhalts eine Betriebsbeschränkung oder -untersagung hinsichtlich der betroffenen Fahrzeuge erfolgen könnte. Ein solches Verhalten ist im Verhältnis zu einer Person, die eines der bemakelten Fahrzeuge in Unkenntnis der illegalen Abschalteinrichtung erwirbt, besonders verwerflich und mit den grundlegenden Wertungen der Rechts- und Sittenordnung nicht zu vereinbaren. Das gilt auch, wenn es sich um den Erwerb eines Gebrauchtfahrzeugs handelt.

Das Berufungsgericht hat vor dem Hintergrund des nicht ausreichenden Vortrags der Beklagten zu den in ihrem Konzern erfolgten Vorgängen in nicht zu beanstandender Weise angenommen, dass die grundlegende strategische Entscheidung in Bezug auf die Entwicklung und Verwendung der unzulässigen Software von den im Hause der Beklagten für die Motorenentwicklung verantwortlichen Personen, namentlich dem vormaligen Leiter der Entwicklungsabteilung und den für die Forschungs- und Entwicklungsaktivitäten der Beklagten verantwortlichen vormaligen Vorständen, wenn nicht selbst, so zumindest mit ihrer Kenntnis und Billigung getroffen bzw. jahrelang umgesetzt worden ist. Zu Recht hat es dieses Verhalten der Beklagten zugerechnet (§ 31 BGB).

Der Kläger ist veranlasst durch das einer arglistigen Täuschung gleichstehende sittenwidrige Verhalten der Beklagten eine ungewollte vertragliche Verpflichtung eingegangen. Darin liegt sein Schaden, weil er ein Fahrzeug erhalten hat, das für seine Zwecke nicht voll brauchbar war. Er kann daher von der Beklagten Erstattung des Kaufpreises gegen Übergabe des Fahrzeugs verlangen. Dabei muss er sich aber die Nutzungsvorteile auf der Grundlage der gefahrenen Kilometer anrechnen lassen, weil er im Hinblick auf das schadensersatzrechtliche Bereicherungsverbot nicht bessergestellt werden darf, als er ohne den ungewollten Vertragsschluss stünde.

BGH-Urteil vom 25. Mai 2020 – VI ZR 252/19

VLN und ILN führen konstruktive Gespräche

Bei einem Treffen mit der Interessengemeinschaft Langstrecke Nürburgring (ILN) hat die VLN ihr Konzept zur Durchführung der NLS-Rennen unter Corona-Bedingungen im Detail vorgestellt. Die von der VLN entwickelten Lösungen, um am 27. Juni 2020 mit dem ersten Rennen der Nürburgring Langstrecken-Serie in die Saison zu starten, fand die Zustimmung der ILN, die sich auch mit der Expertise der VLN-Teams in die Weiterentwicklung der Planung mit einbrachte. Weiterlesen

Tachobetrug: Vorsicht beim Gebrauchtwagenkauf

Jeder dritte Gebrauchte manipuliert – Genauer Check nötig!

Die Corona-Beschränkungen lockern sich allmählich, die Mobilität nimmt zu und auch der Pkw-Markt kommt langsam wieder in Fahrt. Wer jetzt vorhat, einen Gebrauchtwagen zu kaufen, sollte den Tacho genau unter die Lupe nehmen: Manipulationen am Kilometerzähler können den Preis kräftig in die Höhe treiben. Weiterlesen

„Ein Schritt in die richtige Richtung!“ Nürburgring-Fahrtrainings finden wieder statt

  • Fahraktivitäten mit besonderen Hygiene- und Sicherheitsmaßnahmen
  • Online-Buchung, begrenzte Teilnehmerzahl und feste Termine
  • „Jeder hat in dieser Situation eine besondere Verantwortung“

Nürburg. Der Sound der Motoren kehrt nach und nach zurück in die Grüne Hölle. Nach dem erfolgreichen Start der kontaktlosen Touristenfahrten vor einigen Tagen folgt nun die nächste gute Nachricht: Verschiedene Motorsport-Trainings, die unter Leitung von professionellen Instruktoren durchgeführt werden, dürfen wieder stattfinden. Auf der Grand-Prix-Strecke, der berühmten Nordschleife und im Offroadpark werden dementsprechend verschiedene Angebote wieder durchgeführt. Hierzu gehören Termine für „Freies Fahren“, Trainings für Sportfahrer sowie die Kurse mit Formel- und Offroad-Fahrzeugen. Für die Teilnehmer gelten dabei gesonderte Hygienemaßnahmen und Regeln. Weiterlesen

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