Zwischenentscheidungen für drei Windparks im Landkreis Bernkastel-Wittlich

Der NABU Rheinland-Pfalz hat am vergangenen Freitag drei Eilanträge beim Verwaltungsgericht Trier auf Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung seiner Widersprüche gegen insgesamt drei immissionsschutzrechtliche Genehmigung des Landkreises Bernkastel-Wittlich (im Einzelnen: Genehmigung von sechs Windenergieanlagen im Windpark „Staatsforst Wintrich“, von fünf Windenergieanlagen im Windpark „Staatsforst Morbach“ und von zwölf Windenergieanlagen im Windpark Wintrich) gestellt.

Um die Schaffung vollendeter Tatsachen durch Rodungsarbeiten zu verhindern, hat die 6. Kammer des Verwaltungsgerichts Trier mit Beschlüssen vom 30.12.2016 in allen drei Verfahren jeweils eine sogenannte Zwischenentscheidung getroffen, mit der die aufschiebende Wirkung der Widersprüche bis zu einer abschließenden Entscheidung über die vom NABU gestellten Eilanträge wiederhergestellt worden ist. Dies bedeutet, dass bis zur abschließenden Entscheidung der Kammer über die Eilanträge keine Rodungsarbeiten durchgeführt werden dürfen. Über den eigentlichen Ausgang der drei Eilverfahren ist damit noch nichts gesagt. Die endgültige Entscheidung des Gerichts über die Eilverfahren kann erst nach Verwaltungsakteneingang und Ablauf von Stellungnahmefristen getroffen werden.

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