Warnug vor Schockanrufen im Raum Koblenz und darüber hinaus !

Symbolfoto.

Aus gegebenen Anlass teilt das Landgericht Koblenz mit, dass gegenwärtig erneut „Schockanrufe“ unbekannter Täter erfolgen, um die überrumpelten Opfer zur Herausgabe erheblicher Barmittel zu bewegen.

Hierzu gibt sich der bisher unbekannte Täter am Telefon als Mitarbeiter des Gerichts aus und erklärt, dass die Tochter/ der Sohn einen schwerwiegenden Verkehrsunfall verursacht habe. Die Tochter/ der Sohn würde augenblicklich dem Haftrichter vorgeführt. Eine Inhaftierung könne nur durch Zahlung einer Kaution vermieden werden, die vor dem Gerichtsgebäude zu entrichten sei.

Der Präsident des Landgerichts Koblenz weist explizit darauf hin, dass Mitarbeiter der Amtsgerichte oder des Landgerichts zu keinem Zeitpunkt telefonisch eine Kautionszahlung fordern werden. Zur Entgegennahme von Zahlungen ist ausschließlich die sich im Gebäude befindliche Zahlstelle berechtigt.

Auf entsprechende Zahlungsforderungen sollte nicht reagiert werden. In Zweifelsfällen sollte das Telefonat beendet und sodann bei dem Gericht Rücksprache gehalten werden, bzw. eine Anzeige bei der nächsten Polizeidienststelle erfolgen.

 

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