US-Bürger legt Beschwerde beim Bundesverfassungsgericht gegen die in Deutschland stationierten U.S. Atomwaffen ein

Büchel. Die Kampagne “Büchel ist überall! atomwaffenfrei.jetzt” veröffentlicht im Folgenden eine Presseerklärung von Nuke-Watch / USA zur Verfassungsbeschwerde eines US-Bürgers in Deutschland wegen ungerechtfertigter Verurteilung wegen eines Go-Ins in das Atomwaffenlager Büchel. Für den Inhalt der Erklärung ist Nuke-Watch (s.u.) verantwortlich.

Erstmalig legt ein U.S. Bürger gegen die in Deutschland stationierten U.S. Atomwaffen Beschwerde beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe ein

Der Abrüstungsaktivist John LaForge aus Wisconsin (USA) hat am 25. April 2022 durch seine Bonner Rechtsanwältin Anna Busl Verfassungsbeschwerde gegen seine Verurteilung wegen Hausfriedensbruchs eingelegt. Sein Verfahren steht im Zusammenhang mit zwei Protesten gegen den drohenden Einsatz mit US-Atombomben, die auf dem Fliegerhorst Büchel, 127 km südöstlich von Köln, stationiert sind.

Bei der ersten Aktion am 15. Juli 2018 verschafften sich LaForge und 17 weitere Personen an dem Sonntagvormittag am helllichten Tag Zutritt zu dem Stützpunkt. Dort verlas die Gruppe eine Erklärung, in der sie das Personal des Stützpunkts warnte, dass die Planung von und/oder die Teilnahme an militärischen Einsätzen mit Atomwaffen eine kriminelle Verschwörung zur Begehung von Massakern darstellt.

Bei der zweiten Aktion am 6. August 2018 (Hiroshima-Gedenktag) kletterten LaForge und eine weitere Atomwaffengegnerin, Susan Crane aus Redwood City, Kalifornien, auf einen geschützten Luftschutzbunker, in dem wahrscheinlich einige der US-Wasserstoffbomben untergebracht sind (siehe Foto). Das Landgericht Koblenz verurteilte La Forge zu einer Geldstrafe von 600 Euro, was hier 50 Tagessätze à 12 Euro Gefängnis bei Nichtbezahlung bedeutet. Damit senkte das Landgericht die vom Amtsgericht Cochem verhängte Geldstrafe von 1500 Euro.

In der Beschwerde wird argumentiert, dass die Vorinstanzen einen Fehler begangen haben, indem sie sich weigerten, LaForge´s Einwand der “Verbrechensverhütung” zu berücksichtigen und damit sein Grundrecht auf Verteidigung verletzten. Beide Vorinstanzen weigerten sich Sachverständige zu hören, die das komplexe internationale Vertragsrecht, das die Planung mit Massenvernichtungswaffen verbietet, erläutern sollten. In der Berufung wurde argumentiert, dass die “nukleare Teilhabe” einen kriminellen Verstoß gegen den Vertrag über die Nichtverbreitung von Kernwaffen von 1970 darstellt. Dieser verbietet die Weitergabe von Kernwaffen an andere Länder. Die Politik der “nuklearen Abschreckung” beinhaltet zudem eine weitreichende kriminelle Verschwörung, um mit den US-Wasserstoffbomben große, unverhältnismäßige und wahllose Zerstörungen zu begehen.

Bei den US-Wasserstoffbomben in Büchel handelt es sich um die 170-Kilotonnen-B61-3 und die 50-Kilotonnen-B61-4, die 11- bzw. 3-mal so stark sind wie die Hiroshima-Bombe, die 140.000 Menschen tötete. L Forge erklärt in der Berufung, dass die US-Waffen nur Massaker anrichten können und dass der Versuch, ihren Einsatz zu stoppen, kein unrechtmäßiger Akt der Verbrechensbekämpfung ist.

Der 66-jährige LaForge, langjähriger Co-Direktor der kritischen Watchdog-Gruppe Nukewatch, verglich seine deutschen Proteste mit der Arbeit von Feuerwehrleuten, die Leben retten. “Ein Feuerwehrmann, der in ein brennendes Gebäude eindringt, um eine Person zu retten, ist gerechtfertigt”, sagte LaForge. “Aber was ist mit einem Feuer, das noch nicht brennt, das aber absichtlich gelegt wurde, um es zu entzünden und die Hitze, Explosion und Strahlung von tausend Sonnen freizusetzen? Was wäre, wenn diese vorsätzliche Brandstiftung eine Stadt mit zehn Millionen Einwohnern oder zwanzig Städte – eine für jede der zwanzig US-Wasserstoffbomben auf dem Luftwaffenstützpunkt Büchel – einäschern würde?”

Eine deutschlandweite Kampagne “Büchel ist überall! atomwaffenfrei.jetzt” (www.buechel-atombombenfrei.de) setzt sich für den Abzug der Atomwaffen ein, für die Absage der Pläne, die aktuellen US-Bomben ab 2024 durch ein neues Modell B61-12 aufzurüsten/zu ersetzen, und für die deutsche Unterzeichnung und Ratifizierung des 2017 geschlossenen Vertrags über das Verbot von Atomwaffen, der am 22. Januar 2021 in Kraft trat.

 

Aktuelle Ausgabe kostenfrei als E-Paper lesen
Eifelzeitung E-Paper Aktuelle Ausgabe kostenfrei als E-Paper lesen