Untersuchungsausschuss „Flutkatastrophe“ Zwei weitere Sitzungen beschlossen

Der Untersuchungsausschuss „Flutkatastrophe“ hat im Umlaufverfahren beschlossen, zur Thematik „Hochwassergefahrenkarten“ noch zwei Sachverständigengutachten einzuholen und neun Zeugen zu vernehmen. Die Erstattung der Sachverständigengutachten sowie die Vernehmung der Zeugen ist für den 21. April 2023 vorgesehen.

Bei der Beweisaufnahme wird es unter anderem um Fragen zur Erstellung der Hochwassergefahrenkarten (HWGK) und Hochwasserrisikokarten (HWRK) sowie den Aussagen und Informationen aus den Karten gehen. Ein weiterer Punkt der Beweisaufnahme wird sein, welche Funktionen die HWGK und HWRK allgemein für den Katastrophenschutz erfüllen, welche Informationen aus den HWGK und HWRK im Allgemeinen in örtlichen Alarm- und Einsatzplänen berücksichtigt werden und welche Maßnahmen generell für die Planung und den Einsatz daraus abgeleitet werden können. Ferner wird der Ausschuss der Frage nachgehen, welche der genannten Verwendungen im Rahmen- Alarm- und Einsatzplan Hochwasser Rheinland-Pfalz (RAEP HW) und in den örtlichen Alarm- und Einsatzplänen in den von der Flutkatastrophe an der Ahr betroffenen Kommunen tatsächlich umgesetzt worden sind. Schließlich wird auch Gegenstand der Beweisaufnahme sein, wie das Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie und Mobilität im Zeitraum vom 14. Juli bis 6. August 2021 die Lage in den Flutgebieten bewertet hat und welche Maßnahmen veranlasst worden sind.

Verlesung von Unterlagen in öffentlicher Sitzung am 17. Februar 2023

Als Grundlage für die Gutachten sollen den Sachverständigen unter anderem die für die Ahr am 13. Juli 2021 gültigen HWGK und HWRK sowie Pegelstammdaten, Daten zur Niederschlagsmessung, Ganglinien aller Pegel des Ahreinzugsgebiets und Pegelprognosen aus der Zeit vor und in der Flutnacht, der RAEP HW sowie die örtlichen Alarm- und Einsatzpläne der von der Flutkatastrophe an der Ahr betroffenen Kommunen dienen. Hierzu hat der Ausschuss ergänzend beschlossen, dass die Landesregierung die dafür zusätzlich nötigen Unterlagen und Informationen dem Ausschuss bis spätestens zum 9. Februar 2023 zur Verfügung stellt. Die ergänzend zu liefernden Unterlagen und Informationen werden in einer zusätzlichen Sitzung des Ausschusses am Freitag, 17. Februar 2023, 9.30 Uhr durch Verlesung von Zusammenfassungen und Inaugenscheinnahme insbesondere von Lichtbildern und Karten in das Verfahren eingeführt. Eine darüber hinausgehende Beweisaufnahme sowie eine Beratungssitzung werden am 17. Februar 2023 nicht stattfinden.

Die öffentliche Beweisaufnahme wird fortgesetzt am 24. März 2023. In dieser Sitzung wird ein vom Ausschuss beauftragtes Gutachten vorgestellt, das sich mit dem Krisenmanagement der ADD in den ersten drei Wochen nach der Flutnacht bis zum 6. August 2021 befasst. Ebenfalls geladen ist für diese Sitzung die rheinland-pfälzische Ministerpräsidentin Malu Dreyer. Inhaltlich soll es unter anderem um die Kenntnisse Dreyers zu Lagebild und Kommunikation innerhalb der Landesregierung gehen sowie insbesondere auch um Fragen zur Phase nach der Flutnacht bis zum 6. August 2021.

 

 

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