Staatsanwaltschaft Trier erhebt Anklage gegen 30-Jährigen Parkhausschützen

Die Staatsanwaltschaft Trier hat gegen den 30-jährigen Mann aus dem Raum Trier, der am 14.12.2016 im Kauf-Parkhaus in Trier zwei Schüsse mit einer Schreckschusswaffe abgegeben haben soll, Anklage zum Amtsgericht – Strafrichter – Trier erhoben. Ihm werden Verstöße gegen das Waffengesetz sowie zwei Fälle des Diebstahls mit Waffen zur Last gelegt.

Der Angeschuldigte ist nach dem Ergebnis der von der Kriminalpolizei Trier geführten Ermittlungen hinreichend verdächtig, in drei Fällen zwischen November und Dezember 2016 im Stadtgebiet von Trier eine Schreckschusswaffe mitgeführt zu haben, ohne Inhaber des dafür erforderlichen sog. „kleinen Waffenscheins“ zu sein. In einem Fall soll er im November 2016 im Bereich Herzogenbuscher Straße/Paulinstraße zweimal mit der Waffe geschossen haben, weil er sich durch eine unbekannte Person provoziert fühlte.

Am 14.12.2016 soll er sich gegen Mittag mit der Schreckschusswaffe in das Kaufhof-Parkhaus in Trier begeben und dort aus nicht geklärten Gründen mindestens zwei Schüsse abgegeben haben. Die Schüsse, die von mehreren Passanten gehört wurden, lösten einen Großeinsatz der Polizei im Stadtgebiet von Trier aus. Der Angeschuldigte ist weiter hinreichend verdächtig, sich am späten Nachmittag des gleichen Tages in einen Supermarkt im Alleencenter in Trier begeben zu haben, wobei er die Schreckschusspistole sowie ein nach dem Waffengesetz verbotenes Butterflymesser mit sich führte. Dort soll er eine Packung Proteinpulver entwendet haben.

Wenig später begab er sich in einen ebenfalls im Alleencenter gelegenen Elektronik-Fachmarkt. Dort soll er den Verkaufsauslagen zwei X-Box Spiele entnommen und diese in Diebstahlsabsicht in seine Jacke eingesteckt haben. Da er auch hier die Schreckschusswaffe und das Butterflymesser mit sich führte, besteht gegen ihn der hinreichende Tatverdacht des Diebstahls mit Waffen in zwei Fällen. Des Weiteren wird ihm zur Last gelegt, bei einem Festivalbesuch in Köln einen nach dem Waffengesetz verbotenen Schlagring mitgeführt zu haben.

Das Amtsgericht Trier hat nunmehr über die Zulassung der Anklagte und die Eröffnung des Hauptverfahrens zu entscheiden. Ein Termin zur Hauptverhandlung ist noch nicht bestimmt. Der Angeschuldigte befindet sich seit seiner Festnahme am 14.12.2016 in Untersuchungshaft.

 

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