Sicherungsverwahrung hätte Missbrauch verhindert

Hubert Ströber, Leitender Oberstaatsanwalt Staatsanwaltschaft Frankenthal, sitzt vor den Journalisten. Foto: Andreas Arnold/dpa

Ludwigshafen (dpa/lrs) – Durch eine Sicherungsverwahrung hätte nach Ansicht der Staatsanwaltschaft Frankenthal der Missbrauch der 10-Jährigen in Edenkoben verhindert werden können. «Die Sicherungsverwahrung hätte nach meinem festen Eindruck dazu geführt, dass der jetzt beschuldigte Mann immer noch in Gewahrsam wäre und die Tat, um die es jetzt geht, nicht begangen worden wäre», sagte der Leitende Oberstaatsanwalt Hubert Ströber am Donnerstag in Ludwigshafen.

Doch 2020 in einer Verhandlung gegen den mutmaßlichen Täter wegen Delikten wie Körperverletzung und Verstößen gegen Weisungen der Führungsaufsicht sei eine Einzelstrafe geringer ausgefallen, als es für eine Sicherungsverwahrung gesetzlich nötig gewesen wäre. «Damit war das Instrument der Sicherungsverwahrung nicht möglich.»

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