Rheinland-Pfälzer ärgern sich über Arbeit der Polizei

Mainz. Das Verhalten von Polizisten im Einsatz, die Maßnahmen der Ordnungshüter bei den Ermittlungen und der Ärger über die Untätigkeit der Sicherheitskräfte – das waren die Hauptgründe der Beschwerden in Rheinland-Pfalz über die Arbeit der Polizei. Insgesamt 176 Eingaben gab es im Zeitraum von Anfang Juli 2022 bis Mitte Juni dieses Jahres und damit sieben mehr als zuvor, wie die Bürger- und Landespolizeibeauftragte Barbara Schleicher-Rothmund am Donnerstag in Mainz berichtete.

Der größte Teil der Beschwerden mit 90 zulässigen Eingaben kam von Bürgerinnen und Bürgern. Dabei habe sich etwa eine Frau darüber beschwert, dass sie und ihre Begleiter im Zuge eine Demonstration von Corona-Gegnern von der Polizei angehalten und einer Ordnungswidrigkeit bezichtigt worden seien. Dabei sei die Gruppe in einer anderen Richtung unterwegs und nachweislich auch gegen Corona geimpft gewesen. Im Nachgang zu dem Vorfall sei dann aber kein Ordnungswidrigkeitsverfahren eingeleitet worden. Zusammen habe es ein Konfliktbereinigungsgespräch gegeben, sagte Schleicher-Rothmund.

Eine weitere Eingabe habe sich um den Einsatz von Polizisten nach einem Amokverdacht in einer Schule gedreht und sei von einem Schüler eingereicht worden. Die Beamten hätten demnach einen Verdächtigen für den Einsatz aus seinem Klassenraum geholt und auf den Flur geführt. Der Schüler habe sich danach schreiend auf den Boden fallen lassen und sei von Beamten an den Händen festgehalten worden. Im Anschluss an den Einsatz sei der Polizei eine unangemessene Gewaltanwendung vorgeworfen worden. Die Prüfung der Vorwürfe habe aber kein rechtswidriges Handeln der Einsatzkräfte ergeben, daher sei die Beschwerde zurückgewiesen worden, teilte die Beauftragte mit.

Bei den 27 Eingaben von Beamtinnen und Beamten der Polizei sei es vor allem um Versetzungen, Regelungen zur Beihilfe und das Verhalten von Vorgesetzten gegangen. Es habe aber auch einige Fälle gegeben, bei denen sich Polizisten nur telefonisch und nicht mit einer konkreten Eingabe gemeldete hätten. Als Grund hätten die Beamten angegeben, dass der Kontakt zu der Beauftragten für die Landespolizei vom Vorgesetzten nicht erwünscht sei und sie deshalb dienstliche Nachteile befürchteten, berichtete Schleicher-Rothmund.

Diese Hinweise würden sehr ernst genommen, betonte die Landespolizeibeauftragte. Es sei gesetzlich geregelt, dass sich Polizeibeamte ohne Einhaltung des Dienstweges unmittelbar an ihre Stelle wenden können. Das dürfe weder dienstliche noch andere Nachteile nach sich ziehen. Diese Anrufe seien auch ein Indiz dafür, dass es Vertrauen in ihre Arbeit gebe. Generell könnte die Arbeit der Polizeibeauftragten nach etwa zehn Jahren Bestehen dieser Anlaufstelle aber einen höheren Bekanntheitsgrad haben, erklärte die SPD-Politikerin, die auch Bürgerbeauftragte von Rheinland-Pfalz ist.

Im Tätigkeitsbericht 2022/23 wurden neben den Beschwerden der Bürger und Polizisten auch Auskunftsersuchen aufgeführt, die sowohl die Bürger als auch die Polizeibeamten betrafen. Dazu gab es Eingaben, die als Petitionen bearbeitet wurden. Die restlichen der insgesamt 176 Eingaben waren nach Angaben der Beauftragten teils unzulässig.

Rheinland-Pfalz hat 1974 als erstes Bundesland das Amt eines parlamentarisch gewählten Bürgerbeauftragten geschaffen. Seit 2014 ist die Bürgerbeauftragte auch Beauftragte für die Landespolizei. Schleicher-Rothmund bekleidet seit April 2018 das Amt Beauftragte für die Landespolizei. (dpa)

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