Phantom-Buchungen durch Routineüberprüfung in der Kreisverwaltung Mayen-Koblenz aufgefallen

Kreisverwaltung stellt Strafanzeige und kündigt Mitarbeiterin fristlos

KREIS MYK. Bei einer Routineüberprüfung in einer Dienststelle der Kreisverwaltung Mayen-Koblenz sind Zahlungen aufgefallen, die den Verdacht einer Straftat haben aufkommen lassen. Danach muss eine Mitarbeiterin Gelder aus einer Sozialkasse an Personen ausgezahlt haben, deren Namen, deren Beruf und deren Zahlungsanlass frei erfunden waren. Mit diesen Phantomnamen hat die Mitarbeiterin nach hausinternen Ermittlungen der Kreisverwaltung rund 16.500 Euro unterschlagen.

Wie sich inzwischen herausgestellt hat, gehörte das als Empfänger genutzte Konto einer Verwandten der Mitarbeiterin. Landrat Dr. Alexander Saftig hat unmittelbar nach Bekanntwerden der Vorwürfe Strafanzeige gestellt und die Mitarbeiterin fristlos gekündigt: „Diese Maßnahme war unausweichlich, weil die Hinweise auf ein strafbares Handeln für uns sehr konkret sind“, erklärt der Landrat. Da die Ermittlungen der Strafverfolgungsbehörden noch nicht abgeschlossen sind und bis dahin selbstverständlich auch die Unschuldsvermutung gilt, kann die Kreisverwaltung Mayen-Koblenz keine weiteren Informationen zur Verfügung stellen.

 

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