Parlamentswahlen in Luxemburg: In Deutschland wohnen, in Luxemburg wählen

Am 8. Oktober 2023 finden Parlamentswahlen in Luxemburg statt. Alle Wählerinnen und Wähler, die in Luxemburg im Wählerverzeichnis eingetragen sind, sind aufgerufen, in allgemeiner Direktwahl die 60 Mitglieder der Abgeordnetenkammer zu wählen.

Es sind auch alle in Deutschland wohnhaften Luxemburgerinnen und Luxemburger aufgerufen, von ihrem Wahlrecht Gebrauch zu machen. In Rheinland-Pfalz sind dies in etwa 10.000 Luxemburgerinnen und Luxemburger, wovon in der Region Trier alleine etwa 2.500 Luxemburgerinnen und Luxemburger leben.

Das Briefwahlsystem kann in dem Fall in Anspruch genommen werden, wenn ein Antrag gestellt wird:

– an die luxemburgische Gemeinde des letzten Wohnsitzes oder,

– wenn diese nicht zutrifft, an die luxemburgische Geburtsgemeinde oder,

– falls keine dieser Gemeinden zutrifft, an die Stadt Luxemburg.

Folgende Fristen gelten hierzu:

  • Wenn das Einladungsschreiben nach Luxemburg geschickt wird, muss die Antrag-stellung bis spätestens 25 Tage vor dem Wahltag (folglich spätestens bis zum 13. September 2023) erfolgen.
  • Wenn das Einladungsschreiben ins Ausland verschickt wird, muss die Antragstellung bis spätestens 40 Tage vor dem Wahltag (folglich spätestens bis zum 29. August 2023) erfolgen.

Für weitere Informationen verweist das Honorarkonsulat auf die Webseite der Botschaft des Großherzogtums Luxemburg bzw. auf die Auszüge der Wahlgesetze, die auf der Webseite Guichet.lu abgerufen werden können.

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