Mertin wirft SPD-Fraktion gespaltenes Rechtsstaats- und Verfassungsverständnis vor

Nachdem der Misstrauensantrag der Opposition gegen Justizminister Bamberger heute mit der absoluten Mehrheit der SPD-Fraktion abgelehnt wurde, warf der FDP-Fraktionsvorsitzende Herbert Mertin der SPD-Fraktion und der Landesregierung ein „gespaltenes Rechtsstaats- und Verfassungsverständnis“ vor.

Erst gestern habe der Ministerrat unter Leitung von Ministerpräsident Kurt Beck beschlossen, dass Rheinland-Pfalz beim Bundesverfassungsgericht einen Normenkontrollantrag gegen die Laufzeitverlängerung von Kernkraftwerken einreichen werde.  Es sei natürlich das gute Recht der Landesregierung, sich an das Bundesverfassungsgericht zu wenden. Nur habe leider der Justizminister, der dieser Regierung angehöre, mit allen Mitteln versucht, einem Bürger einen „wirkungsvollen Rechtsschutz“ durch das Bundesverfassungsgericht vorzuenthalten. 

„Die SPD-Landtagsfraktion hat den Misstrauensantrag gegen einen Justizminister abgelehnt, der nicht nur das Grundrecht eines Bürgers auf einen wirkungsvollen Rechtsschutz verletzt hat, sondern darüber hinaus als Dienstherr auch gegen das grundrechtlich gewährleistete Recht dieses Bürgers auf eine sachgerechte Entscheidung bei seiner Bewerbung um ein hohes Richteramt verstoßen hat“, sagte Mertin.

Mertin appelliere zudem an die SPD-Regierung, die wieder frei gewordene Stelle des OLG-Präsidenten in Koblenz nicht mehr in dieser Legislaturperiode neu zu besetzen. Der Justizminister genieße zwar offenkundig das Vertrauen der SPD-Landtagsfraktion, aber nicht das der Justiz. Das hätten viele Reaktionen nach der Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts gezeigt.
 

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