Landeswahlleiter Marcel Hürter: Ausschließliche Briefwahl derzeit ausgeschlossen

Nach der Beurteilung von Landeswahlleiter Marcel Hürter liegen derzeit die Voraussetzungen nicht vor, um eine ausschließliche Briefwahl für die Landtagswahl und gleichzeitige stattfindende Kommunalwahlen am 14. März 2021 anzuordnen. 13 Kreiswahlleitungen hatten in den vergangenen Tagen bei der Landeswahlleitung entsprechende Anträge gestellt; außerdem hatten sich mehrere Bürgermeister mit entsprechenden Forderungen an den Landeswahlleiter gewendet.

Der Landtag hat mit einer Änderung des Landeswahlgesetzes im Dezember letzten Jahres die Bedingungen für die ausschließliche Briefwahl in einzelnen Stimmbezirken oder Wahlkreisen – also regional begrenzt – geschaffen. Auf Antrag der jeweiligen Kreiswahlleitung kann der Landeswahlleiter im Einvernehmen mit dem Innenministerium frühestens 45 Tage vor der Wahl – also vom 28. Januar 2021 an – eine ausschließliche Briefwahl in Stimmbezirken oder Wahlkreisen anordnen.

„Die Hürden für eine ausschließliche Briefwahl sind hoch“, so Hürter. Aufgrund der verfassungsrechtlichen Vorgaben komme die ausschließliche Briefwahl nur als Ultima Ratio in Betracht. Im Rahmen der Prüfung sei eine Gesamtabwägung zu treffen; eine Entscheidung nur auf der Grundlage beispielsweise von Inzidenzwerten sei nicht möglich. In die Abwägung müsse etwa auch die verfassungsrechtliche Bedeutung der Öffentlichkeit der Wahl einbezogen werden, die so nur im Wahllokal sichergestellt werden kann.

Eine ausschließliche Briefwahl könne nur angeordnet werden, wenn in dem betroffenen Gebiet das öffentliche Leben insgesamt weitgehend zum Erliegen gekommen ist. Es gelten zwar derzeit aufgrund der Corona-Pandemie Hygieneregeln, Kontaktbeschränkungen und Gebote zum Abstand halten. Die Besorgungen des täglichen Lebens sind aber nach jetzigem Stand weiter möglich. Daher ist auch ein Aufsuchen des Wahllokals nicht ausgeschlossen“, erklärt der Landeswahlleiter.

Zudem wird durch ein Hygienekonzept sichergestellt, dass die Wählerinnen und Wähler beim Wählen im Wahlraum vor gesundheitlichen Risiken geschützt werden. „Wählerinnen und Wähler halten sich nur wenige Minuten im Wahllokal auf, die bekannten Regeln – Maske tragen, Handhygiene, Abstand halten – gelten natürlich auch hier.“ Das Hygienekonzept, das die Landeswahlleitung in Abstimmung mit dem Gesundheitsministerium erstellt hat, werde laufend angepasst. Hürter verwies darauf, dass alle Wahlberechtigten neben der Urnenwahl auch die Möglichkeit haben, ohne Angabe von Gründen Briefwahl zu beantragen.

Der Landeswahlleiter geht davon aus, dass auch bei der anstehenden Landtagswahl die Kommunen ausreichend Menschen finden werden, die bereit sind, Wahlhelferinnen und Wahlhelfer zu werden. Über die Gewinnung insbesondere von jüngeren Wahlhelferinnen und Wahlhelfern sei man auch im Austausch mit den kommunalen Spitzenverbänden und dem Innenministerium. Hürter verwies darauf, dass Rheinland-Pfalz ein Land mit hohem ehrenamtlichem Engagement sei. „Ich appelliere an alle Bürgerinnen und Bürger, sich bei ihren Kommunalverwaltungen zu melden, um dieses wichtige Ehrenamt für unsere Demokratie auszuüben. Wie im Krankenhaus und Lebensmittelhandel brauchen wir Menschen, die bereit sind, unser demokratisches Gemeinwesen zu unterstützen. Dass diese Menschen dabei geschützt werden, ist selbstverständlich“, so Marcel Hürter. Landesweit werden rund 50.000 Wahlhelferinnen und Wahlhelfer benötigt.

Hürter betont, dass seine Entscheidung über die ausschließliche Briefwahl den aktuellen Stand der Pandemieentwicklung berücksichtigt und dass die weitere Entwicklung der Virusausbreitung sorgsam beobachtet werde.

 

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