Kontrollen an den Maaren – Wildbader wurden geahndet

Am 15.08.2020 hat am Gemündener -, Schalkenmehrener – und Pulvermaar eine gemeinsame Kontrollaktion der Kreisverwaltung Vulkaneifel –Untere Naturschutzbehörde-, der Verbandsgemeindeverwaltung Daun – Ordnungsbehörde -, der drei zuständigen Ortsbürgermeister und der Polizeiinspektion Daun stattgefunden. Es wurden empfindliche Bußgelder gegen die Wildbader im Naturschutzgebiet verhängt.

Es wird nochmals ausdrücklich darauf hingewiesen, dass es sich bei den Maaren um ein Naturschutzgebiet handelt, in dem es gem. § 4 Abs. 1 der Rechtsverordnung über das Naturschutzgebiet „Dauner Maare“ insbesondere verboten ist:

  • Von Ufergrundstücken aus zu baden, die außerhalb der Badeanstalten liegen.
  • Zu lagern, zu zelten oder Wohnwagen aufzustellen.
  • Mit Kraftfahrzeugen zu parken.
  • Zu reiten.
  • Feuer anzuzünden oder zu unterhalten.

Diese Ordnungswidrigkeiten werden mit Bußgeldern geahndet. Weitere Kontrollen sind vorgesehen.

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