Kommunales Ehrenamt muss handlungsfähig bleiben!

Finanzausstattung der Ortsgemeinden verbessern / Handlungsrahmen zur Unterstützung durch die Verbandsgemeinden stärken

Anlässlich des heutigen Tages des Ehrenamtes fordert der Gemeinde- und Städtebund das Land erneut auf, Maßnahmen zu ergreifen, um die Handlungsfähigkeit der 2.260 ehrenamtlich geführten Ortsgemeinden im Land zu sichern. „Wer als Ortsbürgermeisterin, Ortsbürgermeister oder Ratsmitglied sich für die eigene Gemeinde einbringt, möchte auch gestalten. Das gelingt aber nur, wenn auch die entsprechenden Finanzmittel vorhanden sind. Das ist im Moment aber nicht der Fall. 55 % der Ortsgemeinden – also mehr als jede zweite – konnte im laufenden Haushaltsjahr keinen ausgeglichenen Haushalt vorlegen. Derzeit befinden sich rund 12 % oder 279 Gemeinden in der sog. Nothaushaltsführung und können faktisch nur noch Pflichtaufgaben wahrnehmen. Das Land muss die Situation ernst nehmen. Die Folgen werden vor allem die Menschen, die in den Dörfern und Städten leben, zu spüren bekommen. Wir brauchen eine zeitnahe Überarbeitung des Landesfinanzausgleichsgesetzes, das die Geldflüsse zwischen Land und Kommunen regelt. Auch wenn das Gesetz noch jung ist, haben sich bereits jetzt die Rahmenbedingungen für die Frage, was für die erforderliche Mindestausstattung plus Gestaltungsspielraum benötigt wird, geändert. Neben den gestiegenen Flüchtlingszahlen schlägt der hohe Tarifabschluss ebenso zu Buche wie die gestiegenen Baukosten. Es muss jetzt dringend gehandelt werden, denn ansonsten werden immer weniger Menschen bereit sein, sich ehrenamtlich für die Kommune zu engagieren und das wird zu einer echten Gefahr für die lokale Demokratie“, so Dr. Karl-Heinz Frieden, Geschäftsführendes Vorstandsmitglied des Gemeinde- und Städtebundes Rheinland-Pfalz (GStB).

Neben der fehlenden Gestaltungsmacht aufgrund der schwierigen Finanzsituation ist vor allem aber auch die zeitliche Belastung sowie die zunehmende Bürokratie zu einem Problem geworden. Von den 2.430 Gemeinden und Städten im Land werden 2.260 ehrenamtlich geführt, indem die Bürgermeisterinnen und Bürgermeister diese Aufgabe in der Regel gleichzeitig neben einem Beruf ausüben. Dabei steigen die Anforderungen an das Amt seit Jahren immer weiter an. So werden viele der Kindertagesstätten in Trägerschaft der Ortsgemeinden geführt, die Schaffung von Anlagen alternativer Energien, von Nahwärmenetzen, von Wohnraum oder die Ansiedlung von Wirtschaftsunternehmen für Arbeitsplätze und Steuereinnahmen – all das und viel mehr findet dort statt. Gleichzeitig werden die Aufgaben komplexer und immer mehr öffentliche und private Stellen sind zu beteiligen. Das erfordert Zeit.

„Um die Situation der Ortsbürgermeisterinnen und Ortsbürgermeister zu verbessern, brauchen wir neben einer besseren Finanzausstattung auch bessere Rahmenbedingungen für die Freistellungen beim Arbeitgeber und vor allem zur personellen Unterstützung durch die Verbandsgemeinden. Hierzu gehört, dass wir im Wettbewerb um die besten Köpfe in Zeiten des Fachkräftemangels mit Blick auf die Nachbarbundesländer aber auch anderen Behörden mithalten können. Deswegen muss das Land hier bestehende gesetzliche Deckelungen im Beamtenrecht anpassen und der Rechnungshof muss anerkennen, dass nur so das System von ehrenamtlich geführten Gemeinden und Städten mit Unterstützung durch die Verbandsgemeinden aufrechterhalten werden kann“, so Frieden weiter.

„Gerade mit Blick auf die Kommunalwahl 2024 haben wir die große Sorge, dass immer weniger Rats- und Mandatsträgerinnen sowie Rats- und Mandatsträger bereit sein werden, unter diesen Bedingungen noch für ein kommunales Amt zur Verfügung zu stehen“, hob Frieden abschließend hervor.

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