Kita-Gebühren für Einjährige in Rheinland-Pfalz hoch

In den rheinland-pfälzischen Großstädten sind die Kitas überwiegend beitragsfrei – für die Betreuung von Kindern unter zwei Jahren müssen Eltern aber teils mehrere hundert Euro im Monat bezahlen. Das geht aus einer Auswertung des Instituts der Deutschen Wirtschaft (IW) Köln hervor, die der Deutschen Presse-Agentur vorliegt. Für Rheinland-Pfalz wurden darin die fünf Großstädte Mainz, Ludwigshafen, Trier, Koblenz und Kaiserslautern berücksichtigt.

Grundsätzlich gilt in Rheinland-Pfalz eine Gebührenfreiheit ab dem zweiten Geburtstag eines Kitakindes. Die Betreuungskosten für jüngere Kinder werden in den Großstädten mit Ausnahme von Ludwigshafen nach dem Nettoeinkommen der Eltern berechnet. Die Spannweite für bis zu sieben Stunden Betreuungszeit reicht in der niedrigsten Einkommensstufe (24.000 Euro netto jährlich) von 82 Euro pro Monat in Trier bis hin zu 131,10 Euro in Koblenz, wobei dort nicht zwischen Teilzeit- und Ganztagsbetreuungsplatz (acht Stunden) unterschieden wird.

Für die Berechnungen wurden eine Familie mit zwei Erwachsenen und einem Kind sowie verschiedene Nettoeinkommen zugrunde gelegt. Bei einem jährlichen Einkommen von 45.000 Euro kostet ein Ganztags-Betreuungsplatz (mehr als sieben Stunden) für Unter-Zweijährige zwischen 310 Euro in Kaiserslautern und 507 Euro in Trier. Der Höchstbetrag beträgt für einen Ganztagsbetreuungsplatz in Mainz 670 Euro pro Monat, wenn das Eltern-Nettoeinkommen 58.000 Euro im Jahr überschreitet.

Lediglich Ludwigshafen hat einheitliche Gebührensätze unabhängig vom Einkommen festgelegt: 296 Euro monatlich für bis zu sieben Stunden und 338 Euro für acht Stunden. Landesweite Vorgaben zu den Beiträgen für die Betreuung Unter-Zweijähriger gebe es nicht, hieß es.

Bundesweit betrachtet wurden die jeweiligen landesrechtlichen Regelungen und Gebührenordnungen von 82 Großstädten mit mehr als 100.000 Einwohnern. Berücksichtigt wurden möglichst die Grundgebühren im ersten Halbjahr 2024 – plus gegebenenfalls Kosten für die Verpflegung und weitere Leistungen. Die Spannbreite bei den Kita-Gebühren in Deutschland ist groß. Je nach Wohnort kann der Kita-Besuch kostenlos sein oder aber es fallen mehrere hundert Euro im Monat an. In Einzelfällen können es bei außergewöhnlich hohen Einkommen der Eltern auch mehr als 1000 Euro sein. Für die Einrichtungen in freier Trägerschaft hätten die kommunalen Gebührenordnungen keine unmittelbare Gültigkeit, würden von diesen aber häufig übernommen.

Ein Flickenteppich zeigt sich nicht nur bei der Höhe der Gebühren, sondern auch bei den zugrunde gelegten Kriterien: Neben dem Wohnort entscheiden vor allem das Alter der Kinder, der Betreuungsumfang und das Jahreseinkommen der Eltern über die Höhe der Gebühren – wobei das Einkommen der Auswertung zufolge in jedem Bundesland anders berechnet wird. Daher sei die Vergleichbarkeit der Studienergebnisse eingeschränkt, hieß es. Nicht berücksichtigt ist in der Untersuchung die Qualität der Kita-Betreuung, also zum Beispiel, um wie viele Kinder sich eine einzelne Erzieherin kümmern muss. Eltern mit geringem Einkommen, die etwa Kinderzuschlag oder Wohngeld beziehen, müssen generell keine Kita-Gebühren zahlen.

In Deutschland muss für Kinder zwischen dem dritten Geburtstag und dem Schuleintritt ein Kitaplatz zur Verfügung gestellt werden. Für Kinder zwischen dem ersten und dem dritten Geburtstag gibt es ebenfalls einen Anspruch auf eine Betreuung – in einer Einrichtung oder auch in der Kindertagespflege. «Allerdings reichen die bestehenden Angebote für die unter Dreijährigen bei Weitem nicht aus, um die von den Eltern geäußerten Betreuungswünsche tatsächlich zu decken», hieß es in der Untersuchung. (dpa)

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