Karina Wächter: Verfassungsrechtliche Bedenken – CDU-Fraktion fordert Vorbehalt für Grundsteuerbescheide

MdL Karina Wächter, CDU

Sind die neuen Grundsteuerbescheide rechtmäßig? Daran darf gezwei-felt werden – und das wird nach ersten Urteilen am rheinland-pfälzi-schen Finanzgericht nun der Bundesfinanzhof klären. Vor diesem Hin-tergrund warnt die Fraktionssprecherin für Steuern und Abgaben der CDU-Landtagsfraktion, Karina Wächter, vor einer weiteren Einspruchs-flut der Bürgerinnen und Bürger gegen ihre Bescheide. Die Unionsfrak-tion fordert im rheinland-pfälzischen Landtag in einem Antrag an die-sem Donnerstag, Grundsteuerwertbescheide aus diesem Grund zu-nächst mit Vorbehaltsvermerk zu versehen – um eben jene Welle zu stoppen und Bürokratie und erheblichem Aufwand in Verwaltungen und bei Steuerberatern Einhalt zu gebieten.

Die CDU-Landtagsfraktion hatte von Beginn an Zweifel an der Verfassungs-mäßigkeit des Berechnungsmodells, das die Landesregierung vom Bund übernommen hatte – das sogenannte Scholzmodell. Karina Wächter: „Das Scholzmodell ist ohnehin ein unnötiges und sozial ungerechtes Bürokratie-monster. Jetzt gibt es auch seitens des Finanzgerichts zusätzlich verfas-sungsrechtliche Bedenken. Wir erwarten von der Landesregierung, dass sie diesen Bedenken Rechnung trägt. Millionen Grundstücke sind betroffen und die Besitzer zu Recht verunsichert. Deshalb fordern wir, die Bescheide zu-nächst unter Vorbehalt zu stellen – dass diese also vorerst nicht rechtskräftig werden. So können Einsprüche und Klagen vermieden werden.“ Hunderttau-sende Einsprüche gegen die Bescheide zur Berechnung der Grund-steuer sind in Rheinland-Pfalz bereits eingereicht worden.

Der Antrag der CDU-Landtagsfraktion sieht außerdem vor, dass das Land dafür Sorge trägt, dass ein höchstrichterliches Urteil künftig problemlos auf alle Grundsteuerfälle in Rheinland-Pfalz übertragen werden kann. Das Main-zer Finanzministerium zeigte sich zuletzt jedoch von der Rechtmäßigkeit des Bundesmodells überzeugt.

 

 

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