Justizminister Mertin: Hasskriminalität mit allen Mitteln des Rechtsstaats bekämpfen

In Idar-Oberstein wurde ein Mensch getötet, weil er um die Einhaltung der Maskenpflicht gebeten hatte und der mutmaßliche Täter „ein Zeichen setzen wollte“; offenbar ein Zeichen des Ungehorsams gegenüber dem Staat und seinen Coronamaßnahmen.

Besonders erschütternd ist, wenn diese schreckliche Tat dann auch noch in sozialen Kanälen im Internet „gefeiert“ wird. Häufig werden solche und andere Hassbotschaften speziell über den Dienstleister Telegram verbreitet, so auch im Fall Idar-Oberstein. In einer Telegram-Gruppe wird über das Opfer geäußert: „An Corona stirbt er wenigstens nicht mehr“, „Eine Zecke weniger“, „Wenns die richtigen trifft, hab ich nichts dagegen“.

„Hasskriminalität im Internet muss mit allen rechtsstaatlichen Mitteln bekämpft werden, und zwar frühzeitig und entschlossen. Unklarheiten im Umgang mit Internetdienstleitern müssen daher zügig beseitigt werden. Hier muss die Politik schnell für Klarheit sorgen“, erklärt Justizminister Mertin dazu.

Es gibt Hinweise, dass die bei Telegram vorhandenen öffentlichen Gruppen und Kanäle regelmäßig genutzt werden, um eine unbestimmte Vielzahl von Empfängern (auch) mit Verschwörungstheorien und/oder rechtsextremem Gedankengut zu beeinflussen. Um solchen Gruppen und Kanälen beizutreten, bedarf es lediglich eines eigenen Kontos bei Telegram. Ob es sich dabei um einen Messengerdienst wie WhatsApp oder um einen Netzwerkanbieter wie Facebook handelt, ist allerdings nicht nur von theoretischer Bedeutung, sondern hat Konsequenzen hinsichtlich der Überwachung und Kontrolle dieses Dienstes.

Justizminister Mertin betont deshalb: „Das Internet ist kein rechtsfreier Raum. Es darf keine „Verstecke“ und keine Schlupflöcher geben; und falls sie existieren sollten, müssen sie umgehend geschlossen werden.“

Justizminister Mertin fordert daher: „Im Interesse einer wirksamen und zügigen Strafverfolgung muss schnell Klarheit geschaffen werden, ob Dienstleister wie Telegram den Vorgaben des Netzwerkdurchsetzungsgesetzes unterfallen.“

Dann wären sie nämlich verpflichtet, entsprechende Beschwerdemöglichkeiten gegen rechtswidrige Inhalte zu eröffnen und diese gegebenenfalls auch zu entfernen. Ebenso wären sie ab Februar 2022 verpflichtet, strafbare Inhalte, die etwa den Tatbestand der Volksverhetzung erfüllen, dem Bundeskriminalamt zu melden, damit solche Äußerungen strafrechtlich verfolgt werden können.

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