Justizminister Herbert Mertin: „Hass und Hetze im Internet effektiv bekämpfen – Unionsrecht darf zu keinem Rückschritt hinter bisherigen deutschen Standard führen!“

Am 1. und 2. Juni 2022 findet in Hohenschwangau die 93. Konferenz der Justizministerinnen und Justizminister statt. Auf gemeinsamen Antrag von Rheinland-Pfalz und Bayern werden sich die Justizministerinnen und Justizminister dort unter anderem mit dem Thema „Bekämpfung von Hass und Hetze im Internet“ befassen.

Anlass für den Antrag der beiden Länder ist die besorgniserregende Zunahme von Hasskommentaren, Beleidigungen und Bedrohungen im Internet. Diese reflexartig auftauchenden, teilweise menschenverachtenden Reaktionen im Netz auf aufsehenerregende Ereignisse zeigten sich jüngst besonders abstoßend nach der Tötung einer Polizeianwärterin und eines Polizeibeamten in Kusel: Neben unzähligen Solidaritätsbekundungen mit den Opfern und ihren Angehörigen, Familien und Freunden wurden die beiden Tatverdächtigten in den sozialen Medien auch vielfach gefeiert und die beiden Opfer verhöhnt.

Daher fordern Rheinland-Pfalz und Bayern mehr Verantwortung von sozialen Netzwerken bei der Bekämpfung strafbarer Inhalte. Den Betreibern von sozialen Netzwerken war durch § 3a Netzwerkdurchsetzungsgesetz (NetzDG) die Pflicht auferlegt worden, dem Bundeskriminalamt (BKA) bestimmte möglicherweise strafbare Inhalte mitzuteilen, wenn sie hiervon aufgrund einer Beschwerde Kenntnis erlangen. Nach einer Entscheidung des Verwaltungsgerichts Köln von Anfang März 2022 verstoßen die Vorgaben in § 3a NetzDG gegen Unionsrecht. Dadurch ist § 3a NetzDG derzeit faktisch ausgesetzt.

„Nachdem die Entscheidung des Verwaltungsgerichts Köln die Gefahr aufgezeigt hat, dass § 3a NetzDG aktuell gegen Vorgaben des Unionsrechts verstößt, ist es wichtig, auf europäischer Ebene für eine gleichwertige rechtssichere Lösung zu sorgen. Ein Schritt in diese Richtung ist die Ende April 2022 gefundene Einigung auf eine abschließende Fassung des Digital Services Act (DSA). Da der DSA in seinem Schutzniveau jedoch hinter dem NetzDG zurückbleiben könnte, sollte die Bundesregierung hier wachsam sein und sich auf europäischer Ebene dafür einsetzen, dass – etwa über eine Öffnungsklausel – § 3a NetzDG entsprechende Meldepflichten auf nationaler Ebene rechtssicher eingeführt werden bzw. weiterhin Bestand haben können. Bei den Bürgerinnen und Bürgern wurde durch das NetzDG die berechtigte Erwartung geweckt, der Staat werde nun effektiver gegen Hass und Hetze im Netz vorgehen! Das Unionsrecht darf hier zu keinem Rückschritt hinter den bisherigen deutschen Standard führen! “, so Justizminister Herbert Mertin. Außerdem sollte geprüft werden, durch welche Maßnahmen strafbare Inhalte im Netz auch unter Geltung des DSA noch effektiver bekämpft werden können: “Wir dürfen die sozialen Netzwerkbetreiber nicht aus ihrer Verantwortung entlassen, ganz egal, welches Recht gilt,“ forderte Justizminister Mertin.

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