Justizminister Herbert Mertin: „Hass und Hetze im Internet effektiv bekämpfen – Unionsrecht darf zu keinem Rückschritt hinter bisherigen deutschen Standard führen!“

„Wer Kinderpornographie zum Zwecke der Strafverfolgung ansichnimmt, darf nicht selbst dem Risiko einer Strafverfolgung ausgesetzt sein.“

Justizminister Mertin und Staatssekretär Dr. Frey

Der gemeinsame Antrag von Rheinland-Pfalz und Bayern zum Thema Bekämpfung von Hass und Hetze im Internet erfuhr breite Zustimmung aus den anderen Ländern. Dazu erklärte Justizminister Herbert Mertin: „Ich freue mich, dass beim Thema Bekämpfung von Hass und Hetze im Internet so große Einigkeit herrscht. Die strafrechtliche Verfolgung von Hasskommentaren gestaltet sich aktuell rechtlich und tatsächlich sehr schwierig. Dies haben zuletzt wieder die herabwürdigenden Postings und Kommentare nach der Tat in Kusel gezeigt: Von 536 strafrechtlich relevanten Äußerungen über die Polizeianwärterin und den Polizeibeamten, die am frühen Morgen des 31. Januar 2022 getötet wurden, konnte lediglich in 175 Fällen eine tatverdächtige Person ermittelt werden. Das bedeutet: Mehr als zwei Drittel solcher Inhalte im Netz bleiben ohne strafrechtliche Konsequenz. Das hat mehrere Gründe. Zum einen werden soziale Netzwerke überwiegend vom Ausland aus betrieben. Das macht es schwierig, an die Verkehrsdaten derer zu gelangen, die Hass-Postings absetzen. Zum anderen kooperieren die Betreiberinnen und Betreiber sozialer Netzwerke oft nicht oder nur schleppend mit den Behörden. Das müssen wir ändern und die Netzwerkbetreibenden insbesondere an ihren Meldepflichten festhalten. Das war das Ziel des Netzwerkdurchsetzungsgesetzes (NetzDG). Nachdem insbesondere die Meldepflicht nach § 3a NetzDG durch eine Entscheidung des Verwaltungsgerichts Köln von Anfang März 2022 wegen Verstoßes gegen das Herkunftslandprinzip faktisch außer Vollzug gesetzt ist, sind die Regelungen des Digital Services Act jetzt die maßgebliche Richtschnur: „Sofern diese zu einem Rückschritt hinter den bisherigen deutschen Standard führen, soll sich die Bundesregierung auf europäischer Ebene für eine Öffnungsklausel einsetzen, damit in Deutschland neue, § 3a NetzDG entsprechende Regelungen geschaffen werden können. Keinesfalls darf es zu einer Verschlechterung bei der effektiven Verfolgung von Hass und Hetze im Internet kommen; der Druck darf nicht nachlassen“, forderte Justizminister Mertin.

Die Konferenz beschäftigte sich auf Initiative von Rheinland-Pfalz auch mit ungewollten Konsequenzen der Erhöhung des Strafrahmens auf mindestens ein Jahr Freiheitsstrafe in § 184b Strafgesetzbuch für Fälle der Verbreitung, des Erwerbs und Besitzes kinderpornographischer Inhalte. Hierzu erklärte Mertin: „Die Zahl der Fälle des Besitzes kinderpornographischen Materials ist stark gestiegen. Das liegt nach Erkenntnissen des Bundeskriminalamts auch daran, dass Kinder und Jugendliche über ihre Smartphones immer häufiger als „Mutprobe“ kinderpornographische Dateien weiterleiten. Möchte nun beispielsweise eine Lehrkraft das Weiterverbreiten eines solchen Videos oder Fotos verhindern und nimmt entweder das Smartphone eines Schülers an sich oder lässt sich das Video/Foto auf das eigene Mobiltelefon weiterleiten, um es an die Ermittlungsbehörden weiterzugeben, setzt sie bzw. er sich der Gefahr der Strafverfolgung aus! Denn diese „Sicherstellung“ könnte einen strafbaren Besitz bzw. ein Besitzverschaffen im Sinne der Vorschrift darstellen. Dies kann für die Lehrerin oder den Lehrer neben dienstrechtlichen Konsequenzen eine Freiheitsstrafe von einem bis zu fünf Jahren bedeuten. Wer dafür sorgt, dass kinderpornografisches Material nicht weiterverbreitet, sondern den Strafverfolgungsbehörden übergeben wird, sollte keine strafrechtlichen Ermittlungen befürchten müssen. Wenn derjenige, der sich so verhält, wie es sich Eltern und sonstige Betroffene wünschen, ein solches Strafbarkeitsrisiko tragen muss, ist das nicht zumutbar.

Unser Vorschlag, den Bundesminister der Justiz um Prüfung zu bitten, wie rechtspolitisch nicht gewollte Konsequenzen vermieden werden können, hat einheitliche Zustimmung gefunden. Dies freut mich sehr und ist ein großer Erfolg. Für potentielle Helferinnen und Helfer brauchen wir möglichst schnell Rechtssicherheit.“

 

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