Joachim Streit, Fraktionsvorsitzender der FREIEN WÄHLER mit eigenem Vorschlag für die steuerrechtliche Behandlung von Grenzpendlern

Dr. Joachim Streit, Freie Wähler RLP

Ausgangslage: Die deutschen und luxemburgischen Steuerbehörden haben sich darauf geeinigt, die Pandemie bedingte Verständigungsvereinbarung für Grenzpendler zum 1. Juli 2022 zu kündigen. Damit tritt die alte Regelung wieder in Kraft. Wer in Deutschland lebt und in Luxemburg arbeitet, darf laut Doppelbesteuerungsabkommen 19 Tage pro Jahr im Homeoffice arbeiten, ohne in Deutschland abgabepflichtig zu werden.

Joachim Streit: „Die 19-Tage-Regelung ist überholt. Gerade die Pandemie hat uns allen gezeigt, dass Homeoffice möglich ist, und im Licht des Klima- und Umweltschutz sogar geboten. Wir sollten eine Regelung anstreben, die danach schaut, wo jemand überwiegend arbeitet, ob in Deutschland oder in Luxemburg: Wer also in der Woche drei Tage pendelt und in Luxemburg seinen Dienst verrichtet und zwei Tage zu Hause im deutschen Homeoffice ist, sollte weiterhin in Luxemburg besteuert werden, der Urlaub bleibt am besten unberücksichtigt. Das hieße bei 52 Jahreswochen mal zwei Tagen käme man auf 104 Tage, die man im Homeoffice in Deutschland sein dürfte.“

Die Vorteile für Deutschland liegen nach Ansicht der FREIEN WÄHLER auf der Hand: weniger Verkehrsaufkommen zwischen Deutschland und Luxemburg, dadurch weniger Unfälle, weniger Straßenbelastung vor allem in den Grenzorten.

In diesem Zusammenhang sollte auch das die Einkommensteueraufteilung zwischen Luxemburg und deutschen Wohnsitzgemeinden geregelt werden. Denn während die belgischen Kommunen rund 30 Millionen Euro pro Jahr an Ausgleich für die Infrastruktur erhalten, gehen die deutschen Grenzgemeinden bisher leer aus.

„Den Gemeinden muss geholfen werden. Dies kann gemeinsam mit der Frage der Beitragspflicht zur Sozialversicherungspflicht geklärt werden,“ so Joachim Streit. „Bisher entsteht die Pflicht ab 25% der Arbeitszeit oder des Arbeitsentgeltes in Deutschland bezieht. Die Frage der Beitragspflicht kann mit der Steuerpflicht auf 104 Tage synchronisiert werden, dann weiß jeder, wo er dran ist. Welchen Ausgleich das Arbeitgeberland zu zahlen hat, ist mit der Aufteilung der Einkommensteuer mit Deutschland in einem Doppelbesteuerungsabkommen zu klären. In einem vereinten Europa brauchen wir auch moderne einheitliche Regelungen. Das heißt für mich, dass wir Arbeitnehmer, die berufsbedingt die Grenze wechseln, wie Bus- und Fernfahrer oder Arbeiter, dieselben Regeln gelten müssen. Ein Gewinn für die Beschäftigten und die Gemeinden im Grenzgebiet, wo die Pendler wohnen.“

Aktuelle Ausgabe kostenfrei als E-Paper lesen
Eifelzeitung E-Paper Aktuelle Ausgabe kostenfrei als E-Paper lesen