Gemeindespitze zurückgetreten – Ministerium bedauert Schritt

Bosenbach. Nach dem Rücktritt der kompletten Gemeindespitze in Bosenbach (Kreis Kusel) wegen fehlender Haushaltsmittel hat das rheinland-pfälzische Innenministerium diesen Schritt bedauert.«Aufgrund eines nicht ausgeglichenen Haushalts werden die Verbindlichkeiten der Gemeinde zu Lasten zukünftiger Generationen zunehmen», teilte eine Ministeriumssprecherin am Samstag auf Nachfrage der Deutschen Presse-Agentur mit. Das Land werde im nächsten Jahr voraussichtlich 2,7 Millionen Euro Schulden von Bosenbach übernehmen. Die Leistungen aus dem kommunalen Finanzausgleich für die Gemeinde hätten im laufenden Jahr knapp 230 000 Euro betragen.

Bosenbachs Bürgermeister Martin Volles und alle Mitglieder des Gemeinderates waren geschlossen zurückgetreten. Der Schritt sei eine Reaktion auf die Umsetzung des Landesfinanzausgleichsgesetzes in Rheinland-Pfalz, sagte Volles (parteilos) am Freitag. «Danach muss ein ausgeglichener Haushalt vorgelegt werden. Weil wir ein ländlicher Raum sind und kaum Einnahmequellen besitzen, müssten wir etwa den Hebesatz der Grundsteuer drastisch erhöhen. Das können und wollen wir den Bürgern aber nicht zumuten.»

Der Schritt erinnert an den pfälzischen Ort Freisbach. Hier hatten Gemeinderat und Bürgermeister am 8. August ihren Rücktritt erklärt. Sie hatten kritisiert, dass die Gemeinde mit etwa 1200 Einwohnern aufgrund des neuen Landesfinanzausgleichsgesetzes und einer neuen Ausrichtung der Kommunalaufsicht keine Haushaltsgenehmigung erhalte. Die Ratsmitglieder waren nach eigenen Angaben damals nicht zurückgetreten, weil sie keine Lust mehr hatten, sondern weil sie wegen des fehlenden Haushalts nicht mehr gestalten könnten.

Natürlich verfolge die Landesregierung das Ziel, möglichst gleichwertige Lebensbedingungen in den Städten und Dörfern des Landes zu erreichen und Ungleichheit durch Umverteilung zu minimieren, teilte das Innenministerium am Samstag mit. Nicht zuletzt deshalb gebe es den kommunalen Finanzausgleich. Es liege in der Verantwortung der Gemeinde zu entscheiden, ob sie beispielsweise die Hebesätze erhöht oder Einrichtungen zusammen mit anderen Kommunen betreibt. Und sie sei dabei nicht auf sich alleine gestellt. «Die kommunalen Gebietskörperschaften sind aber auch seit jeher zum Haushaltsausgleich gesetzlich verpflichtet. Das Gebot des Haushaltsausgleichs ist in allen Bundesländern – so auch in Rheinland-Pfalz – in der jeweiligen Gemeindeordnung gesetzlich vorgeschrieben.»

Erst vor wenigen Tagen hatten nach dem Rücktritt der politischen Führung von Freisbach aus Protest gegen die Finanzpolitik der neue Bürgermeister Jochen Ricklefs (parteilos) und 14 gewählte Ratsmitglieder ihr Amt in dem pfälzischen Ort angetreten.

Volles sagte, man habe die Ereignisse in Freisbach mitbekommen, diese seien aber kein wirkliches Vorbild gewesen. «Wir haben zuletzt drei Stunden zusammengesessen und überlegt, woher das Geld kommen soll. Einen Ausweg haben wir nicht gefunden.» Der Schritt sei ein Zeichen, «dass wir das nicht mit uns vereinbaren können». Der Ort mit etwa 690 Einwohnern befinde sich in einer Spirale. «Mehrere Straßen müssen gemacht werden, Schwimmbad und Bürgerhaus kosten Geld. Das lässt alles keine Luft zum Atmen.»

Als Übergangslösung sei er bereit, noch einige Wochen weiterzumachen. «Aber länger nicht», betonte Volles. «Für mich kommt das Amt nicht mehr in Frage, dazu müssten sich erst die Rahmenbedingungen ändern.»

Das Ende November vergangenen Jahres vom Landtag verabschiedete Landesfinanzausgleichsgesetz war notwendig geworden, weil der Verfassungsgerichtshof Rheinland-Pfalz das bisherige System des kommunalen Finanzausgleichs im Dezember 2020 für verfassungswidrig erklärt und einen «bedarfsorientierten Finanzausgleich» verlangt hatte. Mit dem Ausgleich sichert das Land den Kommunen die Mittel zu, die ihnen ermöglichen sollen, ihre Pflichtaufgaben sowie ein Mindestmaß an freiwilligen Selbstverwaltungsaufgaben wahrnehmen zu können. Kommunen übernehmen auf sie übertragene staatliche Aufgaben. Sie kümmern sich etwa um Schulgebäude, schultern Aufgaben der Sozial- und Jugendhilfe oder die Unterbringung von geflüchteten Menschen.

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