Einführung einer Wohnungsnotfallstatistik in Rheinland-Pfalz

Mainz. Das Sozialministerium plant, eine landesweite Wohnungsnotfallstatistik einzuführen. Dazu hat es das Statistische Landesamt beauftragt, jährlich entsprechende Daten bei den rheinland-pfälzischen Kommunen und freien Trägern der Wohnungslosenhilfe zu erheben. „Wohnungslosigkeit ist ein Thema von großer sozialpolitischer Bedeutung, denn sie stellt eine der extremsten und sichtbarsten Formen von Armut dar. Die mit Wohnungslosigkeit einhergehenden Problemlagen sind für die Betroffenen besonders schwerwiegend. Auch vor dem Hintergrund des immer knapper werdenden bezahlbaren Wohnraums ist es mir ein Anliegen, die Entwicklungen von Wohnungslosigkeit stärker in den Blick zu nehmen“, sagte Sozialministerin Bätzing-Lichtenthäler.

Um die Situation und den Hilfebedarf im Zusammenhang mit Wohnungslosigkeit abschätzen zu können, bedarf es verlässlicher Informationen. In Rheinland-Pfalz gibt es bislang keine amtliche Statistik, die über das Ausmaß von Wohnungslosigkeit und deren Entwicklung Auskunft gibt. „Die Einführung einer landesweiten Erhebung zur Situation von wohnungslosen und von Wohnungslosigkeit bedrohten Menschen und deren sozio-demografischen Hintergrund ist daher ein wichtiger Schritt für eine bedarfsorientierte Sozialplanung“, betonte Bätzing-Lichtenthäler.

Im Auftrag des Sozialministeriums erhebt das Statistische Landesamt künftig jährlich Daten für eine landesweite Wohnungsnotfallstatistik bei den rheinland-pfälzischen Kommunen und freien Trägern der Wohnungslosenhilfe. Die Konzeption sieht eine Stichtagserhebung, jährlich zum 30. September vor. Da der 30. September in diesem Jahr auf einen Samstag fällt, wird die Erhebung erstmals am 29. September durchgeführt.

In der rheinland-pfälzischen Wohnungsnotfallstatistik sollen zum einen Haushalte und Personen erfasst werden, die zum Stichtag zur Abwendung von Obdachlosigkeit und zur vorübergehenden Unterbringung in (Not)Unterkünften der öffentlichen Hand untergebracht sind oder nach Polizei- und Ordnungsrecht in eine Normalwohnung eingewiesen sind. Zum anderen sollen Haushalte und Personen erfasst werden, die am Stichtag Hilfen zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten nach §§ 67 ff. SGB XII erhalten, das heißt, durch freie Träger der Wohnungslosenhilfe untergebracht sind oder betreut werden. Der Fokus liegt dabei auf der Teilgruppe der Wohnungslosen.

Dazu zählen:

·       Personen in einer stationären oder teilstationären Einrichtung der Wohnungslosenhilfe beziehungsweise im „Betreuten Wohnen“

·       Personen in Notschlafstellen oder Übernachtungseinrichtungen

·       Personen, die bei Bekannten oder der Familie / dem Partner übernachten

·       Personen, die ohne Unterkunft „auf der Straße leben“.

Die Fragebögen des Statistischen Landesamtes orientieren sich sehr eng an den Instrumentarien aus Nordrhein-Westfalen, wo die Wohnungslosenstatistik bereits seit Jahren etabliert ist und zu einer bedarfsorientierten Sozialplanung beiträgt. Die Datenerfassung wird über ein Online-Meldesystem erfolgen. Der Aufwand für die meldenden Stellen wird dabei so gering wie möglich gehalten.

„Die Erhebung erfolgt auf freiwilliger Basis“, erklärt der Präsident des Statistischen Landesamtes, Marcel Hürter. „Wir müssen hier sicherlich zwei bis drei Jahre an Praxiserfahrung sammeln, ehe wir belastbare Ergebnisse veröffentlichen können.“ Die Daten werden dann im Landesinformationssystem (LIS) gespeichert werden. Dadurch ist es möglich, dass die Kommunen spezifische Anfragen beim Statistischen Landesamt zur Situation vor Ort oder in der Region stellen können.

Aktuelle Ausgabe kostenfrei als E-Paper lesen
Eifelzeitung E-Paper Aktuelle Ausgabe kostenfrei als E-Paper lesen