Dreyer/ Raab: Änderungen des Medienstaatsvertrags angenommen – Markenkern des öffentlich-rechtlichen Rundfunks gestärkt

Ministerpräsidentin Malu Dreyer, RLP

„Ich freue mich außerordentlich, dass es uns nach vielen Gesprächen, intensiven Beratungen und einer öffentlichen Anhörung mit über 2.600 Eingaben gelungen ist, uns auf eine Änderung des Medienstaatsvertrages zu einigen. Mit den Änderungen haben wir den Auftrag des öffentlich-rechtlichen Rundfunks konkretisiert, aktualisiert und geschärft, um den Markenkern des öffentlich-rechtlichen Profils sichtbarer herauszustellen“, erklärte die Vorsitzende der Rundfunkkommission, Ministerpräsidentin Malu Dreyer, heute in Berlin zur Einigung hinsichtlich der Reform von Auftrag und Struktur des öffentlich-rechtlichen Rundfunks nach der länderinternen Ministerpräsidentenkonferenz. Die Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder haben sich auf Änderungen des Medienstaatsvertrages zu einer Reform von Auftrag und Struktur des öffentlich-rechtlichen Rundfunks verständigt. Gegenstand der Änderung sind insbesondere die Definition des Auftrags des öffentlich-rechtlichen Rundfunks, die Flexibilisierung des Programmangebots, die Fortentwicklung des Online-Auftrags sowie eine Stärkung der Gremien der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten. Fragen der Finanzierung sind nicht Gegenstand der jetzigen Einigung. Sie sollen in einem zweiten Reformschritt behandelt werden.

„Wir geben den Anstalten einen zukunftsorientierten Rahmen und gleichzeitig mehr Flexibilität in der Ausgestaltung ihrer Angebote. Die Länder führen damit den öffentlich-rechtlichen Rundfunk in eine stabile Zukunft. Es geht uns darum, Angebote zu ermöglichen, die Bürger und Bürgerinnen dort zu erreichen, wo sie sich (medial) aufhalten und mit den Formaten, die sie brauchen,“ so Ministerpräsidentin Malu Dreyer weiter. Zentrales Anliegen sei, den Auftrag des öffentlich-rechtlichen Rundfunks zu schärfen und den Markenkern zu stärken. Man brauche eine breite Verständigung darüber, was den Markenkern in der heutigen Zeit ausmacht. Das seien natürlich auch Kultur, Bildung, Information und auch Unterhaltung gehöre dazu, wenn dies einem öffentlich-rechtlichen Angebotsprofil entspricht. „Es geht um ein Angebot für alle. Die Anstalten haben den Auftrag, die Breite der Bevölkerung, also alle Generationen und Gesellschaftsschichten gleichermaßen zu erreichen“, so Ministerpräsidentin Malu Dreyer weiter. „In den langwierigen Beratungen war uns in der Rundfunkkommission immer bewusst, dass es wichtig ist, für den Unterhaltungsauftrag den richtigen Platz zu finden. Mit Blick auf die Transformation der Mediennutzung ging es uns auch darum, den Telemedienauftrag fortzuschreiben und für Online-Only-Angebote weiter zu öffnen. Diese dynamische Entwicklung des Mediennutzungsverhaltens werden wir auch weiterhin im Blick behalten und als Mediengesetzgeber begleiten. Bei alldem erfahren die Gremien der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten eine stärkere Rolle und werden insbesondere bei der Fortentwicklung des Qualitätsmanagements intensiver eingebunden“, ergänzte die Koordinatorin der Rundfunkkommission, Medienstaatssekretärin Heike Raab.

Auf der Grundlage dieser Einigung wird die Rundfunkkommission den Entwurf eines Änderungsstaatsvertrages erstellen, der im Umlaufverfahren durch die Regierungschefinnen und -chefs der Länder beschlossen werden soll. Im Anschluss daran können die notwendigen Unterrichtungen der Landtage vorgenommen werden mit dem Ziel, den Änderungsstaatsvertrag bis zur Ministerpräsidentenkonferenz am 20. Oktober 2022 zu unterzeichnen.

 

Aktuelle Ausgabe kostenfrei als E-Paper lesen
Eifelzeitung E-Paper Aktuelle Ausgabe kostenfrei als E-Paper lesen