Dreyer: Entlastung der Beitragszahlerinnen und –zahler von Radio- und Fernsehgebühren möglich

Foto: Dr. Heinz Fischer-Heidlberger übergibt den 19. KEF-Bericht an Ministerpräsidentin Malu Dreyer, Quelle: Alexander Sell©Staatskanzlei Rheinland-Pfalz
Foto: Dr. Heinz Fischer-Heidlberger übergibt den 19. KEF-Bericht an Ministerpräsidentin Malu Dreyer, Quelle: Alexander Sell©Staatskanzlei Rheinland-Pfalz

Die Vorsitzende der Rundfunkkommission der Länder, Ministerpräsidentin Malu Dreyer, hat vom Vorsitzenden der Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten (KEF), Dr. Heinz Fischer-Heidlberger, den 19. KEF-Bericht entgegengenommen. „Dieser Bericht hat aus meiner Sicht eine besondere Bedeutung, denn es wurde durch die KEF ein Mehrertrag bei den Einnahmen der Rundfunkanstalten auf der Grundlage des neuen Rundfunkbeitrags festgestellt. Damit erscheint es erstmals möglich, den Beitragszahlerinnen und Beitragszahlern Mehreinnahmen im Rahmen einer Beitragssenkung zurückzugeben. Das ist eine erfreuliche Entwicklung“, unterstrich Ministerpräsidentin Dreyer.

Nun müsse die Ministerpräsidentenkonferenz im März klären, wie in einem ersten Schritt mit dem Überschuss aus den Beitragseinnahmen umgegangen wird. Die Empfehlung der KEF einer Beitragssenkung um 73 Cent auf 17,25 Euro sei dabei eine Orientierung. Darüber hinaus werden die Länder in einem zweiten Schritt auf der Grundlage des jetzt vorgelegten Berichts der KEF und nach Abschluss der Evaluierung Anfang 2015 auch strukturelle Maßnahmen sowie eine eventuelle Werbereduzierung prüfen, so die Vorsitzende der Rundfunkkommission.

Insgesamt belege der nun vorgelegte KEF-Bericht, dass mit dem Modellwechsel von der gerätebezogenen Gebühr zum Rundfunkbeitrag die Zukunft der Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks nachhaltig gesichert ist. Darüber hinaus sei das erklärte Ziel der Länder erreicht, mit der Umstellung ein weitgehend aufkommensneutrales und gerechtes Finanzierungssystem für die Zukunft zu gestalten, unterstrich Malu Dreyer.

Die KEF besteht aus 16 unabhängigen Sachverständigen, die aus den unterschiedlichsten Bereichen berufen werden, wie beispielsweise Wirtschaftsprüfung, Unternehmensberatung, Betriebswirtschaft, Rundfunkrecht, Rundfunktechnik, Medienwirtschaft- und Wissenschaft sowie aus den Landesrechnungshöfen. Sie hat die Aufgabe, unter Beachtung der Programmautonomie der Rundfunkanstalten, deren Finanzbedarfsanmeldungen fachlich zu überprüfen und den Finanzbedarf des öffentlich-rechtlichen Rundfunks festzustellen. Sie erstattet hierzu den Landesregierungen mindestens alle zwei Jahre einen Bericht. Darin legt sie die Finanzlage der Rundfunkanstalten dar und nimmt zu der Frage Stellung, ob, in welcher Höhe und zu welchem Zeitpunkt eine Anpassung des Rundfunkbeitrags notwendig ist.

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