Disziplinarverfahren gegen Ex-ADD-Vize eingestellt

Mainz (dpa/lrs) – Nach dem Ermittlungsverfahren ist auch das Disziplinarverfahren gegen die ehemalige Vizepräsidentin der Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion (ADD) eingestellt worden. Der Vorwurf eines Dienstvergehens habe sich nicht bestätigt, erläuterte Innenminister Michael Ebling (SPD) am Mittwoch im Landtagsinnenausschuss in Mainz die Entscheidung.

Der inzwischen pensionierten 67-Jährigen war vorgeworfen worden, während ihrer Dienstzeit kurz nach der Flutkatastrophe einen dienstlichen Anlass vorgetäuscht zu haben, um trotz der Corona-Beschränkungen für eine selbst gezahlte Privatreise in die USA reisen zu können. «Ich bin froh, dass sich diese schweren Vorwürfe nicht bestätigen ließen», sagte Ebling. Das Verfahren sei zu dem Ergebnis gekommen, dass im Rahmen der privaten Reise nachweislich auch dienstliche Zwecke verfolgt worden seien.

Allerdings hätte er «von einer politischen Beamtin mit langjähriger Erfahrung in der damaligen Situation ein anderes Verhalten erwartet», sagte Ebling. «Nämlich eines, das – was den Urlaub überhaupt betrifft – der Sensibilität und den Anforderungen in einer solchen Ausnahmesituation gerecht wird.»

«Ich bin sehr froh, dass das innerbehördliche Verfahren gegen meine Person nun abgeschlossen wurde und disziplinarrechtlich schwerwiegende Vorwürfe nicht aufrechterhalten werden konnten», sagte die frühere ADD-Vize Begona Hermann der Deutschen Presse-Agentur in Mainz. Sie räumte aber auch ein: «Stünde ich noch einmal vor der Situation, würde ich den Urlaub nicht mehr antreten.»

Das strafrechtliche Ermittlungsverfahren gegen die frühere ADD-Vize war Ende Juli eingestellt worden. Es bestehe kein hinreichender Tatverdacht für eine falsche uneidliche Aussage, hatte die Staatsanwaltschaft Mainz dies begründet. Ausgangspunkt waren Aussagen der Beschuldigten in einer Sitzung des Landtags-Untersuchungsausschusses gewesen. Dabei war es um den Zeitraum gegangen, in dem sie in der Einsatzleitung anwesend und den ADD-Präsidenten in seiner Tätigkeit als Einsatzleiter unterstützt und vertreten hatte.

Bei der Flutkatastrophe im Ahrtal vom 14. auf den 15. Juli 2021 starben in Rheinland-Pfalz mindestens 136 Menschen. Tausende Gebäude wurden zerstört und die Infrastruktur stark beschädigt. Der Wiederaufbau ist noch lange nicht abgeschlossen.

Die Katastrophe ist in einem Untersuchungsausschuss des Landtags aufgearbeitet worden. Die Beweisaufnahme wurde Ende April geschlossen. Derzeit wird an dem Abschlussbericht gearbeitet. Er soll im Dezember im Landtag diskutiert werden. Die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft gegen den damaligen Ahr-Landrat und einen seiner engen Mitarbeiter sind noch nicht abgeschlossen.

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