Beweisaufnahme im Flut-Untersuchungsausschuss geht weiter

Mainz. Die Beweisaufnahme im Untersuchungsausschuss Flutkatastrophe des Landtags geht 2024 mit der Befragung eines Experten weiter. Der geschäftsführende Direktor des Kieler Instituts für Krisenforschung, Frank Roselieb, werde am 16. Februar erneut als Sachverständiger gehört werden, kündigte der Vorsitzende des Untersuchungsausschusses, Martin Haller (SPD), am Mittwoch in Mainz nach einer nicht-öffentlichen Sitzung an. Die Freien Wähler hatten den Beweisantrag gestellt.

Roselieb soll zu dem Ende November im Untersuchungsausschuss vorgetragenen Gutachten von Dominic Gißler befragt werden. Nach Einschätzung des Berliner Professors für Führung und Bevölkerungsschutz hatte es bei der Ahr-Flutkatastrophe vor rund zweieinhalb Jahren mit 135 Toten erhebliche Mängel im Katastrophenschutz des Kreises gegeben. «Grundlegende Sachen waren nicht geregelt», hatte Gißler festgestellt. «Man hätte Menschenleben retten können.» Es sei aber unklar, wie viele.

In seiner ersten Befragung im April 2022 hatte Roselieb deutliche Defizite des damaligen Ahr-Landrats Jürgen Pföhler (CDU), aber auch der damaligen Umweltministerin Anne Spiegel (Grüne) im Umgang mit der Flutkatastrophe gesehen. «Die Hauptverantwortung lag beim Landrat», hatte der Sachverständige gesagt. In dieser Befragung war es um die Strukturen im Katastrophenschutz und die Aufgabenverteilung zwischen den Kommunen, den Kreisen, dem Land und dem Bund gegangen. Bei der erneuten Befragung geht es ausschließlich um Einzelheiten von Gißlers Gutachten.

Gegen Pföhler und einen engen Mitarbeiter des Krisenstabs ermittelt die Staatsanwaltschaft Koblenz wegen des Verdachts der fahrlässigen Tötung. Der CDU-Politiker hatte die Vorwürfe zurückgewiesen. Mit einem Ergebnis sei frühestens im Januar zu rechnen, hatte die Behörde kürzlich mitgeteilt.

Bei der Flutkatastrophe in der Nacht vom 14. auf den 15. Juli 2021 waren in Rheinland-Pfalz 136 Menschen ums Leben gekommen, davon 135 in der Ahr-Region – und einer im Raum Trier. Ein Mensch gilt noch immer als vermisst. (dpa)

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