Besuchsverbot im Verbundklinikum Bernkastel-Wittlich wieder in Kraft ab 23.04.2021

Wittlich/Bernkastel-Kues. Ab Freitag, den 23. April 2021 tritt im Verbundkrankenhaus Bernkastel / Wittlich wieder das Besuchsverbot in Kraft. Als einziges Krankenhaus unserer Region, hatte das Klinikum vor 6 Wochen Patientenbesuche wieder erlaubt, mit Blick auf die damals niedrigen Corona-Inzidenzen und die hohe Bedeutung sozialer Kontakte im Genesungsprozess der Patienten. Es galten strenge Auflagen, wie z.B. das durchgängige Tragen einer FFP2-Maske und die 1-1-1-Regelung, die jedem Patienten pro Tag für eine Stunde einen Besucher ermöglichte.

„Die hohe Präsenz der deutlich ansteckenderen Virus-Mutationen in der Region und die angestiegenen Corona-Inzidenzen zwingen uns leider dazu, diese Öffnung wieder zurückzuziehen. Wir sind uns der Bedeutung von Krankenbesuchen für unsere Patienten und deren Familien bewusst, müssen aber gleichzeitig den gesundheitlichen Schutz der Patienten und Mitarbeiter im Auge behalten“, betont die stellvertretende kaufmännische Direktorin Heike Ostermeier. Ausnahmen zum Besuchsverbot gelten wie bisher auch bei schwangeren Frauen, die in Begleitung zur Entbindung in die Wittlicher Geburtsklinik kommen, sowie bei schwerstkranken sterbenden Patienten. Alle Ausnahmen sind mit den behandelnden Ärzten bzw. den Stationsleitungen abzustimmen. „Die Lage ist sehr dynamisch und werde in engen Rhythmen neu bewertet, analog der behördlichen Entscheidungen“, so Ostermeier.

Während die Besuchsvorgaben anfangs gut beachtet wurden, nahmen in letzten Zeit die Verstöße dagegen stark zu. „Immer häufiger setzten Besucher ihre FFP2 Masken in den Krankenzimmern ab oder über-zogen die maximale Besuchszeit von 1 Stunde bei weitem, was Probleme in Mehrbettzimmern verursachte“, ergänzt Pflegedirektorin Irene Baranowsky. Die Kommunikation der Besuchsregeln habe den Stationsteams viel Zeit und manchmal auch Kraft abverlangt: “Zunehmend gab es Situationen, in denen wir sehr viel erklären und vereinzelt sogar deeskalieren mussten.“

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