Bätzing-Lichtenthäler: Cannabis auf Rezept hilft schwerkranken Menschen

Den Beschluss des Bundestages vom 19.01.2017, wonach künftig schwerkranke Patientinnen und Patienten mit Cannabis versorgt werden können, begrüßte Gesundheitsministerin Sabine Bätzing-Lichtenthäler: „Besonders schwerkranke Patientinnen und Patienten mit Schmerzzuständen und schweren Erschöpfungszuständen profitieren von dieser Entscheidung. In begründeten Einzelfällen, in denen die etablierten zugelassenen Therapieformen nicht ausreichend sind, gibt es bald weitere Therapiemöglichkeiten.“

In Zukunft können Patientinnen und Patienten bei entsprechender ärztlicher Feststellung der medizinischen Indikation in einem für die Therapie erforderlichen Umfang Cannabisblüten auf Rezept erhalten. „Die Freigabe zu medizinisch-therapeutischen Zwecken bedeutet für die betroffenen Menschen eine Verbesserung ihrer Lebensqualität. Anbau, Verordnung und Abgabe von Cannabis erfolgt über Ärztinnen und Ärzte beziehungsweise Apotheken unter Aufsicht einer Cannabisagentur, die beim Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte eingerichtet wird. Dadurch werden Qualitätskontrolle und Sicherheit sichergestellt“, hob Bätzing-Lichtenthäler hervor.

 

 

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