Abgeordneter erläutert Ergebnisse der Koalitionsverhandlungen zur Alten- und Krankenpflege

MdB Erwin Rüddel und MdB Hermann Gröhe – beide CDU

 

In der letzten Legislaturperiode standen die Pflegebedürftigen im Mittelpunkt. Jetzt sind eindeutig die Pflegenden die Gewinner der Koalitionsverhandlungen. Im Krankenhaus wird es für alle bettenführenden Abteilungen Personaluntergrenzen geben. Das für Pflege bereitgestellte Geld aus der Krankenversicherung muss nachweislich auch bei der Pflege ankommen. Im Pflegeheim wird der tatsächliche Fachkräftebedarf realisiert und über die Sozialversicherung finanziert. Wir starten mit 8000 zusätzlichen Fachpflegekräften. Die Pflegebedürftigen werden dadurch nicht belastet.

Für die Pflege in der Familie wird es ein flexibles, unbürokratisches Entlastungsbudget geben und deutlich mehr Kurzzeitpflegeplätze. Rüddel, der in der letzten Wahlperiode pflegepolitischer Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion war und soeben den Vorsitz im Ausschuss für Gesundheit des 19. Deutschen Bundestages übernommen hat, war für die CDU/CSU auch an den Koalitionsverhandlungen über den Bereich Gesundheit und Pflege beteiligt. Im Detail verweist Erwin Rüddel vor allem auf folgende Vereinbarungen:

  1. Sofortprogramm

In einem Sofortprogramm werden direkt 8.000 neue Fachkraftstellen für die medizinische Behandlungspflege in Pflegeeinrichtungen geschaffen. Der finanzielle Mehraufwand soll komplett durch Mittel der Krankenversicherung und aus Mitteln der Sozialen Pflegeversicherung erfolgen. Für Erwin Rüddel besonders wichtig: in der Altenpflege sollen die Sachleistungen kontinuierlich an die Personalentwicklung angepasst werden. Das heißt: durch die Verbesserungen werden die Pflegebedürftigen nicht zusätzlich belastet.

  1. Weitere Schritte

In einer „Konzertierten Aktion Pflege“ soll eine bedarfsgerechte Weiterentwicklung der Situation in der Altenpflege erreicht werden. Bereits in der vorigen Wahlperiode wurde dazu eine wissenschaftlich fundierte Personalbemessung in der Altenpflege in Auftrag gegeben. Auf dieser Grundlage wird zusätzliches Personal entsprechend dem tatsächlichen Bedarf kontinuierlich aufgebaut, auch im Hinblick auf die Pflegesituation in der Nacht. Die „Konzertierte Aktion Pflege“ umfasst ferner eine Ausbildungsoffensive, Anreize für eine bessere Rückkehr von Teil- in Vollzeit, ein Wiedereinstiegsprogramm, eine bessere Gesundheitsvorsorge für die Beschäftigten sowie eine Weiterqualifizierung von Pflegehelfern zu Pflegefachkräften. In Krankenhäusern werden Personaluntergrenzen nicht nur für pflegeintensive Bereiche, sondern für alle bettenführenden Abteilungen eingeführt.

  1. Angemessene Löhne und gute Arbeitsbedingungen

In der Altenpflege sollen flächendeckend Tarifverträge zur Anwendung kommen. Dafür werden die gesetzlichen Voraussetzungen geschaffen. Im Krankenhausbereich sollen Pflegepersonalkosten künftig besser vergütet werden. Dazu wird eine vollständige Refinanzierung von Tarifsteigerungen herbeigeführt, verbunden mit der Nachweispflicht, dass dies auch tatsächlich bei den Beschäftigten ankommt. Die Vergütung wird auf eine Kombination von Fallpauschalen und einer Pflegepersonalkostenvergütung umgestellt, die die Aufwendungen für den krankenhausindividuellen Pflegepersonalbedarf berücksichtigt. Das heißt: Geld, das für die Pflege vorgesehen ist, muss auch vollständig für die Pflege aufgewandt werden. Die Pflege ist für die Kliniken nicht länger „Kostenfaktor”, sondern „Erlösfaktor”.

  1. Ländlicher Raum

Die ambulante Alten- und Krankenpflege im ländlichen Raum wird gestärkt, u.a. durch eine bessere Honorierung der Wegzeiten bei längeren Anfahrtswegen.

  1. Entlastung der Angehörigen

Leistungen in der Kurzzeit- und Verhinderungspflege sowie in der Tages- und Nachtpflege werden zu einem jährlichen Entlastungsbudget zusammengefasst, das flexibel in Anspruch genommen werden kann. Damit werden die ambulante Pflege entbürokratisiert, die häusliche Versorgung gestärkt und die pflegenden Angehörigen entlastet. Für die Kurzzeitpflege wird eine wirtschaftlich tragfähige Vergütung sichergestellt. Pflegende Angehörige erhalten nach ärztlicher Verordnung Anspruch auf erforderliche Rehabilitationsleistungen.

  1. Prävention

Um Pflegebedarf möglichst frühzeitig vorzubeugen, wird der präventive Hausbesuch durch Mittel des Präventionsgesetzes gefördert. Kommunen erhalten mehr Möglichkeiten, die pflegerischen Versorgungsangebote vor Ort mitzugestalten. Da Pflegebedürftige einen hohen Bedarf an medizinischen Leistungen haben, werden die kassenärztlichen Vereinigungen und die Pflegeeinrichtungen verpflichtet, Kooperationsverträge abzuschließen. Zur Infektionsprävention in Kliniken wird das Hygienesonderprogramm für Krankenhäuser verlängert.

  1. Digitalisierung / eHealth

Auch die pflegerische Versorgung soll mit den Möglichkeiten der Digitalisierung weiterentwickelt werden, so dass sowohl Pflegekräfte als auch pflegebedürftige Menschen Informations- und Kommunikationstechnologien sowie neue technische Anwendungen besser nutzen können. Dazu gehört auch, die Pflege in die Telematik-Infrastruktur einzubinden sowie Bürokratie in Diagnostik und Dokumentation abzubauen.

  1. Finanzielle Schonung der Angehörigen

Auf das Einkommen der Kinder von pflegebedürftigen Eltern soll künftig erst ab einem Einkommen in Höhe von 100.000 Euro im Jahr zurückgegriffen werden.

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