1000,- Euro Bußgeld für Wildpinkler in Wittlich

Wittlich. In den vergangenen Jahren wurden an Weiberdonnerstag in der Stadt Wittlich immer wieder sogenannte Wildpinkler festgestellt, welche in den öffentlichen Straßen ihre Notdurft verrichteten. Die Verwaltung weist daraufhin, dass es sich hierbei nicht um ein Kavaliersdelikt handelt!

Für die Verrichtung der Notdurft werden von der Stadt Wittlich an Weiberdonnerstag auf dem Parkplatz in der Karrstraße ausreichend Mobiltoiletten sowie ein sogenanntes Freiluft-Urinal zur Verfügung gestellt. Weiterhin besteht die Möglichkeit die Toiletten in Gastronomiebetrieben und öffentlichen Einrichtungen zu nutzen, welche bei der Aktion „nette Toilette“ mitmachen. Hier darf die Toilette auch von Nicht-Kunden kostenlos benutzt werden und für deren Benutzung ist kein Einkauf oder Verzehr erforderlich. Rote Aufkleber an den Eingangstüren kennzeichnen die entsprechenden Gastronomiebetriebe.

Wildpinkeln verstößt gegen die Gefahrenabwehrverordnung der Stadt Wittlich und kann mit einer Geldbuße bis zu 1.000 Euro je Verstoß geahndet werden. Das Ordnungsamt der Stadt Wittlich wird gegen festgestellte Wildpinkler ein Ordnungswidrigkeitenverfahren einleiten.

Die Gefahrenabwehrverordnung kann im Internet auf der Website der Stadt Wittlich (www.wittlich.de)  jederzeit eingesehen werden.

 

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