Anklageerhebung gegen den Abgeordneten Michael Billen

Nachdem die Immunität des 54-jährigen Abgeordneten Michael Billen (Wahlkreis in Bitburg-Prüm) vom rheinland- pfälzischen Landtag aufgehoben worden ist, hat die Staatsanwaltschaft Landau am 29.09.2010 gegen ihn Anklage zum Amtsgericht Landau wegen Beihilfe zur Verletzung von Dienst- und Privatgeheimnissen – begangen durch seine Tochter, Polizeikommissarin bei der Polizeiinspektion Landau – sowie wegen Verstoßes gegen das Landesdatenschutzgesetz erhoben.

Die Anklageschrift legt seiner Tochter zur Last, sie habe am 16.11.2009 durch drei Kollegen im polizeilichen Informationssystem „POLIS“ unbefugt recherchieren lassen und das Ergebnis der Abfragen in Form von Ausdrucken mit nach Hause genommen. Die Abfragen betrafen zwei Personen, die als Geschäftspartner der Landesregierung am Projekt „Nürburgring“ beteiligt waren. Diese Ausdrucke soll sie Ihrem Vater, der sie am 20.11.2009 besucht hat, übergeben haben.

Dem Abgeordneten Billen wird vorgeworfen, er habe diese Ausdrucke von seiner Tochter aufgrund einer gemeinsamen Absprache entgegengenommen. Kurze Zeit später soll er diese an die „Rheinzeitung“ und die Zeitung „Trierischer Volksfreund“ weitergegeben haben.

Am 23.11 2009 hat die „Rheinzeitung“ unter Berufung auf eine interne polizeiliche Identitätsnummer berichtet, dass ein Nürburgring-Geschäftspartner „wegen Unterschlagung im März 2007 in POLIS registriert“ sei; im „Trierischen Volksfreund“ war – ebenfalls unter Berufung auf eine interne polizeiliche Identitätsnummer – zu lesen, dass ein anderer Nürburgring-Geschäftspartner „wegen Insolvenzverschleppung verurteilt“ worden sein solle. In beiden Fällen wurden auch die Namen der Betroffenen genannt.

Der Abgeordnete Billen hat zwar zugegeben, POLIS- Ausdrucke vom Schreibtisch seiner Tochter „abgegriffen“ zu haben; er bestreitet aber, die Ausdrucke von seiner Tochter erhalten und an die Presse weitergegeben zu haben.

Auch seine Tochter, die zugegeben hat, sich die Ausdrucke unberechtigt verschafft zu haben, bestreitet nun ebenfalls, ihrem Vater die Ausdrucke übergeben zu haben. Vielmehr habe ihr Vater die Ausdrucke anlässlich eines überraschenden Besuchs bei ihr entdeckt und ohne ihr Wissen an sich genommen. Hiervon habe sie erst im Nachhinein Kenntnis erhalten.

Die Staatsanwaltschaft geht davon aus, dass es sich bei den Einlassungen der Angeschuldigten um Schutzbehauptungen handelt. So hat die Tochter des Abgeordneten im Rahmen einer Anhörung durch ihren Dienstvorgesetzten wenige Tage nach der Tat, nämlich am 24.11.2009, angegeben, die Ausdrucke ihrem Vater übergeben und mit ihm auch über deren Inhalt gesprochen zu haben. Auch spricht der zeitlichen und räumlichen Zusammenhang dafür, dass der Abgeordnete Billen die Presse informiert hat. Er hatte die POLIS-Ausdrucke am 20.11.2009 erlangt. Die entsprechenden Presseartikel erschienen am 23.11.2009, also nur 3 Tage später. Der Abgeordnete hat seinen Wahlkreis in Bitburg-Prüm. Der räumliche Bezug zu den erwähnten Zeitungen liegt daher auf der Hand.

Das Strafgesetzbuch sieht für die Verletzung des Dienstgeheimnisses einen Strafrahmen von maximal 5 Jahren oder Geldstrafe vor; für die Verletzung von Privatgeheimnissen und für den Verstoß gegen das Landesdatenschutzgesetz maximal 1 Jahr Freiheitsstrafe oder Geldstrafe. Im Falle der Beihilfe sei die Strafe zu mildern. Welche Strafe im vorliegenden Fall in Betracht kommen kann, könne erst nach der Hauptverhandlung beurteilt werden. Eine Prognose sei zurzeit nicht möglich. Termin zur Hauptverhandlung ist noch nicht bestimmt, so der Leitende Oberstaastanwalt Dr. Detlef Winter

Aktuelle Ausgabe kostenfrei als E-Paper lesen
Eifelzeitung E-Paper Aktuelle Ausgabe kostenfrei als E-Paper lesen