„Ha(h)nebüchene“ Gedanken – ganz subjektiv – notiert und hier festgehalten: Wir sind alle Gesellschafter!

Große Firmen haben an der Spitze nicht einfach einen Manager, den man dann Chef nennt; nein, sie besitzen eine Geschäftführung (z.B. Vorstände), aber auch Aufsichtsräte (Kontrollen sind vorgeschrieben), über die auch viel geredet und geschrieben wird. Gutes wie Böses. Aber alle diese großen Firmen wären ohne ihre Gesellschafter nicht existent. Über die wird weniger gesprochen. Man erwartet wohl, dass die sich (hoffentlich!) still freuen, aber auch still leiden können.

Wie z.B. im Falle der Nürburgring GmbH. Das ist eine landeseigene Firma, die ihr aktuell interessierendes Entwicklungsprogramm „Nürburgring 2009“ überwiegend mit Landesmitteln umgesetzt hat, bzw. das noch versucht. Landesmittel sind gleich Steuermittel. Steuerzahler des Landes sind wir, die wir hier (hoffentlich) nicht nur unser Geld verdienen, sondern auch Steuern zahlen. Wir sind demnach Gesellschafter dieser Firma. An der Spitze der Gesellschafter steht Kurt Beck, unser Landesvater, der in unserem Interesse leiten soll, der auch – so sagt er – in unserem Aller Interesse die Entwicklung am Nürburgring angeschoben hat.

Wir sind also alle Gesellschafter der Nürburgring GmbH. So hat also auch jeder dieser Gesellschafter das Recht – so ihm eine Entwicklung fragwürdig (hinterfragenswert) erscheint – eine außerordentliche Gesellschafterversammlung einzuberufen. Da Kurt Beck unser Aller Chef ist, sollten wir ihn doch bitten, das in unserem Auftrag zu tun.

Dazu können viele, mehrere oder auch einzelne Gesellschafter der Nürburgring GmbH bei ihm einen Antrag stellen. Das könnte z.B. auch eine Einstweilige Verfügung sein. – Damit er das nicht für einen Scherz hält. Schließlich geht es um Millionen. Die zum großen Teil bereits verbuddelt sind. Ohne Sinn und Verstand. (Das meine ich!) Ohne Kontrolle und funktionierende Aufsicht. – Wie wir jetzt erfahren. – Aber wie es nicht aufgeklärt ist.

Diesen Eindruck muss man erhalten, wenn man einmal einen Blick in Unterlagen wirft, von denen man weiß, dass sie seit vielen Monaten bereits dem so genannten „Untersuchungsausschuss“ (kurz UA genannt) vorliegen.

Dem UA in Mainz liegen zur Analyse unter betriebswirtschaftlichen und steuerrechtlichen Gesichtpunkten zur Überprüfung und Meinungsbildung u.a. folgende Unterlagen, Untersuchungen, Gutachten und Betriebsprüfungsergebnisse vor:

– Betriebsprüfungsbericht (BP-Bericht) vom 6. April 2009 des Finanzamtes Koblenz für die Jahre 2002, 2003 und 2004.

– Jahresabschluss der Nürburgring GmbH zum 31. Dezember 2007, vom 22. August 2008

– Lagebericht zum Geschäftsjahr 2007 der Nürburgring GmbH, vom 22. August 2008, erstellt von der KPMG Deutsche Treuhand-Ges.AG, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Dr. Siefert und Hiller (WP)

– Gutachten der Ernst & Young Rechtsanwaltsges./Steuerberaterges., Eschborn, vom 1.12.2009, in dem die Vereinbarkeit von Geschäftsführungsmaßnahmen mit Gesellschaftsvertrag, Geschäftsordnung und Aufsichtsratsbeschlüssen überprüft wurden.

Da gibt es im BP-Bericht des Finanzamtes nicht nur Hinweise auf (im Vergleich betrachtet) kleine Vergehen des Geschäftsführers, durch Zahlung von Aufwandsentschädigungen, die einen Verstoß gegen den Gesellschaftsvertrag der Nürburgring GmbH darstellen, sondern sie wurden auch vom Aufsichtsrat nicht ordnungsgemäß bewertet und vor allem (!) nicht genehmigt.

Da fällt unter steuerechtlichen Gesichtspunkten ein unkorrekter und fehlerhafter Vorsteuerabzug in Höhe von (einschl. Zinsen) rd. 1,5 Mio Euro auf, der von der Steuerbehörde sofort nach Feststellung zwangsweise eingezogen wurde. Hier handelt es sich eindeutig (nach m.M.) um eine bewusste (oder vorsätzliche?) Steuerhinterziehung durch den Geschäftsführer, da er den falschen Vorsteuerabzug nach interner zeitnaher Aufdeckung nur teilweise, aber nicht komplett korrigieren ließ.

Während „normale“ Steuersünder bei solchen bewussten (?) Verstößen mit hohen Strafen belegt werden (nachweisbar!), geschah im Falle der Nürburgring GmbH eigentlich nichts. Das Finanzamt kassierte und – war scheinbar zufrieden.

Feststellbar ist auch, dass von seiten der Nürburgring GmbH gegen die Publizitätpflichten (§ 325 Abs: 1 S.2) verstoßen wurde. Danach gilt für Bilanzen eine Offenlegungspflicht nach spätestens 12 Monaten. Sonst wird ein Ordnungsgeld fällig. – Wer hat im Falle der Nürburgring GmbH dieses Ordnungsgeld bezahlt? – Ist es überhaupt erhoben worden? – Wenn NEIN: Warum nicht? – Wenn JA: Dann trägt eindeutig der Geschäftsführer die Verantwortung und müsste haften.

Ein Geschäftsführer sollte für solche (und ähnliche) Fälle eine Haftpflichtversicherung abgeschlossen haben, deren Kosten dann von der Firma zu tragen sind, die ihn aber persönlich absichert. – Bestand im Falle des Nürburgring-Geschäftsführers eine solche Versicherung? – Warum wurde sie bis heute noch nicht in Anspruch genommen? – Denn auch für die o.g. Verfehlung der Geschäftsleitung, die von der Finanzbehörde in Koblenz aufgedeckt wurde, müsste die Versicherung in Höhe der Zinslasten (um 300.000 Euro) haften, wenn sie nicht vorsätzlich erfolgte.

Eigentlich hätte die Nürburgring GmbH schon vor einigen Jahren Konkurs anmelden müssen, da es eigentlich eine deutliche Überschuldung gab. Die war aber durch eine so genannte „Patronatserklärung“ der Landesregierung (§ 19 InSo – uneingeschränkte Haftung) abgedeckt.

Beim Studium der Unterlagen, die ich zusammen mit einem erfahrenen Steuerberater (Wilfried Schäfer, Bad Breisig) vornahm, stößt man auf eine Menge Ungereimtheiten zu den Themen: Abschreibung von Gesellschafter-Darlehen, Risiko-Management, Verbindlichkeit gegenüber Gesellschaftern, Steuererstattung von Ertragssteuern (wann wurden die jemals gezahlt?). Da werden „außerplanmäßige Abschreibungen auf Ausleihungen an verbundene Unternehmen“ (1.778.000 Euro) wegen „dauerhafter Wertmindung“ vorgenommen. – ??? – Wenn abgeschrieben wird, muss vorher ausgeliehen worden sein.

Es scheint, als gäbe es im UA unter den Mitgliedern (Politikern) keine Fachleute des Finanzwesens. Hat man darum die Dinge „schludern“ lassen? – Gab es andere Gründe?

Schließlich steht auch nach meiner Kenntnis auch noch der Vorwurf der Bilanzfälschung im Raum.

Eine entsprechende Anfrage von mir bei der Staatsanwaltschaft Koblenz wurde jedenfalls nicht so beantwortet, dass ich davon ausgehen kann, dass man dort diesen Vorwurf nicht kennt.

Leider habe ich an dieser Stelle nicht unbegrenzt Platz für eine Aufzählung aller Ungereimtheiten, die mir (mit Hilfe des o.g. Steuerberaters) auffielen. – Es liegt beim Untersuchungs-Ausschuss in Mainz, sich dieses Themas nun einmal kurzfristig anzunehmen. – Bitte!

Wilhelm Hahne
 

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