Landesförderprogramm für Ferienbetreuung

Auch in diesem Jahr fördert das Land Rheinland-Pfalz die Ferienbetreuung von Schulkindern (Grundschule und Sekundarstufe I), die in Trägerschaft von freien oder öffentlichen Trägern der Kinder- und Jugendhilfe oder freien Initiativen vor Ort durchgeführt wird.

Die Förderung der Ferienbetreuung stellt die finanzielle Unterstützung von Maßnahmen in den Vordergrund, die für bestimmte „Zielgruppenkinder“ eine verlässliche und einfach zu erhaltende Betreuung gewähren.

Das Land fördert die Ferienbetreuung, sprich: „Ferien-am-Ort-Maßnahmen“ von   Schulkindern, welche eine Mindestdauer von zwei Wochen (2 x 5 Tage) für eine zusammenhängende Maßnahme mit einem täglichen Betreuungsangebot von in der Regel acht Stunden umfassen und eine qualifizierte pädagogische Betreuung sicherstellen. Nicht förderfähig sind daher Einzelangebote, die zu einer Summe von zwei Wochen addiert werden. Da die Antragsfrist für Maßnahmen des Jahres 2012 beim Land am 30. April 2012  endet, muss der Antrag bis spätestens zum 15. April 2012 bei der Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich gestellt werden.

Nähere Auskünfte und Antragsunterlagen erhalten Interessierte bei der Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich, Fachbereich Jugend und Familie. Ansprechpartnerin ist Gudrun Weber, Tel.: 06571/14-2265, Dienstag, Mittwoch und Freitag vormittags, E-Mail: Gudrun.Weber@Bernkastel-Wittlich.de. 

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