Antrag gegen Verbot von «Montagsspaziergängen» erfolglos

Koblenz (dpa/lrs) – Ein Eilantrag gegen das für den Kreis Südliche Weinstraße verfügte Verbot sogenannter Montagsspaziergänge am 3. Januar 2022 ist vor dem Oberverwaltungsgericht (OVG) Rheinland-Pfalz erfolglos geblieben. Das teilte die Justiz in Koblenz am Montag mit. Mit seinem Beschluss bestätigte das OVG eine Entscheidung des Verwaltungsgerichts Neustadt an der Weinstraße.

Der Kreis hatte Ende Dezember eine Allgemeinverfügung gegen nicht angemeldete Corona-Proteste und vergleichbare Versammlungen am 3. Januar erlassen. Er stützte das Verbot auf das Versammlungsgesetz und argumentierte unter anderem, dass von den Treffen eine nicht geringe Infektionsgefahr ausgehe. Dagegen legte ein Antragsteller Widerspruch ein, den das Verwaltungsgericht am 3. Januar ablehnte. Die Beschwerde dagegen wies das Oberverwaltungsgericht am gleichen Tag zurück.

Die Zeit sei für eine Feststellung zu kurz, ob das auf das Versammlungsgesetz gestützte Verbot der «Spaziergänge» offensichtlich rechtmäßig oder rechtswidrig sei, teilte das OVG mit. Dazu müssten unter anderem das Verhältnis zwischen Versammlungsrecht und Infektionsschutzrecht und weitere juristische Fragen geklärt werden.

Seien die Erfolgsaussichten im Hauptsacheverfahren aber als offen zu betrachten, falle die gebotene Interessenabwägung zu Lasten des Antragstellers aus, entschied das Oberverwaltungsgericht. Dies zudem, nachdem die Kreisverwaltung erklärt habe, dass eine Verlängerung des Versammlungsverbots über den 3. Januar 2022 hinaus nicht geplant sei.

 

 

 

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