Seniorenbeirat des Landkreises Cochem – Zell: Vortrag: „Wohn- und Betreuungsvertragsgesetz“

Cochem. Am 02.08.2011 in Cochem, im Raum 3.9 der Kreisverwaltung Cochem-Zell im Gebäude der Sparkasse, Brückenstr. 2, 15.00 bis 17.00 Uhr. Referentin: Gudrun Matusch, Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz, Trier. Es gibt wohl kaum jemanden, der nicht unabhängig von seinem Alter, einer bestehenden Pflegebedürftigkeit oder einer Behinderung mit der notwendigen Hilfe möglichst selbstbestimmt in seiner eigenen Wohnung leben und sich versorgt wissen möchte. Aber nicht immer ist das möglich. Es ist kein leichter Schritt, die bisherige Wohnung aufzugeben, in eine andere Unterkunft zu ziehen und gleichzeitig die eigene Pflege und Versorgung in die Hände einer Einrichtung oder eines Pflegedienstes zu legen. Weil Unterkunft und Pflege oder Betreuung so enge miteinander verbunden sind, heißt das letztlich, sich in eine doppelte Abhängigkeit zu gegeben. Dem Schutzbedürfnis von Menschen Rechnung zu tragen, die nicht einfach wieder in ihr bisheriges Zuhause zurückkehren können, wenn sie sich in dem neuen Wohnraum nicht wohlfühlen oder die Versorgung nicht ihren Bedürfnissen entspricht, ist das Ziel des am 01.10.2009 in Kraft getretenen Wohn- und Betreuungsvertragsgesetz. Mit den Vorschriften dieses Gesetzes soll eine Benachteiligung pflege- und hilfsbedürftiger Menschen als den schwächeren Vertragspartner so gut es geht vermieden werden. Der Eintritt ist frei, Anmeldung erwünscht.
Infos: Seniorenbeirat Cochem-Zell, Tel. 02671/61234, e-mail: hedwig.brengmann@cochem-zell.de.

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