Meldewege bei Infektionserkrankungen

Der Fachbereich Gesundheit der Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich informiert über Meldewege bei Infektionserkrankungen in Gemeinschaftseinrichtungen, wie zum Beispiel Kindergärten und Schulen.

Das Infektionsschutzgesetz enthält besondere Vorschriften für Kindergärten und Schulen sowie sonstige Gemeinschaftseinrichtungen. Säuglinge, Kinder und Jugendliche werden dort täglich miteinander betreut. Durch den engen Kontakt wird jedoch auch die Übertragung von Krankheitserregern begünstigt. Vor Aufnahme eines Kindes in die Gemeinschaftseinrichtung ist die Leitung der Einrichtung gesetzlich verpflichtet die Eltern über ihre Meldepflicht zu informieren. Dies erfolgt üblicherweise anhand eines Merkblattes, in dem detailliert alle Erkrankungen die gemeldet werden müssen, aufgeführt sind. Zur Verhinderung der Weiterverbreitung von Infektionserkrankungen sind Eltern und sonstige Sorgeberechtigte zur Meldung an die Gemeinschaftseinrichtung verpflichtet.

Die Leitung der Gemeinschaftseinrichtung meldet die Erkrankung an das zuständige Gesundheitsamt weiter. Von dort werden im Einzelfall Schutzmaßnahmen mit der Einrichtung abgesprochen.

Als Schutzmaßnahmen kommen zum Beispiel Isolierung oder Anordnung von Desinfektionsmaßnahmen in Frage. Auch die Information der Elternschaft über das Auftreten einer Infektionserkrankung mittels Aushang kann erforderlich werden, damit die Eltern gegebenenfalls frühzeitig auf Symptome beim eigenen Kind reagieren können.

In Schulen werden üblicherweise im Falle von Infektionserkrankungen Elternbriefe verteilt. Notwendig ist immer eine Einzelfallentscheidung des Gesundheitsamtes, inwieweit mit zu treffenden Schutzmaßnahmen die Gefährdung Dritter verhindert werden kann. Sollten Sie Fragen haben, wenden Sie sich bitte an den Fachbereich Gesundheit der Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich unter Tel.: 06571/142434.
 

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