Für Abschaffung der Praxisgebühr

Rheinland-Pfalz schließt sich einer Initiative der Länder Nordrhein-Westfalen und Hamburg im Bundesrat zur Abschaffung der Praxisgebühr an, wie Gesundheitsministerin Malu Dreyer erklärte. Die Praxisgebühr habe die erwünschte Steuerungsfunktion nicht entfaltet, sei sozial ungerecht, weil sie vor allem die Menschen mit geringem Einkommen belaste, und führe zu unnötiger Bürokratie in den Arztpraxen.

 
„Die aktuelle finanzielle Situation der gesetzlichen Krankenversicherung ermöglicht es den Krankenkassen, auf diese Einnahmeposition zu verzichten, die Patienten von dieser finanziellen Belastung zu befreien und die mit der Praxisgebühr verbundene Bürokratie in den Arztpraxen zu beseitigen“, sagte die Ministerin zur Begründung.

Die mit der Praxisgebühr erhoffte Steuerungswirkung sei nicht eingetreten. Die absolute Zahl der Arztbesuche sei nur in der Anfangszeit und auch nur relativ geringfügig zurückgegangen. Dauerhaft aber sei die Zahl bei den sozial schwachen und armen Bevölkerungsteilen gesunken.

„Seit Einführung der Praxisgebühr müssen sich insbesondere die Menschen mit niedrigen Einkommen in unserer Gesellschaft verstärkt überlegen, ob sie sich einen Arztbesuch selbst bei Schmerzen oder anderen gesundheitlichen Problemen finanziell leisten können. Dies fördert die Zwei-Klassen-Medizin, verschlechtert die gesundheitliche Versorgung besonders dieses Teiles der Bevölkerung und trägt zu einer Chronifizierung von Erkrankungen bei“, so die Ministerin.
Die Ministerin erinnerte in diesem Zusammenhang daran, dass die Einführung der Praxisgebühr nie von der SPD gefordert worden sei, sondern von dieser im Jahr 2003 im Rahmen eines Kompromisses bei der damaligen Gesundheitsreform akzeptiert werden musste. Die CDU sei in die damaligen Gespräche und Verhandlungen mit der Forderung eingetreten, die Patientinnen und Patienten pauschal mit 10 Prozent an den Kosten einer jeden medizinischen Behandlung zu beteiligen, was die SPD aus sozial- und gesundheitspolitischen Gründen abgelehnt habe und bis zum heutigen Tage ablehne.

 

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