Dreyer: Land dringt auf gute Arbeitsbedingungen in der Leiharbeit

„Wir dürfen nicht akzeptieren, dass in Deutschland eine große Gruppe von Beschäftigten von der Arbeitsmarktentwicklung abgehängt und in schlecht bezahlten, unsicheren Arbeitsverhältnissen zurückgelassen wird“, erklärte Arbeitsministerin Malu Dreyer heute in Mainz. Mit einem Entschließungsantrag im heutigen Bundesrat dringt das Land Rheinland-Pfalz deshalb auf faire und sichere Arbeitsbedingungen bei der Arbeitnehmerüberlassung. „Die Rahmenbedingungen für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in der Leiharbeit sind konstant schlecht. Hier ist die Bundesregierung gefordert, dafür zu sorgen, dass der Missbrauch von Leiharbeit eingedämmt wird und die Menschen zu fairen und guten Bedingungen arbeiten können“, erklärte die Ministerin.

So genannte „atypische“ Beschäftigung, wie befristete und geringfügige Arbeit, Teilzeitbeschäftigung bis zu 20 Stunden pro Woche und Leiharbeit hätten in den vergangenen Jahren deutlich zugenommen, so Dreyer. Es werde erwartet, dass die Zahl der Beschäftigten in der Zeitarbeit noch im Jahr 2012 auf eine Million anwachse. Für die Betroffenen sei die Leih- oder Zeitarbeit eine unsichere und meist kurzfristige Beschäftigungsform. Etwa 50 Prozent der Leiharbeitsverhältnisse enden bereits nach drei Monaten. Die erhoffte Brücken- und Klebefunktion sei eher marginal. Zudem verdienten die Leiharbeitskräfte im Durchschnitt 40 bis 50 Prozent weniger als die Stammmitarbeiter; etwa jeder achte Leiharbeitnehmer sei auf ergänzende staatliche Unterstützung angewiesen, so die Ministerin.

„Die Änderung des Arbeitnehmer-überlassungsgesetzes vor einem Jahr hat keine wirkliche Verbesserung gebracht. Es fehlen klare Regelungen gegen Lohndumping und zum Austausch von Stammbelegschaften durch geringer entlohnte und schlechter abgesicherte Beschäftigte“, kritisierte die Ministerin.

Mit dem Entschließungsantrag werde die Bundesregierung aufgefordert, die Situation für die betroffenen Menschen zu verbessern.

Ein entsprechender Gesetzentwurf soll nach dem Willen der Landesregierung sicherstellen, dass für Leiharbeitnehmerinnen und -arbeitnehmer der Grundsatz „Gleicher Lohn für gleiche Arbeit“ gilt.

Außerdem soll wieder der Grundsatz gelten, dass Leiharbeitnehmerinnen und Leiharbeitnehmer unbefristet bei den Leiharbeitsunternehmen beschäftigt werden und die Möglichkeit der konzerninternen Arbeitnehmerüberlassung durch eigene Leiharbeitsgesellschaften begrenzt wird.

Darüber hinaus sollen Betriebsräte beim Einsatz von Leiharbeitnehmerinnen und –arbeitnehmer mehr Mitbestimmungsrechte bekommen, und ihr Einsatz als Streikbrecher soll verboten werden.
 

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