Ärztlicher Bereitschaftsdienst ist kein Notfalldienst (Rettungsdienst)

Mainz.  Die Kassenärztliche Vereinigung Rheinland-Pfalz (KV RLP) ist zuständig für die Sicherstellung der ambulanten ärztlichen und psychotherapeutischen Versorgung in Rheinland-Pfalz. Die KV RLP garantiert der Bevölkerung, dass rund um die Uhr – zu jeder Tages- und Nachtzeit – ein Arzt zur Verfügung steht. In den Zeiten, in denen die Praxen geschlossen haben, geschieht dies über den ärztlichen Bereitschaftsdienst.

Der ärztliche Bereitschaftsdienst in Rheinland-Pfalz wird derzeit von der KV RLP neu strukturiert. Ziel ist es, bis Ende 2013 eine flächendeckende Versorgung mit Bereitschaftsdienstzentralen (BDZ) zu erreichen. Da es in Rheinland-Pfalz bis 2005 vier eigenständige KV-Regionen gab, ist auch der Bereitschaftsdienst höchst unterschiedlich organisiert. Neben BDZ in KV-Trägerschaft gibt es derzeit noch BDZ in Vereinsträgerschaft sowie dezentral organisierte ärztliche Vertretungsringe.

Dieses bunte Bild droht durch den zunehmenden Ärztemangel vor allem in den ländlichen Regionen immer mehr Lücken aufzuweisen. Die KV RLP, die durch ihren gesetzlichen Auftrag für die Sicherstellung der ärztlichen Versorgung zuständig ist, hat daher ein tragfähiges Konzept für das ganze Land entwickelt. „Jeder Bürger in Rheinland-Pfalz hat Anspruch auf ärztliche Versorgung auch außerhalb der Sprechstundenzeiten der Arztpraxen“, so Dr. Sigrid Ultes-Kaiser, Vorsitzende der KV RLP. „Dieses Ziel kann nur mit einer einheitlichen Organisation der Bereitschaftsdienst-zentralen in KV-Trägerschaft erreicht werden. Nur so können auch in strukturschwachen Regionen die Einrichtung und der Erhalt von Bereitschaftsdienstzentralen gewährleistet werden.“

Ärztlicher Bereitschaftsdienst

Die Bereitschaftsdienstzentrale (BDZ) ist der Anlaufpunkt für Patienten außerhalb der regulären Öffnungszeiten der Arztpraxen. Patienten finden dort qualifizierte Ärztinnen und Ärzte zur Behandlung ihrer Erkrankung. Der ambulant organisierte Bereitschaftsdienst ist dann zuständig, wenn kein Notfall vorliegt und eine ambulante Versorgung ausreicht.

Patienten können jede BDZ aufsuchen, sie haben freie Wahl. Falls medizinisch notwendig, erfolgen auch Hausbesuche. Diese werden von der Zentrale aus veranlasst, die für die jeweilige Zieladresse zuständig ist. Patienten müssen in den BDZ und vor allem bei Hausbesuchen mit Wartezeit rechnen. Sofern möglich, sollte daher vor dem Wochenende oder einem Feiertag der Hausarzt im Regeldienst aufgesucht werden. Diesem ist der Patient zudem meist besser bekannt als dem Arzt im Bereitschaftsdienst.

Anfang des Jahres wurde bundesweit die einheitliche Telefonnummer 116 117 für den ärztlichen Bereitschaftsdienst eingeführt. In Rheinland-Pfalz gilt diese Telefonnummer für den Bereitschaftsdienst noch nicht überall. Derzeit wird die 116 117 in mehreren Regionen getestet. Diese umfassen die BDZ in Rheinhessen und der Städte Koblenz, Ludwigshafen, Landau, Germersheim, Landstuhl, Frankenthal und Trier. In diesen Testregionen soll nur noch die 116 117 kommuniziert werden, die alten Telefonnummern sind aber noch geschaltet. Auch darüber ist der ärztliche Bereitschaftsdienst erreichbar. Die 116 117 wurde eingeführt mit dem Ziel, den Prozess für den Bürger zu vereinfachen und sollte demnach in Zukunft auch verwendet werden. Ziel der KV RLP ist es, bis Ende 2013 überall die 116 117 einzuführen.

Korrekte Benennung Notfalldienst
(Rettungsdienst) – Telefon 112

Bei akuten lebensbedrohlichen Notfällen wie starken Herzbeschwerden, Bewusstlosigkeit, schweren Verbrennungen o. Ä. muss direkt der Notfalldienst (Rettungsdienst) unter der Nummer 112 angefordert werden. Hier finden Patienten jederzeit innerhalb kürzester Zeit Hilfe.

Ärztlicher Bereitschaftsdienst – Telefon 116 117
oder ärztliche BDZ-Nummer

Für die ärztliche Grundversorgung außerhalb der regulären Sprechzeiten.
Hinweis
Patienten mit Zweifeln, welche Zentrale für ihren Wohn- oder Aufenthaltsort zuständig ist, können sich im KV RLP-Bereitschaftsdienstfinder unter www.kv-rlp.de/73130 informieren oder sich direkt in der KV RLP unter Telefon 06131 326-326 erkundigen.

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