Sprungbrett zum Studium

Die Meisterfortbildung hat auch in den Grünen Berufen, wie Landwirt, Winzer, Gärtner, Hauswirtschafterin etc., eine wesentliche Aufwertung erfahren. Nach Mitteilung der Landwirtschaftskammer Rheinland-Pfalz, die Berufstätigen mit Abschluss und dreijähriger Berufspraxis entsprechende Meisterqualifizierungskurse anbietet, verweist jetzt auf die erweiterte Möglichkeit, den Meisterabschluss als Sprungbrett zu einem Studium an allen Universitäten zu nutzen. Mit Berufsabschluss nach dreijähriger Ausbildung ist die direkte Aufnahme eines Fachhochschulstudiums möglich.

Möglich macht dies die Novelle des rheinland-pfälzischen Hochschulgesetzes, mit der die Öffnung der Hochschulen für Menschen ohne Abitur bzw. Fachhochschulreife vorgenommen wurde. Konnten Meisterinnen und Meister sowie gleich Qualifizierte bisher bereits an allen Hochschulen einen ihrem Beruf verwandten Studiengang studieren, wird ihnen jetzt ein fachlich unbeschränkter Zugang zu allen Hochschulen gewährt.

Auf Zugangsprüfungen und Probestudium wird nunmehr generell verzichtet Wer eine berufliche Ausbildung mit qualifiziertem Ergebnis abgeschlossen hat, kann nach mindestens zweijähriger beruflicher Tätigkeit ohne den Umweg über ein Probestudium jedes Studium an einer Fachhochschule aufnehmen. An den Universitäten des Landes steht künftig der Weg zu allen Studiengängen offen, die mit der absolvierten Berufsausbildung verwandt sind.

Mit der Gesetzesnovelle verbunden sieht die Landwirtschaftskammer eine wesentliche Aufwertung der Meisterqualifikation in den Grünen Berufen. Die Meisterqualifikation sei damit der Allgemeinen Hochschulreife gleichgestellt. Meister in einem Grünen Beruf seien im Hinblick auf ein Studium nicht mehr streng an ihren Fachbereich gebunden und hätten jetzt die Möglichkeit, sich auch in anderen Fachbereichen fortzubilden und Abschlüsse zu erwerben.
 

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