Entscheidung aus Karlsruhe: Kann Berlin im Februar wählen?

Karlsruhe (dpa) – Der Wahlkampf läuft, die Vorbereitungen sind in vollem Gange – aber kann die Wiederholungswahl zum Berliner Abgeordnetenhaus wirklich wie geplant am 12. Februar stattfinden? Das klärt sich am Dienstag (9.30 Uhr). Kritiker der vorgesehenen Komplettwiederholung der Pannen-Wahl haben in Karlsruhe geklagt. Nun wird in diesem Verfahren eine Entscheidung veröffentlicht. Das kündigte das Bundesverfassungsgericht am Montag kurzfristig an.

Für die Prüfung der Einsprüche gegen eine Abgeordnetenhaus-Wahl ist grundsätzlich der Berliner Verfassungsgerichtshof zuständig. Dieser hatte die Wahl vom 26. September 2021 insgesamt für ungültig erklärt. Die Richterinnen und Richter sahen keine andere Möglichkeit: «Eine nur punktuelle Wahlwiederholung in einzelnen Wahlkreisen wäre angesichts der Vielzahl und Schwere der Wahlfehler nicht geeignet, einen verfassungsgemäßen Zustand herzustellen», erklärten sie. Weiterlesen

Bundestag berät über umstrittene Wahlrechtsreform

Berlin (dpa) – Im Bundestag steht erstmals der umstrittene Vorschlag der Ampel-Koalition für eine Wahlrechtsreform zur Debatte. Die Pläne von SPD, Grünen und FDP sollen dafür sorgen, dass der Bundestag nach der nächsten Wahl wieder auf seine Normgröße von 598 Abgeordneten schrumpft. Die Ampel-Koalition hofft auf breite Unterstützung – will die Reform aber notfalls auch ohne eine Verständigung mit der Union im Bundestag verabschieden.

«Wir wollen unser Gesetz Anfang März beschließen und hoffen auf eine breite parlamentarische Mehrheit», sagte der innenpolitische Sprecher der SPD-Fraktion, Sebastian Hartmann, der Deutschen Presse-Agentur. «Ein breit getragener Beschluss über eine Parlamentsverkleinerung unter Einbindung der größten Oppositionsfraktion wäre ein großer Gewinn», sagte FDP-Fraktionsvize Konstantin Kuhle der «Rheinischen Post». Allerdings dürften CDU und CSU dafür nicht auf einem Wahlrecht bestehen, das einseitige Vorteile ermögliche, die über das Wahlergebnis hinausgingen, fügte Kuhle hinzu. Weiterlesen

Kuwaits Regierung tritt zurück

Kuwait-Stadt (dpa) – Die Regierung des Golfstaats Kuwait ist wegen eines Machtkampfes mit dem Parlament zurückgetreten. Regierungschef Scheich Ahmed Nawaf al-Sabah überreichte dem Kronprinzen Scheich Mischal al-Ahmed al-Sabah ein Rücktrittsschreiben, wie die staatliche Nachrichtenagentur KUNA meldete. Einzelheiten zu den Hintergründen wurden nicht genannt.

Es ist das fünfte Mal innerhalb von mehr als zwei Jahren, dass in Kuwait die vom Königshaus ernannte Regierung zurücktritt. Die nun scheidende Regierung war erst im Oktober vereidigt worden. Zuletzt stritt sie sich mit dem Parlament über einen möglichen Schuldenerlass für die Bürger des Landes. Die Regierung stufte den Vorstoß der Nationalversammlung als zu kostspielig ein. Weiterlesen

Regierungsbildung in Bulgarien erneut gescheitert

Sofia (dpa) – Nach drei gescheiterten Anläufen zur Regierungsbildung steht Bulgarien wieder einmal vor einer Neuwahl. Sozialisten-Chefin Kornelia Ninowa erklärte bei einem Treffen mit Staatspräsident Rumen Radew, auch ihre Partei habe mangels Parlamentsmehrheit keine Regierung formieren können. Damit scheiterte der letztmögliche von insgesamt drei Anläufen von Parlamentsparteien, nach der vorgezogenen Wahl vom 2. Oktober 2022 eine reguläre Regierung aufzustellen. In Sofia regiert aktuell ein Übergangskabinett. Weiterlesen

Vorgezogene Wahlen – taktisches Manöver von Erdogan?

Von Mirjam Schmitt, dpa

Istanbul (dpa) – Der türkische Präsident Recep Tayyip Erdogan will die im Juni geplanten Präsidentschafts- und Parlamentswahlen um rund einen Monat auf den 14. Mai vorziehen. Er werde dafür seine Befugnis als Präsident nutzen und die Wahl am 10. März ausrufen, kündigte er am Sonntagabend bei einem Treffen mit jungen Wählern im westtürkischen Bursa an. Die Wahlen gelten als Bewährungsprobe für Erdogan, der seit 20 Jahren an der Macht ist.

Erdogan war 2003 zum Ministerpräsidenten gewählt worden, seit 2014 ist er Staatspräsident. Umfragen zufolge ist seine Wiederwahl alles andere als sicher – er gilt erstmals nicht als klarer Favorit. Der Opposition dagegen fällt es bislang schwer, einen Gegenkandidaten aufzustellen. Erdogan selbst spricht von einer «Schicksalswahl».

Schlechte Wirtschaftslage eines der drängendsten Probleme

Vorgezogene Wahlen können in der Türkei entweder mit 60 Prozent der Abgeordnetenstimmen im Parlament oder per Dekret durch den Präsidenten angeordnet werden. Nun will Erdogan den Termin also im Alleingang durchsetzen.

Die Regierung begründet die Verlegung der Wahl unter anderem mit der Pilger- und Ferienzeit. Beobachter vermuten wahltaktische Gründe: Eines der drängendsten Probleme für die Bevölkerung ist die schlechte Wirtschaftslage und die Inflation von mehr als 60 Prozent.

Erdogan hatte in den vergangenen Wochen zahlreiche Erleichterungen beschlossen: Der Mindestlohn wurde etwa um 55 Prozent erhöht und Erdogan kündigte an, die Altersgrenze für rund zwei Millionen Beschäftigte aufzuheben, die damit früher in Rente gehen können. Die Opposition geht davon aus, dass Erdogan die Wahl hinter sich bringen will, bevor die Wirkung verpufft.

Wähler stimmen für Parlament und Präsidenten

Die Parlaments- und Präsidentschaftswahlen werden am selben Tag stattfinden. Erdogan will mit seiner islamisch-konservativen AKP wieder im Wahlbündnis mit der ultranationalistischen MHP antreten. Ein Teil der Opposition hat sich zu einem Sechser-Bündnis zusammengeschlossen, zu dem unter anderem die größte Oppositionspartei CHP und die nationalkonservative Iyi-Partei gehören. Ein weiteres Bündnis bildet die pro-kurdische Oppositionspartei HDP mit kleineren Parteien.

Erdogan hat bereits deutlich gemacht, dass er wieder für das Präsidentenamt antritt. Das Sechser-Oppositionsbündnis will seinen Kandidaten erst im Februar verkünden – wofür es viel Kritik einstecken muss. Im Rennen sind unter anderem der Oppositionsführer Kemal Kilicdaroglu und der Istanbuler Bürgermeister Ekrem Imamoglu. Alle sind Politiker der Mitte-Links Partei CHP. Bei den vergangenen Wahlen in der Türkei 2018 waren auch rund 1,4 Millionen Türken in Deutschland wahlberechtigt.

Opposition siegessicher, Chancen ungewiss

Ob die Opposition Erdogan besiegen kann, kommt auf verschiedene Faktoren an. Die Unzufriedenheit mit der Wirtschaft spielt ihr in die Hände. Die Sechser-Allianz hat es zudem geschafft, Politiker unterschiedlicher Ideologien zusammenzubringen – darunter ehemalige Anhänger Erdogans. Ihr Ziel ist, das Land wieder in eine parlamentarische Demokratie zu überführen und das Präsidialsystem abzuschaffen, unter dem der Präsident weitreichende Befugnisse hat.

Das Gerangel um den eigenen Kandidaten hat das Sechser-Bündnis aber Sympathien gekostet. Die pro-kurdische HDP – ein wichtiger Mehrheitsbeschaffer – hat bereits angekündigt, einen eigenen Kandidaten aufzustellen. Vom Sechser-Bündnis wird die HDP offiziell gemieden, weil die Regierung und auch Nationalisten in der Opposition ihr Nähe zu der verbotenen kurdischen Arbeiterpartei PKK unterstellen.

Die HDP ist aber auch nicht abgeneigt, Kilicdaroglu unter bestimmten Bedingungen zu unterstützen, sollte dieser kandidieren. Der Oppositionschef gilt als besonnener Vermittler – aber auch als schlechter Wahlkämpfer. Kilicdaroglu steht seit mehr als zehn Jahren an der Spitze der Opposition – unter seiner Führung konnte seine Partei noch keine Wahl gegen Erdogan gewinnen.

Politikverbot und drohende Parteischließung

Der populäre Istanbuler Bürgermeister Imamoglu wurde dagegen erst kürzlich mit einem Politikverbot belegt und wäre aus dem Rennen, sollte das Urteil rechtskräftig werden. Der HDP droht darüber hinaus ein Verbot in einem Verfahren, das Menschenrechtler als politisch motiviert bezeichnen. Ein Großteil der Medien steht zudem unter der Kontrolle der Regierung – Erdogan-Gegner werden es schwer haben, sich Gehör zu verschaffen. Die Opposition zeigt sich trotz aller Hindernisse siegessicher.

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Panne vor Wahlwiederholung in Berlin

Berlin (dpa) – Bei den Vorbereitungen für die anstehende Wiederholungswahl zum Berliner Abgeordnetenhaus ist es zu einer weiteren Panne gekommen.

In 49 Fällen sind im Bezirk Treptow-Köpenick Briefwahlunterlagen doppelt verschickt worden, wie eine Sprecherin des Bezirks auf Anfrage mitteilte. Dies sei aufgrund eines Softwarefehlers geschehen. Zuvor hatte die «B.Z.» berichtet. Das Amt wurde den Angaben zufolge durch Bürger auf den Fehler aufmerksam gemacht. Die betreffenden Wahlscheine seien für ungültig erklärt und neue Wahlscheine seien verschickt worden.

«Wahlscheine sind durchnummeriert. Jede Nummer ist nur einmal vergeben», erklärte die Sprecherin. Bei der Auszählung der Briefwahlunterlagen würden in einem ersten Schritt die Wahlscheine auf Gültigkeit überprüft. Ungültige Wahlscheine stehen demnach auf einer Warnliste und werden aussortiert. Weiterlesen

Unionsfraktionsspitze: Zahl der Wahlkreise auf 270 senken

Berlin (dpa) – Im Streit über die Verkleinerung des Bundestages schlägt die Spitze der Unionsfraktion Medienberichten zufolge der Ampel-Koalition vor, die Zahl der Wahlkreise von 299 auf 270 zu reduzieren. Das berichten das Medienhaus Table.Media und die «Süddeutsche Zeitung». Die Zeitung beruft sich auf ein ihr vorliegendes «Blitz-Briefing» der Fraktionsspitze an ihre Abgeordneten, das Medienhaus auf Koalitionskreise.

Über eine Reform des Wahlrechts wird seit Jahren gestritten. Die Regelgröße liegt bei 598 Mandaten, durch Überhang- und Ausgleichsmandate war das Parlament in den vergangenen Jahren immer weiter gewachsen – zuletzt auf die Rekordgröße von 736 Abgeordneten. Die Ampel-Fraktionen schlugen nun in einem Gesetzentwurf vor, dass es künftig keine Überhang- und Ausgleichsmandate mehr geben soll, um wieder auf die Normgröße zu kommen. Dies kann zur Folge haben, dass in einem Wahlkreis direkt gewählte Abgeordnete keinen Sitz im Bundestag erhalten. Das lehnt die Union ab. Weiterlesen

Unionsfraktionsspitze gesprächsbereit zur Wahlrechtsreform

Berlin (dpa) – Die Spitze der Unionsfraktion hat die aktuellen Vorschläge der Ampel-Koalition zur Wahlrechtsreform erneut abgelehnt, sich aber bereit zu Gesprächen über Alternativlösungen gezeigt. Er rechne damit, dass es in der laufenden Woche Gespräche der Fraktionsvorsitzenden zu dem Thema gebe, sagte der Parlamentarische Geschäftsführer der Unionsfraktion im Bundestag, Thorsten Frei (CDU), am Dienstag in Berlin. «Sollte der derzeitige Entwurf Gesetz werden, überlegen wir, das in Karlsruhe überprüfen zu lassen», sagte er zugleich mit Blick auf das Bundesverfassungsgericht. Weiterlesen

Dauerstreit über Wahlrechtsreform geht in die nächste Runde

Von Ulrich Steinkohl, dpa

Berlin (dpa) – Um eine Wahlrechtsreform, die den aufgeblähten XXL-Bundestag wieder kleiner werden lässt, ringen die Parteien jetzt schon in der dritten Wahlperiode. Eine wirkungsvolle Reform haben bisher vor allem CDU und CSU verhindert, weil sie von den bestehenden Regeln am meisten profitierten. Auch gegen den nun von den Ampel-Fraktionen vorgelegten Gesetzentwurf läuft die Union Sturm.

Wieso wird der Bundestag eigentlich immer größer?

Nach Paragraf 1 des Bundeswahlgesetzes besteht der Bundestag aus 598 Abgeordneten. Allerdings steht dort auch die Formulierung «vorbehaltlich der sich aus diesem Gesetz ergebenden Abweichungen». Für diese Abweichungen sorgen Überhang- und Ausgleichsmandate, die dazu geführt haben, dass der Bundestag mit heute 736 Abgeordneten so groß ist wie nie zuvor. In der 19. Wahlperiode von 2017 bis 2021 waren es noch 709 und in der 18. Wahlperiode 631 Abgeordnete gewesen.

Wie funktionieren Überhang- und Ausgleichsmandate?

Bei der Bundestagswahl hat jede Wählerin und jeder Wähler zwei Stimmen. Mit der Erststimme wählt man in jedem der 299 Wahlkreise einen Abgeordneten direkt. Maßgeblich für die Sitze einer Partei im Parlament ist aber ihr Zweitstimmenergebnis. Nur: Gewinnt sie mehr Direktmandate, als ihr nach dem Zweitstimmenergebnis zustehen, darf sie diese sogenannten Überhangmandate behalten. Um die nach dem Zweitstimmenergebnis ermittelten Kräfteverhältnisse wiederherzustellen, bekommen die anderen Parteien dafür seit der Wahl 2013 Ausgleichsmandate.

Was wollen die Ampel-Fraktionen nun anders machen?

Der Gesetzentwurf von SPD, Grünen und FDP deckelt gewissermaßen die Zahl der Mandate. Die Normgröße von 598 Abgeordneten wird nicht mehr überschritten. Dazu werden keine Überhang- und Ausgleichsmandate mehr vergeben. Maßgeblich für die Sitzzahl einer Partei im Bundestag soll allein das Zweitstimmenergebnis sein. Um die Bedeutung der Zweitstimme deutlich zu machen, soll sie künftig Hauptstimme heißen. Die Erststimme bekommt die Bezeichnung Wahlkreisstimme.

Wie funktioniert die Sitzzuteilung genau?

Zunächst wird anhand des Zweitstimmenergebnisses ermittelt, wie viele der 598 Mandate einer Partei bundesweit zustehen. Dann wird dies umgerechnet auf jedes Bundesland. Gewinnt eine Partei nun in einem Land weniger Wahlkreise direkt, als ihr Mandate zustehen, werden die restlichen Mandate über die Landesliste vergeben. Gewinnt sie aber mehr Wahlkreise direkt, als Sitze nach dem Hauptstimmenergebnis auf sie entfallen, gehen die Kandidatinnen und Kandidaten mit dem schlechtesten Wahlkreisstimmenergebnis leer aus.

Wie schaut das in der Praxis aus?

Beispiel Bayern: Dort gewann die CSU bei der letzten Bundestagswahl 45 der 46 Wahlkreise direkt. Nach ihrem Zweitstimmen- oder Hauptstimmenergebnis hätten ihr jedoch nur 34 Sitze im Bundestag zugestanden. Nach dem bisherigen Wahlrecht durfte sie die elf Überhangmandate behalten. Nach dem Gesetzentwurf der Ampel würden dagegen die elf direkt gewählten Abgeordneten mit den schlechtesten Erststimmen- oder Wahlkreisstimmenergebnissen leer ausgehen. Sie erhielten kein Mandat.

Würde dann die CSU einseitig benachteiligt?

Das behauptet die CSU zwar gern, es stimmt aber nicht. Denn von der Regelung der Überhang- und Ausgleichsmandate profitieren alle großen Parteien im Bundestag – die einen mehr, die anderen weniger. Fiele sie weg, müssten auch alle Federn lassen. Bei der Bundestagswahl 2021 gab es davon 138. Davon entfielen auf die Union 41, auf die SPD 36, auf die Grünen 24, auf die FDP 16, auf die AfD 14, auf die Linke 7.

Welche Vorstellungen hat denn die CDU/CSU-Fraktion?

Einen eigenen Gesetzentwurf hat die Union nicht vorgelegt. In der vom Bundestag eingesetzten Kommission zur Reform des Wahlrechts und zur Modernisierung der Parlamentsarbeit schlugen ihre Mitglieder ein sogenanntes reines Grabenwahlrecht vor. Danach würden 299 Abgeordnete wie bisher direkt gewählt und völlig unabhängig davon über die Zweitstimme weitere 299 Abgeordnete.

Die Parteien erhielten damit alle Direktmandate, es gäbe aber keine Ausgleichsmandate mehr. Davon profitieren würde die Union, wie ein Blick auf die Wahl 2021 zeigt: CDU und CSU erhielten damals 23 Überhangmandate, die SPD 10 und die AfD 1. Weggefallen wären 104 Ausgleichsmandate – die meisten bei SPD (26) und Grünen (24). Die drei Ampel-Parteien hätten 66 Mandate weniger, bei der CDU/CSU wäre es nur ein Minus von 18 Mandaten.

Wie geht es nun weiter?

Der Gesetzentwurf von SPD, Grünen und FDP wird von diesem Dienstag an zunächst in den Fraktionen beraten. Dass es einen Kompromiss mit der Union gibt, ist fast ausgeschlossen. Beide Modelle sind nicht miteinander vereinbar.

Auch in den Ampel-Fraktionen dürfte der Gesetzentwurf nicht auf ungeteilte Begeisterung stoßen, weil sich einige Abgeordnete ausrechnen können, dass sie damit bei der nächsten Wahl nicht mehr in den Bundestag kommen werden. Die Ampel-Fraktionen können das Gesetz aber mit ihrer Mehrheit im Parlament beschließen.

Ist das wirklich wünschenswert?

Eigentlich ist es das Ziel, solche weitreichenden Entscheidungen im Bundestag mit breiter Mehrheit zu treffen. Auch Bundestagspräsidentin Bärbel Bas (SPD) hat wiederholt die Hoffnung geäußert, einen breiten gemeinsamen Nenner zu finden.

Andererseits hat beispielsweise die große Koalition in der vergangenen Wahlperiode eine kleine und wenig wirkungsvolle Wahlrechtsreform auch gegen alle anderen Fraktionen beschlossen. Wenn die Ampel das jetzt ebenfalls machen sollte, würde die Union mit großer Sicherheit das Bundesverfassungsgericht anrufen und die neuen Regeln auf ihre Verfassungsmäßigkeit überprüfen lassen.

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Union sieht Ampel-Pläne zum Wahlrecht als verfassungswidrig

Berlin (dpa) – Aus der Union kommt scharfe Kritik an den Plänen der Ampel-Koalition zur Reform des Wahlrechts. Der Vorschlag sei verfassungswidrig, sagte der Parlamentarische Geschäftsführer der CSU-Landesgruppe im Bundestag, Stefan Müller, dem Nachrichtenportal «The Pioneer». «Gewählten Wahlkreiskandidaten das Mandat zu verweigern, ist eine eklatante Missachtung des Wählerwillens und des Rechtsstaats- und Demokratieprinzips.»

Der Obmann der Union in der Kommission zur Reform des Wahlrechts, Ansgar Heveling, sagte dem digitalen Medienhaus Table.Media, SPD, Grüne und FDP legten «die Axt an unser personalisiertes Verhältniswahlrecht». «Wer auf verfassungsrechtlichem Sand baut, muss damit rechnen, dass das Verfassungsgericht angerufen wird», warnte der CDU-Politiker. Sein CSU-Kollege Müller sagte: «Die Ampel sollte bei diesem Thema lieber zusammen mit uns an machbaren Lösungen für eine Verkleinerung des Bundestages arbeiten.» Weiterlesen

Kapitol-Ausschuss will Trump vor Gericht bringen

Washington (dpa) – Wegen seiner Rolle beim Sturm auf das US-Kapitol am 6. Januar 2021 drohen dem früheren US-Präsident Donald Trump strafrechtliche Konsequenzen. Der Untersuchungsausschuss des US-Repräsentantenhauses, der sich seit gut anderthalb Jahren um die Aufarbeitung der Geschehnisse bemüht, empfahl dem Justizministerium bei seiner letzten öffentlichen Anhörung in Washington einstimmig, strafrechtliche Schritte gegen Trump und andere Beteiligte einzuleiten. Ob und wann es dazu kommt, ist offen, denn die Entscheidung ist rechtlich nicht bindend. Dennoch ist der Schritt ein deutliches Signal und eine Strafverfolgung Trumps, der bei den Präsidentschaftswahlen 2024 erneut als Kandidat der Republikaner antreten will, wahrscheinlicher geworden.

Die Anschuldigungen gegen den Ex-Präsidenten wiegen schwer: Das Gremium wirft ihm unter anderem vor, die Menge zum Aufruhr angestiftet zu haben. Am 6. Januar 2021 hatten die Anhänger des heute 76-Jährigen den Sitz des US-Kongresses gestürmt, in dem die Wahlniederlage des Republikaners gegen Joe Biden beglaubigt werden sollte. Die aufgestachelte Menge drang gewaltsam in das Gebäude ein – fünf Menschen starben bei der Attacke. Vorgeworfen werden Trump und weiteren Beteiligten wie seinem ehemaligen Rechtsberater John Eastman auch die Behinderung eines öffentlichen Verfahrens, Verschwörung gegen die US-Regierung und Falschbehauptung gegenüber dem Staat. Weiterlesen

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