Berlin (dpa) – Um die Ausländerbehörden zu entlasten, könnten bestimmte Aufenthaltstitel künftig länger gültig sein. Das schlagen Mitglieder einer Arbeitsgruppe von Bund, Ländern und Kommunen vor, die nach dem Flüchtlingsgipfel im Bundesinnenministerium Mitte Februar gebildet worden war.
In einem Bericht zu den Sitzungsergebnissen heißt es, der Arbeitsaufwand ließe sich durch eine Verlängerung der Geltungsdauer der Aufenthaltserlaubnis für Flüchtlinge mit eingeschränktem Schutzstatus (sogenannte subsidiär Schutzberechtigte) von einem auf bis zu drei Jahre erheblich reduzieren.
Subsidiär schutzberechtigt sind Menschen, die stichhaltige Gründe dafür vorbringen, dass ihnen in ihrem Herkunftsland ein ernsthafter Schaden droht und sie den Schutz ihres Herkunftslands nicht in Anspruch nehmen können oder wegen der Bedrohung nicht in Anspruch nehmen wollen. Weiterlesen