Männer am Spieß: Deutschlands ältester Spießbratenclub

Trier (dpa). Mit einem Club, in dem sich alles um Spießbraten dreht, will eine Gruppe in Trier die deutsche Vereinsmeierei auf die Schippe nehmen. Jeden ersten Montag im Monat treffen sich gut 20 Männer, um ihrer Fleischeslust zu frönen – und das seit fast 120 Jahren schon. «Wir sind der älteste Spießbratenclub in Deutschland», sagt Arno Milde als «Sippenvater» des Clubs. Sinn und Zweck der «lockeren Runde» sei es, «ein gutes Stück Fleisch zuzubereiten und mit einer leckeren Soße und etwas Brot zu servieren».

Der Club ist im Mai 1905 gegründet worden – «als Persiflage auf den deutschen Vereinsmichel», wie Milde sagt. Damals seien für jeden x-beliebigen Zweck Vereine gegründet worden. «Und wir haben diese typische Vereinsmeierei auf die Schippe genommen.» Der Club ist kein eingetragener Verein: «Wir haben nur ein einziges Mitglied. Alle anderen Sippenbrüder sind alle im Vorstand.»

Beim Treffen der «Sippenbrüder» läuft alles nach Regularien ab. Zwei Männer sind für die Zubereitung des Bratens und der Soße zuständig, drei weitere später für die Braten- und Soßenkritik. Beim Essen tragen die Herren Lätzchen, damit keine Flecken auf Sakko oder Hemd kommen. Dabei nimmt sich keiner wirklich ernst. «Wir pflegen unsere Club-Rituale, aber mit Humor», sagt Milde.

Eigentlich wollte der Club im Jahr 2020 seinen 115. Geburtstag feiern, aber dann kam Corona. Nun ist der Club 118 Jahre alt geworden. Frauen sind bei den Treffen nicht dabei. Nur alle fünf Jahre werden sie zu den Jubiläen eingeladen. «Zum 120. Geburtstag ist also geplant, die Damen wieder einzuladen», sagt Milde.

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Priesterin gewinnt Klage: Mindestlohn im Joga-Ashram

Von Simone Rothe, dpa

Erfurt (dpa) – Eine geweihte Priesterin, die in Ashram-Tradition lebte und als «Sevaka» (Dienende) nach Spiritualität strebte: Deutschlands höchste Arbeitsrichter hatten es am Dienstag in Erfurt mit einem nicht alltäglichen Fall zu tun. Es ging um die Gemeinschaft Yoga Vidya e.V. mit Hauptsitz in Horn-Bad Meinberg in Nordrhein-Westfalen – nach eigenen Angaben für Yogalehrer Europas größtes Aus- und Weiterbildungszentrum.

Zu klären war vom Bundesarbeitsgericht, ob es sich dabei um eine religiöse Gemeinschaft handelt und ob die «Sevaka», die uneigennützige Dienste leisten, in einem Arbeitsverhältnis stehen und mehr als ein Taschengeld von nach Gerichtsangaben in der Regel 390 Euro monatlich erhalten müssen.

Die Entscheidung fiel eindeutig aus: Ja, die Klägerin, eine langjährige «Sevaka», habe Arbeitnehmerstatus und damit Anspruch auf Mindestlohn. Das Urteil des Neunten Senats (9 AZR 253/22) kann erhebliche finanzielle Folgen für die bundesweite agierende Yoga-Gemeinschaft mit ihren nach eigenen Angaben 252 Sevakas haben.

Der Fall

Die Klägerin, Volljuristin und geweihte Priesterin mit der Befähigung, bestimmte Rituale zu vollziehen, war von 2012 bis 2020 Mitglied der Gemeinschaft. Die Vereinsmitglieder lebten laut Satzung «in spirituellen Gemeinschaften in alter indischer religiöser Ashram- und Klostertradition und widmen ihr Leben ganz der Übung und Verbreitung der Yoga-Lehren» – umschrieben die Richter den Fall. Die heute 42-Jährige hatte einen Vertrag mit dem Verein, der sie unter anderem zu Seva-Diensten verpflichtete.

Die Klägerin

Sie war nach eigenen Angaben wöchentlich 42 Stunden unter anderem in der Seminarplanung oder im Onlinemarketing eingesetzt. Als Sevaka war sie gesetzlich sozialversichert, erhielt Unterkunft und Verpflegung gratis sowie ein Taschengeld. Die Frau pochte darauf, dass ihr für ihre geleisteten Dienste eine Vergütung in Höhe des gesetzlichen Mindestlohns zusteht – es geht ihr um mehr als 46 000 Euro seit 2027. Ihr Anwalt sagte zu dem Verein in der Verhandlung: «Wir haben ein aggressiv auf dem Yoga-Markt auftretendes Unternehmen, das wirtschaftliche Ziele verfolgt.» Und: «Yoga ist keine Religion.»

Das Urteil

Die höchsten deutschen Arbeitsrichter mussten zunächst klären, ob der Verein mit vier Seminarhäusern (Ashram) an der Nordsee, im Westerwald, im Allgäu und im Teutoburger Wald im Sinne des Grundgesetzes eine Religionsgemeinschaft ist und damit einige Sonderrechte hat. «Was ist jetzt die Religion, die Weltanschauung?», frage der Vorsitzende Richter, Heinrich Kiel, den Anwalt des Vereins. In seinem Urteil sagte Kiel, der verklagte Yoga-Verein sei «weder eine Religions- noch Weltanschauungsgemeinschaft im Sinne des Grundgesetzes». Es fehle das erforderliche Mindestmaß an Systembildung und Weltdeutung.

Und: Die Klägerin habe weder als Vereinsmitglied noch als Mitglied einer weltanschaulichen Gemeinschaft, sondern als Arbeitnehmerin Dienste erbracht. Ihr stehe Mindestlohn zu, weil sie weisungsgebundene, fremdbestimmte Arbeit geleistet habe. «Kost und Logis sind auf die Erfüllung des Mindestlohns nicht anzurechnen», so der Richter. Über dessen Höhe muss nun das Landesarbeitsgericht Hamm erneut verhandeln.

Reaktion der Yoga-Gemeinschaft

Der Yoga Vidya e.V bezeichnete das Urteil zu der Mindestlohnklage als irritierend. Es entspreche weder dem Selbstverständnis der Gemeinschaft «noch unserer Lebenswirklichkeit», erkläre die 2. Vorsitzende, Swami Nirgunananda (Siglinde Langer). Nach Vorlage der Urteilsbegründung solle geprüft werden, «ob wir uns gegen diese Entscheidung mit einer Verfassungsbeschwerde vor dem Bundesverfassungsgericht wehren».

Yoga Vidya sehe sich als weltanschauliche Lebensgemeinschaft und baue auf das Selbstverwaltungsrecht der Religionsgesellschaften und die Freiheit des religiösen und weltanschaulichen Bekenntnisses. Die Gemeinschaft verwaltet sich – ähnlich wie christliche Klöster – selbst. Die Einnahmen aus gebührenpflichtigen Kursen und Seminaren werden nach Angaben einer Sprecherin reinvestiert – in den Ausbau des Seminarprogramms oder den Betrieb der Gebäude.

Verlorene BMW-Klage – Umwelthilfe geht in nächste Instanz

München (dpa) – Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) ist am Dienstag mit einer Klimaklage gegen BMW in erster Instanz am Landgericht München I gescheitert. Nach Ansicht der Kläger ist das letzt Wort damit aber noch nicht gesprochen. Der Verein will mit seinem Anliegen in die nächste Instanz gehen – und zur Not auch bis zum Bundesgerichtshof.

Die Umwelthilfe hatte von dem Münchner Autobauer gefordert, dass er den Verkauf von Benzin- und Dieselautos ab 2030 einstellt und bis dahin die CO2-Emissionen seiner Fahrzeuge drastisch reduziert. Der Konzern hatte die Forderung als unbegründet abgelehnt. Die Entscheidung des Landgerichts ist bislang nicht rechtskräftig. Weiterlesen

Gold und Silber für Sachsens Kleingärtnervereine bei Bundeswettbewerb

Dresden/Freiberg (dpa/sn) – Drei Kleingärtnervereine aus Sachsen gehören zu den insgesamt 22 Gewinnern des diesjährigen Bundeswettbewerbs «Gärten im Städtebau». Für besondere soziale, ökologische und städtebauliche Leistungen wurden am Samstag in Berlin die «Flora I» in Dresden und «Kultur» in Leipzig jeweils mit Gold sowie «Waldfrieden» in Freiberg (Mittelsachsen) mit Silber geehrt, wie der Bundesverband Deutscher Gartenfreunde zum Abschluss mitteilte. Die 25. Ausgabe des Wettbewerbs habe einmal mehr gezeigt, «dass Kleingartenanlagen ihren Zweck innerhalb dicht besiedelter Städte ebenso erfüllen wie im ländlichen Raum», sagte Präsident Dirk Sielmann. In vielen der beteiligten Kommunen sei erkannt worden, «dass es unabdingbar ist, das Kleingartenwesen in der aktuellen Zeit des Wandels zu fördern und zu unterstützen». Weiterlesen

Minister einig gegen Internet-Hass, nicht beim Schwarzfahren

Schwangau (dpa) – Schärfere Regeln für Betreiber sozialer Netzwerke, Strafen bei fahrlässigem Umgang mit Missbrauch und ein neues Namensrecht: 39 Themen haben die Justizminister von Bund und Ländern in Schwangau im Allgäu besprochen.

Bei 29 Anträgen fanden sie eine gemeinsame Linie unter den Ländern. Nur drei Anträge seien abgelehnt worden, sagte der Vorsitzende der Konferenz, Bayerns Justizminister Georg Eisenreich (CSU), nach dem Ende des Frühjahrstreffens. Bei manchen Themen gingen die Ansichten aber weit auseinander. Ein Überblick:

Hass im Netz: Die Justizminister der Länder wollen Betreiber großer sozialer Netzwerke bestrafen, wenn diese Hassbeiträge nicht zeitnah löschen. Der Bund solle prüfen, inwieweit dies rechtlich möglich ist. Es gehe um strafbare Inhalte, die den Unternehmen zum Beispiel durch Beschwerden bekannt sind, aber trotzdem nicht rasch gelöscht werden. Bisher liege der Fokus des Strafrechts auf den Verfassern, die Betreiber der Netzwerke müssten höchstens Bußgelder zahlen. Weiterlesen

Fahrlässiger Umgang mit Missbrauch: Bayern fordert Strafen

Schwangau (dpa) – Ermöglichen Leiter in Kirchen, Schulen und Vereinen nach Fällen von Kindesmissbrauch weitere Taten, weil sie untätig bleiben, sollen ihnen nach dem Willen des Vorsitzenden der Justizministerkonferenz künftig Strafen drohen.

«Für diese Fälle schlagen wir eine Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren vor», sagte Bayerns Justizminister Georg Eisenreich am Mittwoch vor der Frühjahrskonferenz mit seinen Kollegen aus Bund und Ländern in Schwangau im Allgäu. «Es geht hier um den Schutz unserer Kinder.» Weiterlesen

Kramp-Karrenbauer Vorsitzende von Erwerbslosen-Selbsthilfe

Eppelborn/Püttlingen (dpa/lrs) – Die ehemalige Bundesverteidigungsministerin Annegret Kramp-Karrenbauer (CDU) hat in ihrer saarländischen Heimatstadt Püttlingen ein neues Amt übernommen. Sie setze sich als neue Vorsitzende der Erwerbslosen-Selbsthilfe Püttlingen für Arbeitslose ein, sagte Kramp-Karrenbauer am Samstag auf einem Landesparteitag der CDU Saar im saarländischen Eppelborn. «Es geht um diejenigen, vor allem Jugendliche, die ohne Unterstützung keinen Arbeitsplatz finden und es liegt mit sehr am Herzen.» Weiterlesen

ADAC startet bundesweite Fahrrad-Pannenhilfe

Wiesbaden (dpa) – Der ADAC will ab Juni eine bundesweite Pannenhilfe für Radfahrer einführen. Die Hauptversammlung des Vereins billigte am Samstag in Wiesbaden entsprechende Pläne des Automobilclubs für neue Dienstleistungsangebote.

«Das Bedürfnis nach Hilfe, Rat und Schutz endet nicht im Bereich der Mobilität, wir können mehr leisten und unseren Mitgliedern weitere Angebote machen», sagte ADAC-Präsident Christian Reinicke laut Mitteilung vor 220 Delegierten. Weiterlesen

BVB: Geschäftsmodell funktioniert nicht mehr vollumfänglich

Dortmund (dpa) – Die Hauptversammlung der Aktionäre von Borussia Dortmund wurde überschattet von der Corona-Pandemie. Geschäftsführer Hans-Joachim Watzke appellierte an die Politik, die Corona-Entscheidungen mit Maß und Mitte zu treffen.

Der Verein sei wegen der hohen Infektionszahlen bereit, die Zuschauerzahl um zwei Drittel von 81.000 auf rund 26.000 zu reduzieren, sagte Watzke. Dabei betonte er bei der Onlineveranstaltung, dass der Fußball kein Treiber des Infektionsgeschehens sei. Der BVB-Geschäftsführer rief die Politik auf, keine populistischen Forderungen aufzustellen, «um von den eigenen Versäumnissen abzulenken». Weiterlesen

Rheinland-Pfalz zeichnet digitale Ehrenamtsprojekte aus

Mainz (dpa/lrs) – Ob Online-Selbsthilfe oder virtuelle Demo: Die rheinland-pfälzische Landesregierung hat am Samstag zehn Projekte der Zivilgesellschaft ausgezeichnet, bei denen in besonderer Weise Computer und Internet zum Einsatz kommen. Gerade in der Zeit der Pandemie seien besondere digitale Lösungen entwickelt und erprobt worden, sagte Ministerpräsidentin Malu Dreyer (SPD) am Samstag bei der Prämierung des «Ideenwettbewerbs Ehrenamt 4.0». Weiterlesen

Die SEPA-Einführung erfolgt zum 1. Februar 2014. Foto: dpp

Nur noch drei Wochen bis zur SEPA-Umstellung

Berlin (ots). Am 1. Februar 2014 werden die bewährten deutschen Überweisungs- und Lastschriftverfahren zugunsten der europaweit einheitlichen Zahlverfahren gemäß SEPA (Single Euro Payments Area) aufgrund gesetzlicher Vorgaben abgelöst. Für Firmenkunden, Kommunen und Vereine verbleiben somit nur noch drei Wochen, um alle Vorbereitungs- und Umstellungsarbeiten zur Nutzung der SEPA-Zahlverfahren für Überweisungen und Lastschriften abzuschließen. Weiterlesen

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