BGH verkündet Urteil zu Kredit-Klausel bei Mercedes «Dieselsenat»

Karlsruhe (dpa) – Haben Käufer eines Mercedes-Diesel mit dem Abschluss ihres Autokredits auf sämtliche Schadenersatz-Forderungen verzichtet? Eine Klausel der Mercedes-Benz Bank legt dies nahe – aber die könnte unter Umständen unwirksam sein. Heute verkündet der Bundesgerichtshof (BGH) dazu sein Urteil.

Der Kläger hatte sein Auto über die Mercedes-Benz Bank finanziert. Im unterzeichneten Vertrag steht, dass der Darlehensnehmer als Sicherheit unter anderem auch gegenwärtige und zukünftige Ansprüche gegen Daimler an die Bank abtritt – «gleich aus welchem Rechtsgrund».

Später verlangte der Mann Schadenersatz von der Mercedes-Benz Group, wie Daimler inzwischen heißt. Er behauptet, sein Auto sei mit verschiedenen unzulässigen Abschalteinrichtungen ausgestattet und stoße beim Fahren mehr giftige Abgase aus als erlaubt. Weiterlesen

Fahrer nach Todesfahrt in Berlin in Psychiatrie

Von Anne Baum und Marion van der Kraats, dpa

Berlin (dpa) – Mehr als zehn Monate nach der Todesfahrt am Berliner Ku’damm sind einige der Opfer in die Hauptstadt zurückgekehrt. Schweigend verfolgen die vier früheren Schüler einer Klasse aus Bad Arolsen in Nordhessen die Urteilsverkündung – und sehen erstmals den Mann, der in ihrem Leben Narben für immer hinterließ.

Der 30-Jährige ist nach Überzeugung des Landgerichts Berlin am 8. Juni 2022 mit einem Auto auf dem Kurfürstendamm (Ku’damm) und der Tauentzienstraße mit Absicht in Menschengruppen gefahren – im Zustand einer akuten Psychose. Eine Frau starb, und 16 Menschen wurden verletzt, einige lebensgefährlich. Das Gericht wertete dies als Mord sowie Mordversuch in 16 Fällen und ordnete am Freitag die dauerhafte Unterbringung des Mannes in einem psychiatrischen Krankenhaus an.

Zurück bleibt die Frage nach dem Warum für diese «albtraumhafte Tragödie», wie der Vorsitzende Richter Thomas Groß die Tat bei der Urteilsverkündung nannte. Die Hoffnung der Opfer, auf diese Frage eine Antwort zu bekommen, blieb unerfüllt. Möglicherweise habe der Mann sich entschlossen, «gegen seine vermeintlichen Dämonen vorzugehen», so Staatsanwältin Silke van Sweringen in ihrem Plädoyer.

Lehrerin starb noch am Unfallort

Sicher ist laut Gericht: Zum Tatzeitpunkt befand sich der Fahrer in einem psychotischen Zustand, weil er die ihm verordneten Medikamente abgesetzt hatte. Ein paar Tage habe er nicht unter der Aufsicht von Mutter und Schwester gestanden, die sich aufopfernd um ihn gekümmert hätten, so der Richter.

Besonders betroffen von der Todesfahrt war die Schulklasse aus Bad Arolsen. Eine 51 Jahre alte Lehrerin starb noch am Tatort, ihr Kollege (53) sowie elf Schülerinnen und Schüler wurden verletzt. Auch eine 14-Jährige aus Franken gehörte zu den Betroffenen. Weitere Opfer waren eine schwangere Frau sowie zwei 29 und 31 Jahre alte Männer. Das Gericht ging vom Mordmerkmal der Gemeingefährlichkeit aus.

Viele der Opfer traten im Prozess als Nebenkläger auf. Während der rund dreimonatigen Verhandlung verfolgten jedoch lediglich ihre Anwälte das Geschehen. Richter Groß hatte zum Prozessauftakt erklärt, es bestehe die Gefahr einer Retraumatisierung durch das Verfahren. Den Jugendlichen wurde eine zusätzliche psychische Belastung durch eine weitere Zeugenvernehmung erspart. Um ihre Erlebnisse gleichwohl im Prozess zu berücksichtigen, wurden frühere Aussagen verlesen.

Bei der Urteilsverkündung nannte Richter Groß die Namen der Opfer und ihre jeweiligen Verletzungen. «Wir hoffen, dass es möglichst vielen Betroffenen gelingt, abschließen zu können», sagte er. Ihn selbst habe in seiner etwa 30-jährigen Berufstätigkeit bislang kein Verfahren derart emotional berührt.

«Das Verfahren hat erklärt, wie die Tat abgelaufen ist. Brennende Fragen für die Opfer nach dem Warum sind auch nach diesem Verfahren wahrscheinlich nicht befriedigend beantwortet worden», erklärte Rechtsanwalt André Iske, der vier Opfer als Nebenkläger vertrat. Er hofft, dass die Feststellungen des Gerichts zu der erheblichen Erkrankung des Täters den Betroffenen helfen, die Tat einordnen zu können. Dies sei wichtig, um das Geschehen verarbeiten zu können.

Schutz der Allgemeinheit

Alle Prozessbeteiligten waren sich einig, dass es sich bei dem in Armenien geborenen Mann mit deutscher Staatsangehörigkeit um einen schwer kranken Menschen handelt mit einer chronischen paranoiden Schizophrenie. Laut Gutachten war er bei der Tat schuldunfähig und konnte deswegen nicht bestraft werden. Um die Allgemeinheit zu schützen, erfolgt die Unterbringung des Mannes.

«Das ist keinesfalls ein Weniger als eine Verurteilung zu lebenslanger Haft», betonte der Richter. Die Unterbringung erfolge unbefristet – «möglicherweise ein Leben lang.» Nebenklägeranwalt Iske erklärte: «Das ist das wichtige Signal auch an die Gesellschaft» – er werde dort keine Gefahr mehr sein können.

Zudem verhängte das Gericht eine lebenslange Führerscheinsperre gegen den 30-Jährigen. Es folgte damit den Anträgen von Staatsanwaltschaft und Nebenklage. Verteidiger C. Mark Höfler erklärte nach dem Urteil, man könne den behandelnden Ärzten, Gutachtern, dem Betreuer seines Mandanten keine Vorwürfe machen. «Sie haben das Beste gegeben – es war nicht vorhersehbar, es ist wie aus dem Nichts entstanden.» Er gehe davon aus, dass das Urteil rechtskräftig werde.

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BGH: Urteil zu Reservierungsgebühren bei Immobilienmaklern

Karlsruhe (dpa) – Immobilienkäufer, die befürchten, dass ihnen jemand ihr Traumhaus vor der Nase wegschnappt, lassen sich vielleicht auf eine Reservierung gegen Geld ein – aber ist so eine Vereinbarung zulässig? Ein Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) in Karlsruhe dürfte heute (8.45 Uhr) mehr Klarheit schaffen. Bisher bewegen sich Makler wie Kunden in einer rechtlichen Grauzone.

In dem Fall aus Sachsen hatten die Kläger ihrem Makler-Unternehmen 4200 Euro gezahlt, damit das ins Auge gefasste Einfamilienhaus einen Monat lang nicht anderweitig verkauft wird – ein Prozent des Kaufpreises von 420.000 Euro. Beim Kauf sollte die Summe mit der Provision verrechnet werden. Aber dazu kam es nie, weil die Finanzierung scheiterte. Nun wollen die Kläger die Gebühr zurück. Weiterlesen

Gericht: Kein Schmerzensgeld nach Polizeischuss

München (dpa) – Einer bei einem Polizeieinsatz angeschossenen Frau steht nach Ansicht des Landgerichts München I kein Schmerzensgeld zu. «Nach dem Ergebnis der Beweisaufnahme steht zur Überzeugung des Gerichts fest, dass es in der konkreten Situation keine andere effektive Abwehrmöglichkeit mehr gab», teilte das Gericht am Mittwoch mit.

Die Klägerin war im September 2020 während eines Polizeieinsatzes angeschossen worden und hatte wegen ihrer Verletzungen ein Schmerzensgeld in Höhe von 300.000 Euro verlangt. Ihr Ehemann hatte damals den ärztlichen Bereitschaftsdienst gerufen, weil seine Frau akute psychische Probleme hatte.

Arzt und Polizisten mit Messer bedroht

Sie bedrohte nicht nur den Bereitschaftsarzt, der in seinen Dienstwagen floh, mit einem Messer, sondern auch die herbeigerufenen Polizeibeamten. Mit einem 25,5 Zentimeter langen Messer ging sie laut Gericht auf die Polizisten los. Einer der Beamten schoss ihr daraufhin in den Bauch. Die psychisch kranke Frau musste mehrmals operiert werden und wochenlang im Krankenhaus bleiben. Weiterlesen

Todesflug: Urteil im Prozess gegen Airbus und Air France

Paris (dpa) – Knapp 14 Jahre nach dem Absturz einer Air-France-Maschine zwischen Rio de Janeiro und Paris mit 228 Toten hat ein Pariser Gericht die Airline und Hersteller Airbus vom Verdacht der fahrlässigen Tötung freigesprochen. Die Konzerne hätten zwar teils nachlässig oder unvorsichtig gehandelt, doch ein eindeutiger Kausalzusammenhang zum Unglück lasse sich nicht herstellen, sagte die Vorsitzende Richterin Sylvie Daunis.

Die Unternehmen hatten die Verantwortung für den Absturz von sich gewiesen und einen Freispruch gefordert. Auch die Anklage hatte in ihrem Schlussplädoyer gesagt, keine Verurteilung fordern zu können. Weiterlesen

Siebenjährige Haftstrafe für dm-Erpresser

Karlsruhe (dpa) – Ein 53-Jähriger, der von der Drogeriemarktkette dm mehrere Hunderttausend Euro in der Kryptowährung Bitcoin erpresst hat, soll für sieben Jahre hinter Gitter. Das Karlsruher Landgericht verurteilte ihn am Freitag unter anderem wegen besonders schwerer räuberischer Erpressung und Herbeiführung einer Sprengstoffexplosion. Außerdem soll er rund eine halbe Million Euro an das Unternehmen zahlen. Weiterlesen

Anklage im Auschwitz-Prozess vor 60 Jahren

Von Eva Krafczyk, dpa

Frankfurt/Main (dpa) – Dass er vor dem Prozess seines Lebens stehen würde, das ahnte der junge Staatsanwalt Gerhard Wiese nicht, als ihm der Leiter der Frankfurter Staatsanwaltschaft im Spätsommer 1962 mitteilte, dass er das sogenannte Auschwitz-Team verstärken sollte: Jenes Juristenteam, das den Frankfurter Auschwitz-Prozess vorbereitete, der im Dezember 1963 begann.

Doch bereits am 16. April 1963 war mit der Einreichung der 700 Seiten langen Anklageschrift gegen 23 frühere SS-Angehörige und einen Funktionshäftling der erste Schritt für den historischen Prozess getan.

Denn der erste Frankfurter Auschwitzprozess war der größte Strafprozess der Nachkriegszeit in Deutschland und ein wichtiger Schritt der Aufarbeitung der nationalsozialistischen Verbrechen in der noch jungen Bundesrepublik. Die Akten sind heute im Hessischen Staatsarchiv gelagert, 2017 wurden sie ins Weltdokumentenerbe der UN-Kulturorganisation Unesco aufgenommen.

Selbst ehemals verfolgter Jude während der Nazizeit

«Die Vorgabe von Fritz Bauer war, dass er eine Anklage quer durch das Lager haben wollte, vom Kommandanten bis zum Häftlingskapo», erzählt Wiese, der inzwischen 94 Jahre alt ist. Fritz Bauer war der damalige hessische Generalstaatsanwalt, der die Auschwitz-Prozesse erst zustande gebracht hat – und selbst ehemals verfolgter Jude während der Nazizeit war. Er sei «der Mann im Hintergrund» gewesen, so Wiese. Es habe natürlich Besprechungen und Gespräche über den Prozess gegeben. Im Verfahren selbst sei Bauer aber nicht aufgetreten. Und noch etwas sei dem Ankläger wichtig gewesen: «Er hat dafür gesorgt, dass junge Staatsanwälte das machen und keine Staatsanwälte, die vor 1945 schon im Amt waren.»

Wiese ist trotz seines vorgerückten Alters aufgeschlossen für moderne Technik – vor ihm liegt ein Tablet, auf dem Schreibtisch steht ein Laptop. Solche Möglichkeiten hätte er vor 60 Jahren auch gerne gehabt, schmunzelt Wiese. Doch damals hätten die Staatsanwälte ihre etwa 60 Aktenbände und die Hefte mit den Vernehmungen, Dokumenten und Aussagen zu jedem der Beschuldigten bearbeitet und die Anklage diktiert. «Unsere Schreibdamen haben das dann mit mechanischen Schreibmaschinen übertragen, zum großen Teil auf Papier, das zog sich ziemlich hin», erinnert sich Wiese an die Prozessvorbereitung. «Die Anklageschrift, letztlich 700 Seiten, haben wir in einem Rundgang um einen großen Tisch Packen für Packen zusammengesetzt.»

Folter, Brutalität und schwere Misshandlungen

Damals sei ihm nicht bewusst gewesen, dass er an einem historischen Verfahren beteiligt war, so Wiese, der die Anklage gegen «die beiden schlimmsten SS-Männer» Oswald Kaduk und Wilhelm Boger führte. Folter, Brutalität und schwere Misshandlungen von Häftlingen wurden den beiden unter anderem vorgeworfen.

«Ich habe auch nicht geahnt, dass ich bis zum heutigen Tage damit befasst bin. Das war so für mich nicht voraussehbar», sagt Wiese. Im Laufe des Verfahrens habe er dann begriffen, welche Dimension das Verfahren auch für die deutsche Gesellschaft bekam. «Doch, das war schon der Prozess meines Lebens.»

Über Auschwitz-Birkenau, das größte der deutschen Konzentrations- und Vernichtungslager, habe er vor seiner Mitarbeit im Prozessteam wenig gewusst. «Ich wusste natürlich, das war ein Lager – aber ich kannte wenig Einzelheiten.» Seine Kollegen, die das Verfahren schon seit 1958 bearbeitet hatten, hätten das frühere Lager während der Ermittlungen besichtigt. Wiese bekam nach eigenen Angaben während der Arbeit an der Anklageschrift «ein ungefähres Bild von dem, was da in Auschwitz und in Birkenau vor sich gegangen war.»

Mindestens 1,1 Millionen meist jüdische Häftlinge wurden in Auschwitz ermordet, starben an den Folgen von Zwangsarbeit, Hunger, Krankheiten, Misshandlungen oder den unmenschlichen Lebensbedingungen des Lagers. Bis heute ist «Auschwitz» für viele ein Synonym für den Holocaust. In Israel wird die heutige Gedenkstätte als größter jüdischer Friedhof der Welt bezeichnet – ein Friedhof ohne Gräber.

Die Angeklagten habe Wiese als eine «Ansammlung bürgerlicher Mitbürger» erlebt. «Dass sie in Auschwitz waren, konnte keiner bestreiten.» Schuld hätten sie allerdings von sich gewiesen. Vor allem manche Zeugenaussage habe die Hölle von Auschwitz verdeutlicht – nicht nur den Prozessbeteiligten, sondern auch den Besuchern des Verfahrens, darunter viele Schulklassen. Oft sei der Zuschauerraum bis zum letzten Platz gefüllt gewesen.

Als Zeitzeuge ist er aber nach wie vor gefragt

In einer Zeit, in der viele Menschen einen Schlussstrich unter die Vergangenheit ziehen wollten, kamen nun die Verbrechen von Auschwitz zur Sprache. Für sechs der Angeklagten gab es bei der Urteilsverkündung lebenslange Freiheitsstrafen, drei Angeklagte wurden freigesprochen. Um wegen Mordes verurteilt zu werden, musste die Anklage persönliche Beteiligung an Morden nachweisen. Das bestritten die Angeklagten in dem Verfahren wiederholt – oder sie gaben an, nur Befehle befolgt zu haben.

Wiese bedauert noch heute, dass sich das Gericht im Auschwitz-Prozess – und auch lange in späteren Verfahren – nicht der Ansicht der Staatsanwaltschaft angeschlossen habe, «dass jeder, der da (in Auschwitz) war, wenigstens Beihilfe geleistet hat.» Das habe sich erst in den vergangenen Jahren geändert. «Aber da war so viel Zeit ins Land gegangen, dass die Angeklagten alle über 90 waren. Und da konnte nicht mehr viel mehr rauskommen. Wenn das früher gekommen wäre, hätte es noch viele Einzelverfahren gegeben», betont Wiese.

Der frühere Ankläger ist zwar schon seit Jahrzehnten im Ruhestand, als Zeitzeuge ist er aber nach wie vor gefragt, spricht vor Schülern über den Prozess seines Lebens und die juristische Aufarbeitung der nationalsozialistischen Verbrechen.

Nachdenklich schüttelt er den Kopf, als die Rede auf den aktuellen Rechtsextremismus und rechten Terror wie in Hanau oder Halle kommt, den Mord an dem Kasseler Regierungspräsidenten Walter Lübcke. «Ich sehe das mit großem Bedauern,» sagt Wiese. Den Prozess gegen den zu lebenslanger Haft verurteilten Lübcke-Mörder habe er mitverfolgt, auch wenn der mittlerweile auf einen Rollator angewiesene Jurist nicht selbst im Gericht war: «Ich habe eine gute Bekannte, die diese Prozesstage mitverfolgt hat und mir dann authentisch aus dem Gerichtssaal berichtet hat.»

Amoklauf an Schule: Lebenslange Haft für Todesschützen

Kasan (dpa) – Knapp zwei Jahre nach einem Amoklauf mit neun Toten an einer russischen Schule ist der Täter zu lebenslanger Haft verurteilt worden. Der 21-Jährige aus der Teilrepublik Tatarstan sei des mehrfachen Mordes sowie des bewaffneten Überfalls für schuldig befunden worden, meldete die russische Agentur Interfax am Donnerstag unter Berufung auf das Gericht in der Millionenstadt Kasan.

Im Alter von 19 Jahren war der Mann im Mai 2021 mit Jagdgewehr und Sprengstoff bewaffnet in sein früheres Gymnasium eingedrungen und hatte das Feuer auf Schüler und Lehrkräfte eröffnet. Unter den neun Toten waren sieben Minderjährige. Zudem wurden mehr als 20 Menschen verletzt. Während des Prozesses gestand der Angreifer seine Tat, die er damals auch im Vorfeld im Internet angekündigt hatte. Weiterlesen

13-Jähriger in Park erstochen – BGH bestätigt Mord

Berlin/Leipzig (dpa) – Nach der tödlichen Messerattacke gegen einen 13-Jährigen im Monbijoupark in Berlin-Mitte ist die Verurteilung eines heute 43-Jährigen wegen Mordes rechtskräftig. Der 5. Strafsenat des Bundesgerichtshofs (BGH) in Leipzig bestätigte die vom Landgericht Berlin verhängte lebenslange Freiheitsstrafe.

Die Überprüfung habe keinen Rechtsfehler zum Nachteil des Angeklagten ergeben, teilte der BGH am Donnerstag mit. Der Täter und der Junge waren sich zufällig begegnet – der 13-Jährige hatte fast die Begleiterin des Mannes angerempelt. Weiterlesen

Aufruf zur Jagd auf Polizisten: Mann verurteilt

Bad Kreuznach (dpa/lrs) – Rund eineinviertel Jahre nach den tödlichen Schüssen auf zwei Polizisten in der Westpfalz ist ein Mann wegen Internet-Hetze nach dieser Tat auch in zweiter Instanz verurteilt worden. Das Landgericht Bad Kreuznach verhängte am Dienstag eine Haftstrafe von einem Jahr und drei Monaten gegen den Mann, wie ein Gerichtssprecher sagte. Der Richterspruch fiel damit etwas geringer aus als in erster Instanz. Das Amtsgericht Idar-Oberstein hatte sich noch für ein Jahr und acht Monaten ausgesprochen. Sowohl die Verteidigung als auch die Generalstaatsanwaltschaft Koblenz hatten Berufung eingelegt, so dass der Fall vor dem Landgericht landete.

Schuldig befunden wurde der nach Gerichtsangaben erheblich vorbestrafte Angeklagte unter anderem der öffentlichen Aufforderung zu Straftaten und der Verunglimpfung des Andenkens Verstorbener. Der Angeklagte soll kurz nach dem Doppelmord an den Polizisten in der Westpfalz, der bundesweit für Aufsehen gesorgt hatte, im Februar 2022 in zwei selbstgedrehten Videos unter anderem auf seinem öffentlichen Facebook-Profil die Gründung eines «Cophunter»-Vereins – also eines «Polizistenjäger-Vereins – angekündigt und zu Jagd und Tötung von Polizisten als «Sport» aufgerufen haben. Weiterlesen

Falsche Diagnosen: Urteil gegen Pathologen rechtskräftig

Saarbrücken (dpa) – Das Urteil gegen einen Pathologen, der wegen falscher Diagnosen mit fatalen Folgen vom Landgericht Saarbrücken zu einer Haftstrafe von sieben Jahren und sechs Monaten verurteilt worden war, ist rechtskräftig. Das teilte ein Sprecher des Gerichts am Donnerstag der Deutschen Presse-Agentur mit. Das Gericht hatte Ende März den Vorwurf des Totschlags und in einem anderen Fall der fahrlässigen Körperverletzung als erwiesen angesehen. Der bisher bestehende Haftbefehl gegen den Mann blieb aufrechterhalten. Weiterlesen

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