Berlin/Haltern (dpa) – Die Solarwirtschaft dringt auf Erleichterungen für die Installation schwimmender Photovoltaik-Anlagen. Die seit Jahresbeginn geltenden Flächenbegrenzungen für die sogenannten Floating-PV-Anlagen seien unverhältnismäßig restriktiv, sagte der Hauptgeschäftsführer des Bundesverbandes Solarwirtschaft (BSW), Carsten Körnig, der Deutschen Presse-Agentur.
Die Nutzung dieser neuen Anlagenkategorie werde durch die Novelle des Wasserhaushaltsgesetzes stark behindert. Seit Januar dürfen solche Anlagen nicht mehr als 15 Prozent der Gewässerfläche bedecken und müssen mindestens 40 Meter vom Ufer entfernt sein. Körnig sprach sich für eine Streichung der Neuregelung aus.
Nach Ansicht des BSW werden mögliche Umweltauswirkungen geplanter Anlagen bereits im kommunalen Genehmigungsprozesses hinreichend betrachtet. Genehmigungen würden mit den aus naturschutz- oder wasserhaushaltsrechtlicher Sicht erforderlichen Auflagen versehen. Der BSW verwies auf eine Studie eines Mitgliedsunternehmens, wonach das theoretische technische Potenzial in Deutschland bei 20 bis 25 Gigawatt Erzeugungskapazität liegt. «Die Novelle senkt das Potenzial auf rund ein Gigawatt.» Weiterlesen