Anträge auf Heizungsförderung bei KfW ab sofort möglich

 

Frankfurt/Main. Hausbesitzer, die auf klimafreundlichere Heizungen umsteigen wollen, können ab heute Anträge bei der Förderbank KfW stellen. Zunächst gilt das nur für Eigentümer von Einfamilienhäusern, die diese selbst bewohnen.

Am Morgen kam es bei der Registrierung auf dem KfW-Portal zu Wartezeiten, weil der Andrang offensichtlich groß war. „Vor Ihnen im Warteraum sind: 529 Personen. Der Warteraum wurde angehalten“, hieß es auf der Webseite. Die Antragstellung begann um 8.00 Uhr.

Hintergrund der neuen Förderungen ist das Heizungsgesetz der Ampel-Koalition, das seit dem 1. Januar gilt. Hauseigentümer können bis zu 70 Prozent der förderfähigen Kosten beantragen. So gibt es für den Einbau einer als klimafreundlich geltenden Heizung wie einer Wärmepumpe eine Grundförderung von 30 Prozent. Dazu können Boni gezahlt werden, wenn das Haus selbst genutzt und eine bestimmte Gehaltsgrenze unterschritten wird. Voraussetzung ist außerdem ein Vertrag mit einem Fachunternehmen.

Foto: Hauke-Christian Dittrich/dpa

Funktionierende Heizungen können weiterbetrieben werden

Über das Heizungsgesetz hatte es monatelang erbitterten Streit gegeben. Generell gilt: Funktionierende Heizungen können weiterbetrieben werden. Das gilt auch, wenn eine Heizung kaputtgeht, aber noch repariert werden kann. Vorgeschrieben ist seit 1. Januar, dass Neubauten in Neubaugebieten eine Heizung mit 65 Prozent erneuerbaren Energien haben muss. Das ist in vielen Fällen eine Wärmepumpe.

Die Bundesregierung will mit der Reform für mehr Klimaschutz die Wärmewende im Gebäudebereich voranbringen und Verbraucher vor Preissprüngen bei Öl und Gas schützen, wenn die CO2-Preise in den kommenden Jahren steigen. (dpa)

Tausende Bauern und Traktoren demonstrieren in Berlin

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Berlin. Aus Protest gegen das Aus von Diesel-Vergünstigungen für die Landwirtschaft sind Tausende Bauern mit Traktoren und anderen Fahrzeugen im Regierungsviertel in Berlin zusammengekommen. Rund um das Brandenburger Tor versammelten sich Landwirte, Handwerker und Spediteure am Montag für eine Großkundgebung. Weiterlesen

Wütende Bauern hindern Habeck am Verlassen einer Fähre

Ockholm/Berlin (dpa). Wütende Bauern haben Vizekanzler Robert Habeck (Grüne) an der Nordseeküste am Verlassen einer Fähre gehindert. Sie hätten am Donnerstag den Anleger in Schlüttsiel blockiert, sagte ein Polizeisprecher. Weiterlesen

Gericht: EU-Genehmigung von Lufthansa-Hilfen nichtig

Luxemburg (dpa). Die EU-Kommission durfte die milliardenschweren Hilfen der Bundesregierung für die Lufthansa in der Pandemie nach Ansicht des EU-Gerichts nicht genehmigen. Das teilten die Richter am Mittwoch in Luxemburg mit. Gegen das Urteil kann vor dem höchsten europäischen Gericht, dem Europäischen Gerichtshof, vorgegangen werden.

Die Reisebeschränkungen in der Pandemie hatten die Geschäfte der Lufthansa nahezu zum Erliegen gebracht. In dem Konzern mit rund 138.000 Beschäftigten standen Zehntausende Arbeitsplätze auf der Kippe. Deswegen unterstützte die Bundesregierung im Frühjahr 2020 die größte deutsche Fluggesellschaft mit einem milliardenschweren Hilfspaket. Die Lufthansa musste sich im Gegenzug dazu verpflichten, Wettbewerbsverzerrungen vermeiden, also etwa Start- und Landerechte in Frankfurt und München an die Konkurrenz abgeben.

Der Rettungsplan sah vor, dass der staatliche Wirtschaftsstabilisierungsfonds im Zuge einer Kapitalerhöhung Aktien zeichnet, um eine Beteiligung von 20 Prozent am Grundkapital der Fluggesellschaft aufzubauen. Zudem waren stille Einlagen bis zu 5,7 Milliarden Euro sowie ein Kredit von bis zu drei Milliarden Euro vorgesehen. Letzterer unterlag allerdings nicht den Auflagen und war grundsätzlich bereits zuvor genehmigt worden.

Die Hilfen sind längst zurückgezahlt worden

Die EU-Kommission genehmigte die Hilfen von sechs Milliarden Euro im Juni 2020. Gegen diesen Beschluss der EU-Kommission wehrten sich die Lufthansa-Konkurrenten Ryanair und Condor vor dem Gericht der EU.

Die Richter gaben ihnen teilweise Recht. Der EU-Kommission seien bei der Beurteilung mehrere Fehler unterlaufen. Zum einen habe sie fälschlicherweise angenommen, dass die Lufthansa sich die nötigen Finanzmittel nicht auf den Märkten beschaffen könne. Außerdem habe sie die beträchtliche Marktmacht der Lufthansa an bestimmten Flughäfen verkannt. Die Verpflichtungen, die dem Unternehmen auferlegt wurden, haben demnach nicht dafür gesorgt, dass ein wirksamer Wettbewerb gewahrt wird. Der Kläger Ryanair lobte das Urteil in einer Mitteilung als «Triumph für den fairen Wettbewerb und die Verbraucher in der gesamten EU».

Die Lufthansa wies in einer ersten Reaktion darauf hin, dass die Hilfen bereits zurückgezahlt und die Stabilisierung vollständig beendet sei. Man werde das Urteil analysieren und dann über das weitere Vorgehen entscheiden.

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Biden und von der Leyen beraten über Subventionsstreit

Washington (dpa) – Ein US-Gesetz, das milliardenschwere Investitionen in den Klimaschutz und Subventionen für die US-Industrie vorsieht, hat in Deutschland und der EU große Sorge vor Wettbewerbsnachteilen ausgelöst. US-Präsident Joe Biden und EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen wollen bei einem Treffen im Weißen Haus (20.00 Uhr MEZ) über eine Entschärfung des Handelskonflikts beraten. Das Problem aus deutscher und europäischer Sicht an dem sogenannten Inflation Reduction Act (IRA) der USA: Viele Subventionen und Steuergutschriften sind daran geknüpft, dass profitierende Unternehmen US-Produkte verwenden oder selbst in den USA produzieren.

Der IRA verfolge im Kern eine Reihe von Zielen, die die USA mit der Europäischen Union teilten, betonte ein ranghoher Vertreter des Weißen Hauses vor dem Treffen. So sei man sich einig, dass «historische Investitionen» nötig seien, um die Klimaziele zu erreichen. Man wolle in den Ausbau sauberer Energie und damit verbundene Arbeitsplätze investieren und für stabile Lieferketten sorgen. Entsprechende Maßnahmen treffe man «an der Seite von Verbündeten und Partnern». Ziel sei es, dass beide Seiten ihre Ansätze der jeweils anderen kommunizierten und man nicht in einen Wettstreit gerate. Weiterlesen

Eine Million Batterie-Autos vom Bund gefördert

Eschborn (dpa) – Der Bund hat im Zuge der Verkehrswende inzwischen eine Million batterie-elektrische Autos gefördert. Der entsprechende Antrag für das einmillionste E-Auto wurde Anfang März bewilligt, wie das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle in Eschborn bei Frankfurt berichtet. Seit Beginn im Jahr 2016 wurden demnach 1,76 Millionen Fahrzeuge mit insgesamt 8,43 Milliarden Euro subventioniert. Weiterlesen

EU erwartet Einigung mit USA im Batterie-Subventionsstreit

Brüssel/Augsburg (dpa) – Die EU-Kommission erwartet eine baldige Einigung mit den USA im Streit um amerikanische Subventionen für die Batterieproduktion für Elektroautos. Diese sei «in greifbarer Nähe», sagte EU-Handelskommissar Valdis Dombrovskis der «Augsburger Allgemeinen». «Bei den Rohstoffen für Batterien sollen europäische Unternehmen genauso behandelt werden wie Freihandelspartner der USA», sagte der Vizepräsident der EU-Kommission. «Im Bereich erneuerbarer Energien und Wasserstoff haben wir noch große Differenzen. Da liegt noch Arbeit vor uns.»

Der frühere lettische Regierungschef betonte, die USA und die EU versuchten weiter, zahlreiche Streitpunkte zum amerikanischen «Inflation Reduction Act» zu entschärfen. Der März sei ein entscheidender Monat. Dann werde das US-Finanzministerium seine Leitlinien zu den Plänen herausgeben, und man werde sehen, was erreicht worden sei, sagte Dombrovskis. Weiterlesen

Uniper-Rettung: Brüssel verhängt strenge Auflagen

Von Leonie Weigner, dpa-AFX, und Helge Toben, dpa

Düsseldorf (dpa) – Seit kein Erdgas mehr aus Russland kommt, muss es Uniper für viel Geld woanders besorgen. Wegen der Systemrelevanz liegt die Betonung auf «muss»: Uniper deckt rund ein Drittel der deutschen Gasversorgung ab. Zu den Kunden zählen rund 500 Stadtwerke. Milliardenverluste sind die Folge. Damit Uniper nicht pleitegeht, übernimmt jetzt für mehrere Jahre der Bund das Ruder als Fast-Alleineigentümer – und bringt Milliarden mit. Die von der EU genehmigten Staatshilfen bis zu 34,5 Milliarden Euro sind dabei an strenge Auflagen geknüpft. Am Dienstag gab die Brüsseler Behörde die Einzelheiten bekannt.

Uniper muss Firmen verkaufen

Die Auflagen sollen den Wettbewerbsvorteil ausgleichen, den Uniper auf dem Markt durch die milliardenschweren Hilfen hat. Sie sehen unter anderem den Verkauf von Tochterfirmen und anderen Unternehmensteilen bis spätestens Ende 2026 vor. In Deutschland muss Uniper etwa das 2020 in Betrieb genommene Steinkohlekraftwerk Datteln 4 und das Fernwärmegeschäft abgeben. Außerdem soll das Stromgeschäft in Nordamerika, das Geschäft mit Schiffstreibstoffen im Mittleren Osten, das internationale Helium-Geschäft und ein Gaskraftwerk im ungarischen Gönyu veräußert werden.

Weiter muss Uniper seine Beteiligungen an zwei Erdgas-Pipelines veräußern: Betroffen ist die Opal-Leitung zwischen Lubmin in Vorpommern und südlicheren Bundesländern wie Brandenburg und Sachsen sowie die BBL-Pipeline, eine Verbindung zwischen den Niederlanden und Großbritannien. Auch die Beteiligungen an einer lettischen Gasgesellschaft und sein Geschäft in Russland unter der Marke Unipro muss Uniper abgeben.

Betriebsrat: «Harte Einschnitte»

Der Vorsitzende des Konzernbetriebsrats, Harald Seegatz, spricht von «harten Einschnitten». Besonders der Verkauf von Datteln 4 und des Fernwärmegeschäfts sei für die betroffenen Kolleginnen und Kollegen schmerzlich. Aus Unternehmenskreisen war vorsichtige Erleichterung zu vernehmen. Geschäftsteile abzugeben sei immer schmerzhaft, hieß es. Allerdings hätte es schlimmer kommen können, vor allem mit Blick auf Unipers Zukunftsfähigkeit.

Der Konzern scheint also mit einem blauen Auge davongekommen zu sein: Die Unipro-Mehrheitsbeteiligung wollte Uniper ohnehin verkaufen. Sogar ein Käufer ist eigentlich schon gefunden, allerdings steht die Genehmigung der russischen Aufsichtsbehörden aus. Auch darf Uniper größter Gasspeicherbetreiber in Deutschland bleiben und seine Kraftwerke etwa in den Niederlanden und in Schweden behalten. Der Energiehandel und -vertrieb wird ebenfalls nicht substanziell beschnitten. Keine Einschränkungen gibt es im Geschäft mit erneuerbarer Energie.

Uniper kann nicht weitermachen wie bisher

Uniper hat sich zu einer Reihe marktöffnender Maßnahmen verpflichtet. Dazu zählt die Auflage, die Marktposition im Vertrieb nicht auszubauen und Wettbewerbern Zugang zu Transport- und Speicherkapazitäten zu gewähren. Bis Ende 2026 darf Uniper nur Firmen kaufen, die für den Fortbestand des Unternehmens oder für die Dekarbonisierung des Geschäfts notwendig sind. Die EU-Kommission muss solche Käufe genehmigen. Außerdem muss sich Uniper mit 30 Prozent seines bereinigten operativen Gewinns vor Zinsen und Steuern außerhalb des Vertriebsgeschäfts an der Gas-Ersatzbeschaffung beteiligen.

Warum Uniper gerettet werden musste

Der Düsseldorfer Konzern ist wegen des russischen Gaslieferstopps in Existenznot geraten. Die Gaspreise haben sich vervielfacht. Das fehlende Gas muss das Unternehmen vergleichsweise teuer auf dem Markt kaufen, um eigene Lieferverträge zu günstigeren Konditionen zu erfüllen. Das führt zu Liquiditätsproblemen.

Insolvenz hätte unabsehbare Folgen gehabt

Uniper beliefert neben rund 500 Stadtwerken auch etwa 500 Großkunden aus der Industrie. Das Unternehmen spielt damit eine zentrale Rolle für die Erdgasversorgung. Bei einer Insolvenz wurde ein Dominoeffekt befürchtet, der zahlreiche Stadtwerke und Unternehmen in große Schwierigkeiten gebracht hätte. In der Folge wären Millionen Haushalte und weitere Unternehmen betroffen gewesen.

Großhandelspreise sorgen für Verluste

Uniper wird wohl auch weiter Verluste in Milliardenhöhe schreiben, weil die Kosten für die Gasbeschaffung die Einnahmen durch die bestehenden Verträge deutlich übersteigen. Erst Ende 2024 laufen die letzten Kundenverträge aus, deren Konditionen darauf basierten, dass der russische Staatskonzern Gazprom günstiges Gas liefert. Bis dahin könnten die Verluste auf bis zu 40 Milliarden Euro anschwellen, schätzt das Konzernmanagement. Dafür wird das Geld vom Bund benötigt.

Allerdings soll die Beteiligung für den Staat nicht für immer sein. Bis spätestens 2028 hat sich der Bund verpflichtet, seinen Anteil von den geplanten fast 99 Prozent auf maximal 25 Prozent plus eine Aktie zu verringern. Mit diesem Anteil behielte der Bund eine Sperrminorität, die ihm auch in Zukunft ein Mitspracherecht bei wichtigen Unternehmensentscheidungen einräumt.

Habeck: Auflagen mit Augenmaß

Wirtschaftsminister Robert Habeck bezeichnete die Auflagen als Beihilferegeln mit Augenmaß. Es sei konsequent, wenn es bei einer Verstaatlichung eines Unternehmens, das im Wettbewerb stehe, Spielregeln gebe. Zwar würden Marktmöglichkeiten beschnitten, aber nicht so, dass das Unternehmen nicht Gewinne machen könne.

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Bundesregierung lehnt Boni-Pläne der Lufthansa ab

Berlin (dpa) – Die Bundesregierung lehnt Pläne der Lufthansa zur Auszahlung von Boni an ihre Vorstände trotz milliardenschwerer Staatshilfen in der Pandemie ab. «Die Bundesregierung sieht das ausdrücklich anders», sagte Regierungssprecher Steffen Hebestreit am Mittwoch. «Nach ihrem Verständnis würde das Ansammeln von Bonuszahlungen in Verbindung mit einer späteren Auszahlung nach Beendigung der Stabilisierungsmaßnahmen, die es im WSF gegeben hat, gegen die getroffenen Vereinbarungen verstoßen.» Man werde das mit der Lufthansa besprechen. Dabei seien «interessante rechtliche Fragen» zu klären. Weiterlesen

Länder wollen Energiekosten-Härtefallhilfe für Mittelstand

Düsseldorf (dpa) – Die Bundesländer haben sich auf Eckpunkte einer Härtefallregelung für energieintensive, mittelständische Betriebe geeinigt. Demnach sollen kleine und mittelgroße Unternehmen in Härtefällen zusätzliche Unterstützung bekommen, wenn steigende Energiepreise trotz Strom- und Gaspreisbremse ihre Existenz gefährden.

Der in einer Sonderkonferenz der Wirtschaftsministerinnen und -minister der Länder am Freitag erarbeitete Vorschlag wird nun dem Bundeskanzler und den Ministerpräsidenten vorgelegt. Die nächste Sitzung der Ministerpräsidentenkonferenz (MPK) mit Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) ist für den 8. Dezember geplant.

Die Hilfen seien auf energieintensive Betriebe mit deutlichen Kostensteigerungen begrenzt, um tatsächlich nur besondere Härtefälle zu erfassen, teilte das nordrhein-westfälische Wirtschaftsministerium nach der Sitzung mit. «In Einzelfällen können kleine und mittlere Unternehmen somit über die Strom- und Gaspreisbremse hinaus finanzielle Unterstützung erhalten», hieß es. Die Länder wollen Antragstellung und Abwicklung übernehmen, um kurze Wege sicherzustellen. Weiterlesen

Habeck verteidigt Gaspreisbremse gegen Kritik

Berlin (dpa) – Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck hat die geplante Gaspreisbremse gegen Kritik verteidigt. «Wir nehmen eine soziale Unspezifität in Kauf, damit wir schnell helfen können», sagte der Grünen-Politiker in einem am Sonntag veröffentlichten ntv-Interview. Die Zuschüsse bekämen auch Leute, die sie nicht brauchten. Weiterlesen

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